Das Verschulden des Verlassenden kann aber ausgeschlossen sein, wenn das Verlassen der Ehewohnung eine entschuldbare Reaktionshandlung auf schwerwiegende Eheverfehlungen des Partners darstellt; diese Ausnahme haben die Vorinstanzen hier aufgrund des Verhaltens des Beklagten, insbesondere die ihm ...
Kein Elternteil hat ein unabhängig vom Wohl des Kindes bestehendes Vorrecht auf dessen Pflege und Erziehung, was umso mehr für andere Verwandte gilt; niemandem kommt bloß aufgrund des Statusverhältnisses ein Vorrecht zu; der Elternteil, dem die Pflege und Erziehung des Kindes übertragen wurde, ...
Allein der Umstand, dass der Beklagte ein allfälliges Fahrtrecht mit den Klägern erörtern wollte und diesbezüglich eine einvernehmliche Lösung anstrebte, stellt auch bei weitester Auslegung des Begriffs keine „Versorgung“ dar
Gem § 5 Abs 3 WEG 2002 (idF der WRN 2015) ist für die sachenrechtlich wirksame Begründung und Existenz von Zubehör-Wohnungseigentum eine eigene Eintragung der Zubehörobjekte in das Grundbuch nicht erforderlich; diese Erstreckungsregelung umfasst sowohl die erstmalige Begründung als auch den ...
Macht eine sorgfältige Abwägung der Lebensumstände und der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen konkrete Maßnahmen im Interesse des Kindeswohls unumgänglich, so ist ein Eingriff in das Elternrecht nach Art 8 EMRK gerechtfertigt
Eine (Grund-)Dienstbarkeit besteht nur dann, wenn sich die Duldung oder Unterlassung, zu der der Eigentümer der belasteten Liegenschaft verpflichtet ist, auf die Nutzung des Grundstückes selbst bezieht, nicht aber wenn der Eigentümer eines Grundstücks, zu dessen Gunsten ein Wasserbezugsrecht mit ...
Bei alten elektrischen Anlagen in Altbauwohnungen hängt das Ausmaß einer allenfalls dafür zuzuerkennenden Zinsminderung davon ab, inwiefern der Gebrauch tatsächlich beeinträchtigt gewesen wäre, wäre die Mangelhaftigkeit bekannt gewesen; liegt die Gebrauchsbeeinträchtigung etwa nur darin, ...
Wenn die Klägerin sich zu den jährlichen Ansuchen aufgrund des unleidlichen Verhaltens des Erstbeklagten und um den nachbarlichen Frieden zu erhalten entschloss, ist dies zwar gut nachvollziehbar, begründet aber keine die Willensfreiheit in relevantem Ausmaß einschränkende Zwangslage
Das Verschulden des Verlassenden kann aber ausgeschlossen sein, wenn das Verlassen der Ehewohnung eine entschuldbare Reaktionshandlung auf schwerwiegende Eheverfehlungen des Partners darstellt; diese Ausnahme haben die Vorinstanzen hier aufgrund des Verhaltens des Beklagten, insbesondere die ihm ...
Macht eine sorgfältige Abwägung der Lebensumstände und der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen konkrete Maßnahmen im Interesse des Kindeswohls unumgänglich, so ist ein Eingriff in das Elternrecht nach Art 8 EMRK gerechtfertigt
Kein Elternteil hat ein unabhängig vom Wohl des Kindes bestehendes Vorrecht auf dessen Pflege und Erziehung, was umso mehr für andere Verwandte gilt; niemandem kommt bloß aufgrund des Statusverhältnisses ein Vorrecht zu; der Elternteil, dem die Pflege und Erziehung des Kindes übertragen wurde, ...
Eine (Grund-)Dienstbarkeit besteht nur dann, wenn sich die Duldung oder Unterlassung, zu der der Eigentümer der belasteten Liegenschaft verpflichtet ist, auf die Nutzung des Grundstückes selbst bezieht, nicht aber wenn der Eigentümer eines Grundstücks, zu dessen Gunsten ein Wasserbezugsrecht mit ...
Allein der Umstand, dass der Beklagte ein allfälliges Fahrtrecht mit den Klägern erörtern wollte und diesbezüglich eine einvernehmliche Lösung anstrebte, stellt auch bei weitester Auslegung des Begriffs keine „Versorgung“ dar
Bei alten elektrischen Anlagen in Altbauwohnungen hängt das Ausmaß einer allenfalls dafür zuzuerkennenden Zinsminderung davon ab, inwiefern der Gebrauch tatsächlich beeinträchtigt gewesen wäre, wäre die Mangelhaftigkeit bekannt gewesen; liegt die Gebrauchsbeeinträchtigung etwa nur darin, ...
Gem § 5 Abs 3 WEG 2002 (idF der WRN 2015) ist für die sachenrechtlich wirksame Begründung und Existenz von Zubehör-Wohnungseigentum eine eigene Eintragung der Zubehörobjekte in das Grundbuch nicht erforderlich; diese Erstreckungsregelung umfasst sowohl die erstmalige Begründung als auch den ...
Wenn die Klägerin sich zu den jährlichen Ansuchen aufgrund des unleidlichen Verhaltens des Erstbeklagten und um den nachbarlichen Frieden zu erhalten entschloss, ist dies zwar gut nachvollziehbar, begründet aber keine die Willensfreiheit in relevantem Ausmaß einschränkende Zwangslage

