Die Rechtsauffassung, die vorliegende – mit dem technischen Fortschritt einhergehende – Veränderung der Ausübung der Dienstbarkeit von der ursprünglichen Nutzung des Wegs mit Pferdegespann und Schlapp auf die nunmehrige Verwendung einer motorbetriebenen Scheibtruhe stelle keine unzulässige ...
Sind für die Herstellung des früheren Zustands weitere Maßnahmen wie Rück- und Wiedereinbaumaßnahmen erforderlich, ist das Begehren auf bloße Entfernung nicht ein vom Beseitigungsanspruch umfasstes Minus, sondern ein Aliud
Nach nunmehr stRsp des OGH sind Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinsamen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten auch dann im Außerstreitverfahren zu entscheiden, wenn der Auseinandersetzung eine Vereinbarung der ...
Die Klägerin leitet den Anspruch, für dessen Durchsetzung Rechtsschutzdeckung begehrt wird, aus der Unterlassung von – ihrer Meinung nach – unverzüglich gebotenen Maßnahmen des Orthopäden zur Abwendung einer Verschlechterung der bestehenden Erkrankung des Versicherungsnehmers ab, wobei sie ...
Nach der gegenüber § 1479 ABGB spezielleren Norm des § 1482 Satz 1 ABGB schließt schon die Teilausübung eines Rechts auf fremdem Grund die Verjährung aus; nur dann, wenn der Grund einer bloßen Teilrechtsausübung der Dienstbarkeit die Untersagung oder Hinderung durch den Eigentümer des ...
Der einzelne Wohnungseigentümer hat ein Antragsrecht im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren nur, wenn er dem Verwalter die Einhaltung der Pflichten des § 20 Abs 2 bis 7 WEG 2002 auftragen will; die Einhaltung der Pflichten des § 20 Abs 1 WEG 2002 (Interessenwahrungspflicht) stellt kein ...
Die Verjährung des Anspruchs aus der Rechtsschutzversicherung beginnt zu jenem Zeitpunkt, zu dem sich die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für den Versicherungsnehmer so konkret abzeichnet, dass er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss, deretwegen er den Rechtsschutzversicherer ...
Bei Vorliegen einer schuldhaften Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten besteht – mangels Arglist – Leistungspflicht des Versicherers, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der in § 163 VersVG genannten Ausschlussfrist eintritt, dies selbst dann, wenn der Versicherer erst mit dem ...
Die Rechtsauffassung, die vorliegende – mit dem technischen Fortschritt einhergehende – Veränderung der Ausübung der Dienstbarkeit von der ursprünglichen Nutzung des Wegs mit Pferdegespann und Schlapp auf die nunmehrige Verwendung einer motorbetriebenen Scheibtruhe stelle keine unzulässige ...
Nach der gegenüber § 1479 ABGB spezielleren Norm des § 1482 Satz 1 ABGB schließt schon die Teilausübung eines Rechts auf fremdem Grund die Verjährung aus; nur dann, wenn der Grund einer bloßen Teilrechtsausübung der Dienstbarkeit die Untersagung oder Hinderung durch den Eigentümer des ...
Sind für die Herstellung des früheren Zustands weitere Maßnahmen wie Rück- und Wiedereinbaumaßnahmen erforderlich, ist das Begehren auf bloße Entfernung nicht ein vom Beseitigungsanspruch umfasstes Minus, sondern ein Aliud
Der einzelne Wohnungseigentümer hat ein Antragsrecht im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren nur, wenn er dem Verwalter die Einhaltung der Pflichten des § 20 Abs 2 bis 7 WEG 2002 auftragen will; die Einhaltung der Pflichten des § 20 Abs 1 WEG 2002 (Interessenwahrungspflicht) stellt kein ...
Nach nunmehr stRsp des OGH sind Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinsamen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten auch dann im Außerstreitverfahren zu entscheiden, wenn der Auseinandersetzung eine Vereinbarung der ...
Die Verjährung des Anspruchs aus der Rechtsschutzversicherung beginnt zu jenem Zeitpunkt, zu dem sich die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für den Versicherungsnehmer so konkret abzeichnet, dass er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss, deretwegen er den Rechtsschutzversicherer ...
Die Klägerin leitet den Anspruch, für dessen Durchsetzung Rechtsschutzdeckung begehrt wird, aus der Unterlassung von – ihrer Meinung nach – unverzüglich gebotenen Maßnahmen des Orthopäden zur Abwendung einer Verschlechterung der bestehenden Erkrankung des Versicherungsnehmers ab, wobei sie ...
Bei Vorliegen einer schuldhaften Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten besteht – mangels Arglist – Leistungspflicht des Versicherers, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der in § 163 VersVG genannten Ausschlussfrist eintritt, dies selbst dann, wenn der Versicherer erst mit dem ...

