Nach den Feststellungen haben die Streitteile nicht einen Teil des ersiegten Betrags als Honorar, sondern ein Erfolgshonorar von 70.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und für den Fall des Nichterfolgs ein Honorar nach Zeitaufwand vereinbart; nach den Feststellungen des Erstgerichts gingen beide ...
Die Vollziehung des WRG erfolgt in mittelbarer Bundesverwaltung; Kostenersatzanspruch iSd § 47 Abs 5 VwGG hätte daher der Bund
Das Erkenntnis des VwG vom 16. September 2016 über die Bestätigung des Straferkenntnisses der belBeh ist bisher nicht aus dem Rechtsbestand ausgeschieden worden; die geltend gemachten Wiederaufnahmegründe beziehen sich ausschließlich auf das Verfahren wegen der Verwaltungsübertretung und sind ...
Gem § 25a Abs 4a letzter Satz VwGG idF BGBl I Nr 24/2017 ist, wenn das Erkenntnis des VwG mündlich verkündet wurde (§ 29 Abs 2 VwGVG), eine Revision nur nach einem Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gem § 29 Abs 4 VwGVG durch mindestens einen der hiezu Berechtigten zulässig; die im ...
Auch wenn zutrifft, dass die in § 73 AVG vorgesehene Frist von sechs Monaten eine Höchstfrist ist und schon in der Verzögerung der ehestmöglich zu treffenden Entscheidung ohne triftige Gründe innerhalb dieser Frist Verschulden und damit amtshaftungsbegründendes Unterlassen des Organs gelegen ...
Die Behauptung eines Eingriffs in ein Recht als Kraftwerksbetreiber beseitigt nicht die im öffentlichen Interesse liegende Notwendigkeit einer Vorschreibung nach § 13 Abs 4 WRG; der Betreiber kann daher nicht in dem behaupteten "Recht auf ungeschmälerte Wiederverleihung des Wasserrechtes" ...
Bei der in § 17 Abs 1 Tir ROG 2016 normierten Frist handelt es sich um eine materiellrechtliche Frist; dass die in § 17 Abs 1 Tir ROG 2016 vorgesehene Anmeldung der Schriftform bedarf, ergibt sich klar aus dessen Abs 2, wonach der Anmeldung die darin genannten Unterlagen oder sonstigen ...
Die Revisionswerberin wurde schon vor Einleitung des Vorverfahrens durch den VwGH klaglos gestellt; dies ist dem in § 55 VwGG geregelten Fall (Klaglosstellung innerhalb der vom VwGH gem § 36 Abs 1 gesetzten Frist) gleichzuhalten; der Aufwandersatz war daher nach dem analog anzuwendenden zweiten ...
Nach den Feststellungen haben die Streitteile nicht einen Teil des ersiegten Betrags als Honorar, sondern ein Erfolgshonorar von 70.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und für den Fall des Nichterfolgs ein Honorar nach Zeitaufwand vereinbart; nach den Feststellungen des Erstgerichts gingen beide ...
Auch wenn zutrifft, dass die in § 73 AVG vorgesehene Frist von sechs Monaten eine Höchstfrist ist und schon in der Verzögerung der ehestmöglich zu treffenden Entscheidung ohne triftige Gründe innerhalb dieser Frist Verschulden und damit amtshaftungsbegründendes Unterlassen des Organs gelegen ...
Die Vollziehung des WRG erfolgt in mittelbarer Bundesverwaltung; Kostenersatzanspruch iSd § 47 Abs 5 VwGG hätte daher der Bund
Die Behauptung eines Eingriffs in ein Recht als Kraftwerksbetreiber beseitigt nicht die im öffentlichen Interesse liegende Notwendigkeit einer Vorschreibung nach § 13 Abs 4 WRG; der Betreiber kann daher nicht in dem behaupteten "Recht auf ungeschmälerte Wiederverleihung des Wasserrechtes" ...
Das Erkenntnis des VwG vom 16. September 2016 über die Bestätigung des Straferkenntnisses der belBeh ist bisher nicht aus dem Rechtsbestand ausgeschieden worden; die geltend gemachten Wiederaufnahmegründe beziehen sich ausschließlich auf das Verfahren wegen der Verwaltungsübertretung und sind ...
Bei der in § 17 Abs 1 Tir ROG 2016 normierten Frist handelt es sich um eine materiellrechtliche Frist; dass die in § 17 Abs 1 Tir ROG 2016 vorgesehene Anmeldung der Schriftform bedarf, ergibt sich klar aus dessen Abs 2, wonach der Anmeldung die darin genannten Unterlagen oder sonstigen ...
Gem § 25a Abs 4a letzter Satz VwGG idF BGBl I Nr 24/2017 ist, wenn das Erkenntnis des VwG mündlich verkündet wurde (§ 29 Abs 2 VwGVG), eine Revision nur nach einem Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gem § 29 Abs 4 VwGVG durch mindestens einen der hiezu Berechtigten zulässig; die im ...
Die Revisionswerberin wurde schon vor Einleitung des Vorverfahrens durch den VwGH klaglos gestellt; dies ist dem in § 55 VwGG geregelten Fall (Klaglosstellung innerhalb der vom VwGH gem § 36 Abs 1 gesetzten Frist) gleichzuhalten; der Aufwandersatz war daher nach dem analog anzuwendenden zweiten ...

