Eine Unterbindung der persönlichen Kontakte ist nur in Ausnahmefällen und nur aus besonders schwerwiegenden Gründen zulässig, etwa dann, wenn die Ausübung des Rechts das Wohl des Kindes gefährdet; jüngere Kinder können auch gegen ihren Willen zu einem Besuchsrecht verhalten werden; auch ...
Die Beklagte nützt die aufgekündigte Wohnung zumindest seit dem Sommer 2015 nicht mehr regelmäßig; vielmehr wohnt und nächtigt die Beklagte seit diesem Zeitpunkt in einem in ihrem Eigentum stehenden Einfamilienhaus; ihre unregelmäßigen, durchaus auch mehrere Tage währenden Aufenthalte samt ...
Die Fiktion des Fortbestehens des Bestandverhältnisses in § 34 Abs 2 MRG ändert nichts daran, dass ein – hier vorliegendes – befristetes Mietverhältnis mit dem Beendigungstermin endet und das Bestandverhältnis nicht verlängert wird; die Verlängerung der Präklusivfrist bei befristeten ...
Die Erstellung einer Umsatzsteuerberechnung gegenüber dem Finanzamt mag zwar zum gesetzlichen Aufgabenbereich des Verwalters gehören; im Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 besteht jedoch kein durchsetzbarer Anspruch auf Überprüfung der Richtigkeit einer solchen Umsatzsteuerberechnung
Die bei der Mutter konstatierte, (auch) auf die Geburt eines weiteren Kindes zurückzuführende Überforderung, rechtfertigt die von den Vorinstanzen geäußerten Zweifel an ihrer Erziehungs- und Betreuungsfähigkeit insbesondere in schulischen Belangen; der Wechsel des Aufenthalts entspricht nicht ...
Eine verpönte Drucksituation liegt jedenfalls solange vor, als der Mieter noch keine rechtlich gesicherte Position erlangt hat und daher in seiner Willensbildung beschränkt ist; dem trägt der Gesetzgeber iZm befristeten Mietverträgen dadurch Rechnung, dass er in § 16 Abs 8 MRG eine Frist von ...
Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass die Tätigkeit eines nicht untersagten Vereins schlechthin geschäftliche Tätigkeit ist; es bedarf nicht der Entfaltung einer humanitären, geistigen oder kulturellen Zwecken dienenden Tätigkeit, um ein Bestandverhältnis dem § 1 Abs 1 MRG zu subsumieren, ...
Aus der an sich unwirksamen Vereinbarung eines erweiterten Eigentumsvorbehalts kann die wirksame Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehalts abgeleitet werden
Eine Unterbindung der persönlichen Kontakte ist nur in Ausnahmefällen und nur aus besonders schwerwiegenden Gründen zulässig, etwa dann, wenn die Ausübung des Rechts das Wohl des Kindes gefährdet; jüngere Kinder können auch gegen ihren Willen zu einem Besuchsrecht verhalten werden; auch ...
Die bei der Mutter konstatierte, (auch) auf die Geburt eines weiteren Kindes zurückzuführende Überforderung, rechtfertigt die von den Vorinstanzen geäußerten Zweifel an ihrer Erziehungs- und Betreuungsfähigkeit insbesondere in schulischen Belangen; der Wechsel des Aufenthalts entspricht nicht ...
Die Beklagte nützt die aufgekündigte Wohnung zumindest seit dem Sommer 2015 nicht mehr regelmäßig; vielmehr wohnt und nächtigt die Beklagte seit diesem Zeitpunkt in einem in ihrem Eigentum stehenden Einfamilienhaus; ihre unregelmäßigen, durchaus auch mehrere Tage währenden Aufenthalte samt ...
Eine verpönte Drucksituation liegt jedenfalls solange vor, als der Mieter noch keine rechtlich gesicherte Position erlangt hat und daher in seiner Willensbildung beschränkt ist; dem trägt der Gesetzgeber iZm befristeten Mietverträgen dadurch Rechnung, dass er in § 16 Abs 8 MRG eine Frist von ...
Die Fiktion des Fortbestehens des Bestandverhältnisses in § 34 Abs 2 MRG ändert nichts daran, dass ein – hier vorliegendes – befristetes Mietverhältnis mit dem Beendigungstermin endet und das Bestandverhältnis nicht verlängert wird; die Verlängerung der Präklusivfrist bei befristeten ...
Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass die Tätigkeit eines nicht untersagten Vereins schlechthin geschäftliche Tätigkeit ist; es bedarf nicht der Entfaltung einer humanitären, geistigen oder kulturellen Zwecken dienenden Tätigkeit, um ein Bestandverhältnis dem § 1 Abs 1 MRG zu subsumieren, ...
Die Erstellung einer Umsatzsteuerberechnung gegenüber dem Finanzamt mag zwar zum gesetzlichen Aufgabenbereich des Verwalters gehören; im Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 besteht jedoch kein durchsetzbarer Anspruch auf Überprüfung der Richtigkeit einer solchen Umsatzsteuerberechnung
Aus der an sich unwirksamen Vereinbarung eines erweiterten Eigentumsvorbehalts kann die wirksame Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehalts abgeleitet werden

