Nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände führt die Abschiebung zu einer Verletzung von Art 3 EMRK; solche liegen jedenfalls vor, wenn ein lebensbedrohlich Erkrankter durch die Abschiebung einem realen Risiko ausgesetzt würde, unter qualvollen Umständen zu sterben, aber bereits auch dann, ...
Eine im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erfolgte Verletzung des Parteiengehörs kann durch die mit Beschwerde an das VwG verbundene Möglichkeit einer Stellungnahme saniert werden, wenn der damit bekämpfte Bescheid die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vollständig wiedergegeben hat
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Ist strittig, ob der Sozialversicherungsträger im Konkurs des Anspruchsberechtigten gegen möglicherweise pfändbare Einkommensbestandteile aufrechnet, kann ausschließlich der Masseverwalter einen Aufrechnungsbescheid bekämpfen
Da Säumnis in Bezug auf zwei Maßnahmen (Festnahme und Abschiebung) geltend gemacht wurde, gebührt der nach Maßgabe des § 56 Abs 1 zweiter Satz VwGG festgesetzte Schriftsatzaufwand zweifach
Parteien eines anderen Verfahrens, für deren Rechtsverfolgung die Einsicht in die Akten eines Verfahrens, in dem sie nicht Partei sind bzw waren, von Bedeutung wäre, steht das Recht auf Akteneinsicht insoweit nicht zu
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Dass der Schuldner ein abgelehntes Ratenersuchen nicht etwa nachbessert, sondern in der Folge Ratenzahlungen zu deutlich ungünstigeren Konditionen vorschlägt, müsste einem aufmerksamen (Groß-)Gläubiger zu denken geben
Nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände führt die Abschiebung zu einer Verletzung von Art 3 EMRK; solche liegen jedenfalls vor, wenn ein lebensbedrohlich Erkrankter durch die Abschiebung einem realen Risiko ausgesetzt würde, unter qualvollen Umständen zu sterben, aber bereits auch dann, ...
Da Säumnis in Bezug auf zwei Maßnahmen (Festnahme und Abschiebung) geltend gemacht wurde, gebührt der nach Maßgabe des § 56 Abs 1 zweiter Satz VwGG festgesetzte Schriftsatzaufwand zweifach
Eine im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erfolgte Verletzung des Parteiengehörs kann durch die mit Beschwerde an das VwG verbundene Möglichkeit einer Stellungnahme saniert werden, wenn der damit bekämpfte Bescheid die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vollständig wiedergegeben hat
Parteien eines anderen Verfahrens, für deren Rechtsverfolgung die Einsicht in die Akten eines Verfahrens, in dem sie nicht Partei sind bzw waren, von Bedeutung wäre, steht das Recht auf Akteneinsicht insoweit nicht zu
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ist strittig, ob der Sozialversicherungsträger im Konkurs des Anspruchsberechtigten gegen möglicherweise pfändbare Einkommensbestandteile aufrechnet, kann ausschließlich der Masseverwalter einen Aufrechnungsbescheid bekämpfen
Dass der Schuldner ein abgelehntes Ratenersuchen nicht etwa nachbessert, sondern in der Folge Ratenzahlungen zu deutlich ungünstigeren Konditionen vorschlägt, müsste einem aufmerksamen (Groß-)Gläubiger zu denken geben

