Auch bei einer Eigentumsübertragung durch Urteilsspruch ist die Genehmigung der Grundverkehrsbehörde oder ihre Entscheidung über die Negativklausel erforderlich
Die Auffassung des Rekursgerichts, hier liege kein „Kippen der Machtverhältnisse“ verbunden mit einer entscheidenden Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten auf die Antragstellerin vor, ist jedenfalls vertretbar; der bisherige Mehrheitsgesellschafter schied ...
Die zur Vermeidung verpönter Eigenmacht nach §§ 828 ABGB, 16 Abs 2 WEG 2002 erforderliche Zustimmung der einzelnen Wohnungseigentümer kann nicht durch eine Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft ersetzt werden
Auch wenn das Infragestellen seiner Klauseln einem breiten Publikum bekannt geworden oder die Entscheidung in einem öffentlich ausgetragenen Meinungsstreit von allgemeinem Interesse ist, muss bei nur geringfügigem Obsiegen dem Beklagten nicht generell die gleiche Möglichkeit einer Information ...
Bei gewissen Verhaltensweisen muss der Umstand der Unzurechnungsfähigkeit zumindest in der Weise berücksichtigt werden, dass das Verhalten einer geisteskranken Person nicht unter allen Umständen ebenso unleidlich, also für die Mitbewohner unerträglich ist, wie ein gleichartiges Verhalten einer ...
Selbst Abhängigkeiten, die sich aus einem Dienstvertrag oder aus der ständigen Zusammenarbeit in einem Auftrags- oder Werkvertragsverhältnis ergeben, können ein wirtschaftliches Naheverhältnis iSd § 24 Abs 3 WEG 2002 indizieren; wenn die Feststellungen eine ausreichende Grundlage für die ...
Die Eigentümergemeinschaft als Verwaltungseinheit mit eigener Rechtspersönlichkeit hat selbst dann noch Bestand, wenn die der Wohnungseigentumsbegründung zugrunde liegende Nutzwertberechnung unrichtig und die darauf fußende Wohnungseigentumsbegründung nichtig ist
Die Frage des rechtzeitigen Zugangs einer empfangsbedürftigen Erklärung ist eine solche des Einzelfalls (hier: Die Beurteilung einer Stellenbewerbung per E-Mail am letzten Tag der Bewerbungsfrist außerhalb der Amtsstunden als verspätet wurde als jedenfalls vertretbar beurteilt)
Auch bei einer Eigentumsübertragung durch Urteilsspruch ist die Genehmigung der Grundverkehrsbehörde oder ihre Entscheidung über die Negativklausel erforderlich
Bei gewissen Verhaltensweisen muss der Umstand der Unzurechnungsfähigkeit zumindest in der Weise berücksichtigt werden, dass das Verhalten einer geisteskranken Person nicht unter allen Umständen ebenso unleidlich, also für die Mitbewohner unerträglich ist, wie ein gleichartiges Verhalten einer ...
Die Auffassung des Rekursgerichts, hier liege kein „Kippen der Machtverhältnisse“ verbunden mit einer entscheidenden Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten auf die Antragstellerin vor, ist jedenfalls vertretbar; der bisherige Mehrheitsgesellschafter schied ...
Selbst Abhängigkeiten, die sich aus einem Dienstvertrag oder aus der ständigen Zusammenarbeit in einem Auftrags- oder Werkvertragsverhältnis ergeben, können ein wirtschaftliches Naheverhältnis iSd § 24 Abs 3 WEG 2002 indizieren; wenn die Feststellungen eine ausreichende Grundlage für die ...
Die zur Vermeidung verpönter Eigenmacht nach §§ 828 ABGB, 16 Abs 2 WEG 2002 erforderliche Zustimmung der einzelnen Wohnungseigentümer kann nicht durch eine Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft ersetzt werden
Die Eigentümergemeinschaft als Verwaltungseinheit mit eigener Rechtspersönlichkeit hat selbst dann noch Bestand, wenn die der Wohnungseigentumsbegründung zugrunde liegende Nutzwertberechnung unrichtig und die darauf fußende Wohnungseigentumsbegründung nichtig ist
Auch wenn das Infragestellen seiner Klauseln einem breiten Publikum bekannt geworden oder die Entscheidung in einem öffentlich ausgetragenen Meinungsstreit von allgemeinem Interesse ist, muss bei nur geringfügigem Obsiegen dem Beklagten nicht generell die gleiche Möglichkeit einer Information ...
Die Frage des rechtzeitigen Zugangs einer empfangsbedürftigen Erklärung ist eine solche des Einzelfalls (hier: Die Beurteilung einer Stellenbewerbung per E-Mail am letzten Tag der Bewerbungsfrist außerhalb der Amtsstunden als verspätet wurde als jedenfalls vertretbar beurteilt)

