Der Geschäftsherr haftet für unerlaubte Handlungen seines Gehilfen nicht, wenn das Verhalten aus dem allgemeinen Umkreis des Aufgabenbereichs, den der Gehilfe für den Schuldner wahrzunehmen hatte, herausfällt
Sowohl nach § 53 Abs 3 Z 1 Sbg SHG 1975 als auch nach § 37 Abs 1 Z 1 Sbg MSG 2010 ist das Land Salzburg zum Ersatz der Kosten für Hilfesuchende verpflichtet, welche sich während der letzten sechs Monate vor Gewährung der Hilfe mindestens durch fünf Monate im Landesgebiet aufgehalten haben; ...
In Anbetracht des Vorbringens, dass sich der Fremde aktiv an die österreichischen Behörden gewendet und nie zu verstecken versucht hatte, durfte das BVwG nicht vom Vorliegen eines geklärten Sachverhalts ausgehen, der gem § 21 Abs 7 BFA-VG das Unterbleiben der in der Schubhaftbeschwerde ...
Nach Erledigung eines Antrages - und sei es auch durch seine Zurückweisung - besteht keine Säumnis der Verwaltungsbehörde mehr, sodass die Erhebung einer Säumnisbeschwerde nach bescheidmäßiger Erledigung des Antrags nicht zulässig ist; für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde ist dabei ...
Für die Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen und mit dem dauernden Standort im Inland durch Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland ist gem § 82 Abs 8 KFG idF BGBl I Nr 26/2014 auf die erstmalige Einbringung in das Bundesgebiet abzustellen und es wird die Monatsfrist ...
Die (Sozialhilfe-)Ländervereinbarung nach § 15a B-VG bindet nur die vertragsschließenden Länder selbst; sollen daraus auch Normunterworfene (hier: Sozialhilfeträger) berechtigt werden, bedarf es einer Transformation in die Rechtsordnung jenes Landes, von dem ein Ersatz begehrt wird
Die Partei, die sich eines Boten zur Übermittlung bedient, kommt ihrer Überwachungspflicht nur dann nach, wenn die tatsächliche Ausführung des Auftrages durch entsprechende Nachfrage gesichert ist; eine Partei, die sich nach Übergabe eines fristgebundenen Schriftstückes an einen Boten nicht ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Der Geschäftsherr haftet für unerlaubte Handlungen seines Gehilfen nicht, wenn das Verhalten aus dem allgemeinen Umkreis des Aufgabenbereichs, den der Gehilfe für den Schuldner wahrzunehmen hatte, herausfällt
Für die Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen und mit dem dauernden Standort im Inland durch Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland ist gem § 82 Abs 8 KFG idF BGBl I Nr 26/2014 auf die erstmalige Einbringung in das Bundesgebiet abzustellen und es wird die Monatsfrist ...
Sowohl nach § 53 Abs 3 Z 1 Sbg SHG 1975 als auch nach § 37 Abs 1 Z 1 Sbg MSG 2010 ist das Land Salzburg zum Ersatz der Kosten für Hilfesuchende verpflichtet, welche sich während der letzten sechs Monate vor Gewährung der Hilfe mindestens durch fünf Monate im Landesgebiet aufgehalten haben; ...
Die (Sozialhilfe-)Ländervereinbarung nach § 15a B-VG bindet nur die vertragsschließenden Länder selbst; sollen daraus auch Normunterworfene (hier: Sozialhilfeträger) berechtigt werden, bedarf es einer Transformation in die Rechtsordnung jenes Landes, von dem ein Ersatz begehrt wird
In Anbetracht des Vorbringens, dass sich der Fremde aktiv an die österreichischen Behörden gewendet und nie zu verstecken versucht hatte, durfte das BVwG nicht vom Vorliegen eines geklärten Sachverhalts ausgehen, der gem § 21 Abs 7 BFA-VG das Unterbleiben der in der Schubhaftbeschwerde ...
Die Partei, die sich eines Boten zur Übermittlung bedient, kommt ihrer Überwachungspflicht nur dann nach, wenn die tatsächliche Ausführung des Auftrages durch entsprechende Nachfrage gesichert ist; eine Partei, die sich nach Übergabe eines fristgebundenen Schriftstückes an einen Boten nicht ...
Nach Erledigung eines Antrages - und sei es auch durch seine Zurückweisung - besteht keine Säumnis der Verwaltungsbehörde mehr, sodass die Erhebung einer Säumnisbeschwerde nach bescheidmäßiger Erledigung des Antrags nicht zulässig ist; für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde ist dabei ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche

