Nach der Judikatur des EGMR erfordert insbesondere in Fällen, in denen nur Rechtsfragen und keine Fragen der Beweiswürdigung strittig sind auch Art 6 EMRK nicht zwingend die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Gefordert werden als zumutbare Erhebungen etwa solche, wenngleich auch nicht sehr umfangreiche über den momentanen Aufenthaltsort des Zustellempfängers, insbesondere bei Verwandten und sonstigen Personen, die üblicherweise vom Aufenthalt einer Person Kenntnis haben, so auch bei Verschwägerten ...
Stehen der Partei im Verfahren Beweismittel zur Darlegung der Höhe der Forderung zur Verfügung, und macht sie hievon bloß keinen Gebrauch, so ist die Anwendung des § 273 Abs 1 ZPO (oder § 34 AußStrG) ausgeschlossen
War der Antragsteller von der Entrichtung der Eingabengebühr im Rahmen der Verfahrenshilfe befreit, war das Begehren, das auf den Ersatz der Eingabengebühr abzielt, abzuweisen
Der reine Rechtsbesitz des Verstorbenen ist nicht ausreichend, um zu einer Inventarisierung zu führen
Die prozessuale Diligenzpflicht betrifft nicht ein Verhalten außerhalb des Vorprozesses; niemand ist verpflichtet, sich darum zu kümmern, ob ein Dritter beabsichtigt, gegen ihn eine Klage einzubringen, oder eine Klage eingebracht hat; die Partei ist nicht dazu angehalten, Urkunden auch an Orten zu ...
Der Umstand, dass die Gesellschaft erst wenige Tage vor dem Ende des Geschäftsjahrs in das Firmenbuch eingetragen wurde, begründet keine Ausnahme, stellt doch das Gesetz weder für die Aufstellung noch für die Offenlegung darauf ab, ob im Einzelfall ein Informationsbedürfnis des Publikums ...
Nach der Judikatur des EGMR erfordert insbesondere in Fällen, in denen nur Rechtsfragen und keine Fragen der Beweiswürdigung strittig sind auch Art 6 EMRK nicht zwingend die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung
War der Antragsteller von der Entrichtung der Eingabengebühr im Rahmen der Verfahrenshilfe befreit, war das Begehren, das auf den Ersatz der Eingabengebühr abzielt, abzuweisen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Der reine Rechtsbesitz des Verstorbenen ist nicht ausreichend, um zu einer Inventarisierung zu führen
Gefordert werden als zumutbare Erhebungen etwa solche, wenngleich auch nicht sehr umfangreiche über den momentanen Aufenthaltsort des Zustellempfängers, insbesondere bei Verwandten und sonstigen Personen, die üblicherweise vom Aufenthalt einer Person Kenntnis haben, so auch bei Verschwägerten ...
Die prozessuale Diligenzpflicht betrifft nicht ein Verhalten außerhalb des Vorprozesses; niemand ist verpflichtet, sich darum zu kümmern, ob ein Dritter beabsichtigt, gegen ihn eine Klage einzubringen, oder eine Klage eingebracht hat; die Partei ist nicht dazu angehalten, Urkunden auch an Orten zu ...
Stehen der Partei im Verfahren Beweismittel zur Darlegung der Höhe der Forderung zur Verfügung, und macht sie hievon bloß keinen Gebrauch, so ist die Anwendung des § 273 Abs 1 ZPO (oder § 34 AußStrG) ausgeschlossen
Der Umstand, dass die Gesellschaft erst wenige Tage vor dem Ende des Geschäftsjahrs in das Firmenbuch eingetragen wurde, begründet keine Ausnahme, stellt doch das Gesetz weder für die Aufstellung noch für die Offenlegung darauf ab, ob im Einzelfall ein Informationsbedürfnis des Publikums ...

