Eine unzulässige antizipierende Beweiswürdigung liegt dann vor, wenn ein vermutetes Ergebnis noch nicht aufgenommener Beweise vorweggenommen wird
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Verletzung des rechtlichen Gehörs bildet im Außerstreitverfahren einen Verfahrensfehler, der analog § 55 Abs 3 AußStrG zwar aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels auch von Amts wegen aufzugreifen ist, aber nicht – wie die Nichtigkeitsgründe der ZPO – absolut wirkt; er ist nur ...
Vereinbarungen, die horizontale und vertikale Elemente enthalten, sind sowohl anhand der vGVO als auch der Horizontal-LL zu beurteilen
Mit dem Vorbringen im Wiedereinsetzungsantrag, der Rechtsanwalt habe - wie auch sonst üblich - nach Ablauf der Frist nachgefragt, ob seiner Anweisung, den Schriftsatz bis spätestens 15.00 im Weg des ERV beim BVwG einzubringen, Folge geleistet worden sei, wird nicht dargelegt, dass er ein wirksames ...
Maßgeblich ist, dass die Entscheidung über die Freigabe entsprechender Beträge jedenfalls im Insolvenzverfahren zu treffen ist, nicht aber vom (Gemein-)Schuldner im Klageweg gegen den Insolvenzverwalter vorgegangen werden kann
Der Kläger hat immer darauf beharrt, den Beklagten „als Privatperson“ in Anspruch nehmen zu wollen; in einem solchen Fall ist die amtswegige Berichtigung der Parteibezeichnung nicht zulässig
Die Höhe des der Gesellschaft entstandenen Schadens wird in Höhe der verbotenen Zahlungen widerleglich vermutet
Eine unzulässige antizipierende Beweiswürdigung liegt dann vor, wenn ein vermutetes Ergebnis noch nicht aufgenommener Beweise vorweggenommen wird
Mit dem Vorbringen im Wiedereinsetzungsantrag, der Rechtsanwalt habe - wie auch sonst üblich - nach Ablauf der Frist nachgefragt, ob seiner Anweisung, den Schriftsatz bis spätestens 15.00 im Weg des ERV beim BVwG einzubringen, Folge geleistet worden sei, wird nicht dargelegt, dass er ein wirksames ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Maßgeblich ist, dass die Entscheidung über die Freigabe entsprechender Beträge jedenfalls im Insolvenzverfahren zu treffen ist, nicht aber vom (Gemein-)Schuldner im Klageweg gegen den Insolvenzverwalter vorgegangen werden kann
Die Verletzung des rechtlichen Gehörs bildet im Außerstreitverfahren einen Verfahrensfehler, der analog § 55 Abs 3 AußStrG zwar aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels auch von Amts wegen aufzugreifen ist, aber nicht – wie die Nichtigkeitsgründe der ZPO – absolut wirkt; er ist nur ...
Der Kläger hat immer darauf beharrt, den Beklagten „als Privatperson“ in Anspruch nehmen zu wollen; in einem solchen Fall ist die amtswegige Berichtigung der Parteibezeichnung nicht zulässig
Vereinbarungen, die horizontale und vertikale Elemente enthalten, sind sowohl anhand der vGVO als auch der Horizontal-LL zu beurteilen
Die Höhe des der Gesellschaft entstandenen Schadens wird in Höhe der verbotenen Zahlungen widerleglich vermutet

