Davon, dass die Revisionsrekurswerberin auf die Weiterbenützung der Ehewohnung zur Sicherung ihrer Lebensbedürfnisse – auf Dauer – angewiesen wäre, kann schon deshalb keine Rede sein, weil sie mit der ihr zuerkannten Ausgleichszahlung von 262.000 EUR ohne weiteres in der Lage ist, sich eine ...
Die Auffassung, die Anfechtung jeglicher Beschlüsse über Maßnahmen der Liegenschaftsverwaltung aus formellen Gründen nach § 24 Abs 6 WEG 2002 habe binnen Monatsfrist ab Hausanschlag zu erfolgen, während lediglich Beschlüsse über Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung gem § 29 Abs 1 ...
Für die Auflösung einer Benützungsvereinbarung aus wichtigem Grund kommt es darauf an, ob die vorgenommenen Veränderungen (hier: an Wohngärten) im Vergleich zum Inhalt der Benützungsvereinbarung wesentlich und geeignet waren, die Fortsetzung dieses Dauerrechtsverhältnisses etwa wegen ...
Die Revisionswerberin (ein Online-Partnervermittlungsinstitut) hat keine rechtserheblichen Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der von den Vorinstanzen zugesprochenen Urteilsveröffentlichung aufgezeigt; jedenfalls ist aus der von ihr zitierten Entscheidung 4 Ob 95/93 – in der es nicht um ...
Ob die zwischen dem Beklagten und seinem Nachmieter vereinbarte Ablöse für die im Bestandobjekt vorhandenen Investitionen und Übersiedlungsspesen der Höhe nach angemessen war oder nicht (§ 27 Abs 1 Z 1 MRG), betrifft das Verhältnis dieser beiden Personen; für die Wirksamkeit der Ausübung des ...
Solange der Einzelrechtsnachfolger seinen Beitritt zu einer schlüssigen Benützungsvereinbarung nicht ablehnt, besteht ein Schwebezustand, für dessen Dauer die übrigen Teilhaber an die Vereinbarung gebunden bleiben
Auch wenn man im vorliegenden Fall die adäquat kausale verdienstliche Tätigkeit der Klägerin bejaht, ist letztlich für ihren Standpunkt nichts gewonnen; da die Beklagte das Objekt den späteren Käufern früher anbot, mit diesen nicht nur eine Außenbesichtigung ohne Beteiligung der ...
Die Beurteilung, dass weder die Praxis der Beklagten, das Vertragsverhältnis („die Mitgliedschaft“) betreffende Mitteilungen von einer anderen E-Mail-Adresse aus zu verschicken und diese Nachrichten anders zu gestalten als jene, die ihre Hauptleistung, nämlich Partnervermittlungsvorschläge, ...
Davon, dass die Revisionsrekurswerberin auf die Weiterbenützung der Ehewohnung zur Sicherung ihrer Lebensbedürfnisse – auf Dauer – angewiesen wäre, kann schon deshalb keine Rede sein, weil sie mit der ihr zuerkannten Ausgleichszahlung von 262.000 EUR ohne weiteres in der Lage ist, sich eine ...
Ob die zwischen dem Beklagten und seinem Nachmieter vereinbarte Ablöse für die im Bestandobjekt vorhandenen Investitionen und Übersiedlungsspesen der Höhe nach angemessen war oder nicht (§ 27 Abs 1 Z 1 MRG), betrifft das Verhältnis dieser beiden Personen; für die Wirksamkeit der Ausübung des ...
Die Auffassung, die Anfechtung jeglicher Beschlüsse über Maßnahmen der Liegenschaftsverwaltung aus formellen Gründen nach § 24 Abs 6 WEG 2002 habe binnen Monatsfrist ab Hausanschlag zu erfolgen, während lediglich Beschlüsse über Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung gem § 29 Abs 1 ...
Solange der Einzelrechtsnachfolger seinen Beitritt zu einer schlüssigen Benützungsvereinbarung nicht ablehnt, besteht ein Schwebezustand, für dessen Dauer die übrigen Teilhaber an die Vereinbarung gebunden bleiben
Für die Auflösung einer Benützungsvereinbarung aus wichtigem Grund kommt es darauf an, ob die vorgenommenen Veränderungen (hier: an Wohngärten) im Vergleich zum Inhalt der Benützungsvereinbarung wesentlich und geeignet waren, die Fortsetzung dieses Dauerrechtsverhältnisses etwa wegen ...
Auch wenn man im vorliegenden Fall die adäquat kausale verdienstliche Tätigkeit der Klägerin bejaht, ist letztlich für ihren Standpunkt nichts gewonnen; da die Beklagte das Objekt den späteren Käufern früher anbot, mit diesen nicht nur eine Außenbesichtigung ohne Beteiligung der ...
Die Revisionswerberin (ein Online-Partnervermittlungsinstitut) hat keine rechtserheblichen Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der von den Vorinstanzen zugesprochenen Urteilsveröffentlichung aufgezeigt; jedenfalls ist aus der von ihr zitierten Entscheidung 4 Ob 95/93 – in der es nicht um ...
Die Beurteilung, dass weder die Praxis der Beklagten, das Vertragsverhältnis („die Mitgliedschaft“) betreffende Mitteilungen von einer anderen E-Mail-Adresse aus zu verschicken und diese Nachrichten anders zu gestalten als jene, die ihre Hauptleistung, nämlich Partnervermittlungsvorschläge, ...

