Bei einer juristischen Person ist nicht nur das Wissen gem § 1489 ABGB ihrer zur Vertretung in dem betreffenden Bereich berufenen Organmitglieder vom anspruchsbegründenden Sachverhalt maßgeblich, sondern auch das Wissen solcher Personen, denen in der betreffenden Angelegenheit ...
Bei einem Fremdwährungskredit ist über das Zinsrisiko und das Währungs- bzw Wechselkursrisiko, das sich auf die Kreditsumme auswirken kann, aufzuklären; beide Faktoren haben Auswirkungen auf den Rückzahlungsbetrag; wird ein (endfälliger) Kredit mit einem Tilgungsträger (zB Lebensversicherung) ...
Es wäre ein Widerspruch, wenn der (abtretende) Wasserbenutzungsberechtigte auf der einen Seite zur Erhaltung seiner Anlagen bis zur Herstellung des von der Wasserrechtsbehörde nach § 29 WRG vorgeschriebenen Zustandes verpflichtet wäre, während er auf der anderen Seite seine Anlagen nach ...
Die Erfüllung des Tatbestands gem § 137 Abs 2 Z 1 WRG setzt voraus, dass für die Benutzung von Tagwässern oder die Errichtung oder Änderung der hiezu dienenden Anlagen eine gem § 9 Abs 1 oder 2 leg cit erforderliche wasserrechtliche Bewilligung fehlt
Für den Verjährungsbeginn ist die Kenntnis der Risikoträchtigkeit des gesamten Modells maßgebend; die spezifischen Risiken, die diese Risikoträchtigkeit bedingen (Wechselkurs, Zinsentwicklung, Ertrags- bzw Wertentwicklung des Tilgungsträgers als Veranlagungsprodukt), stehen nach der ...
Ziehen nicht nur Nebelschwaden durch, sodass eine (sofortige) Einstellung des Liftbetriebs schon deshalb untunlich ist, weil bei Einfall der Schwaden, also bei Beginn der Sichtbehinderung, noch Fahrgäste den Lift benützen, sondern besteht Nebel mit einer Sichtweite von nur 20 bis 30 m, kann ein ...
Ein Verzicht iSd § 27 Abs 1 lit a WRG ist eine einseitige, bedingungsfeindliche, nicht annahmebedürftige, unwiderrufliche, aber ex post feststellungsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung des Berechtigten; die Motive hiefür sind unbeachtlich; er wird wirksam, sobald er der Behörde ...
Die Prüfung des Vorliegens einer realen Gefahr iSd § 8 Abs 1 AsylG 2005 stellt eine rechtliche Beurteilung dar, die auf Basis der getroffenen Feststellungen zu erfolgen hat; die Annahme einer innerstaatlichen Fluchtalternative erfordert im Hinblick auf das ihr ua innewohnende Zumutbarkeitskalkül ...
Bei einer juristischen Person ist nicht nur das Wissen gem § 1489 ABGB ihrer zur Vertretung in dem betreffenden Bereich berufenen Organmitglieder vom anspruchsbegründenden Sachverhalt maßgeblich, sondern auch das Wissen solcher Personen, denen in der betreffenden Angelegenheit ...
Für den Verjährungsbeginn ist die Kenntnis der Risikoträchtigkeit des gesamten Modells maßgebend; die spezifischen Risiken, die diese Risikoträchtigkeit bedingen (Wechselkurs, Zinsentwicklung, Ertrags- bzw Wertentwicklung des Tilgungsträgers als Veranlagungsprodukt), stehen nach der ...
Bei einem Fremdwährungskredit ist über das Zinsrisiko und das Währungs- bzw Wechselkursrisiko, das sich auf die Kreditsumme auswirken kann, aufzuklären; beide Faktoren haben Auswirkungen auf den Rückzahlungsbetrag; wird ein (endfälliger) Kredit mit einem Tilgungsträger (zB Lebensversicherung) ...
Ziehen nicht nur Nebelschwaden durch, sodass eine (sofortige) Einstellung des Liftbetriebs schon deshalb untunlich ist, weil bei Einfall der Schwaden, also bei Beginn der Sichtbehinderung, noch Fahrgäste den Lift benützen, sondern besteht Nebel mit einer Sichtweite von nur 20 bis 30 m, kann ein ...
Es wäre ein Widerspruch, wenn der (abtretende) Wasserbenutzungsberechtigte auf der einen Seite zur Erhaltung seiner Anlagen bis zur Herstellung des von der Wasserrechtsbehörde nach § 29 WRG vorgeschriebenen Zustandes verpflichtet wäre, während er auf der anderen Seite seine Anlagen nach ...
Ein Verzicht iSd § 27 Abs 1 lit a WRG ist eine einseitige, bedingungsfeindliche, nicht annahmebedürftige, unwiderrufliche, aber ex post feststellungsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung des Berechtigten; die Motive hiefür sind unbeachtlich; er wird wirksam, sobald er der Behörde ...
Die Erfüllung des Tatbestands gem § 137 Abs 2 Z 1 WRG setzt voraus, dass für die Benutzung von Tagwässern oder die Errichtung oder Änderung der hiezu dienenden Anlagen eine gem § 9 Abs 1 oder 2 leg cit erforderliche wasserrechtliche Bewilligung fehlt
Die Prüfung des Vorliegens einer realen Gefahr iSd § 8 Abs 1 AsylG 2005 stellt eine rechtliche Beurteilung dar, die auf Basis der getroffenen Feststellungen zu erfolgen hat; die Annahme einer innerstaatlichen Fluchtalternative erfordert im Hinblick auf das ihr ua innewohnende Zumutbarkeitskalkül ...

