Die Frage des Trassenverlaufes ist nicht mehr Gegenstand des Enteignungsverfahrens, in dem im Wesentlichen nur mehr die Frage zu prüfen ist, ob die Enteignung der für die Realisierung des Straßenbauvorhabens vorgesehenen Grundstücke im beantragten Umfang erforderlich ist; eine Enteignung ist nur ...
Der VwGH hat bereits festgehalten, dass ein Abspruch über die Kosten von den übrigen Spruchpunkten trennbar und ein gesonderter Abspruch in einer eigenen Erledigung daher zulässig ist; dies gilt gleichermaßen für die Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße nach § 334 Abs 7 BVergG ...
Für die Verhängung einer Geldbuße nach § 334 Abs 7 BVergG 2006 ist es irrelevant, aus welchem Grund es zu keiner Nichtigerklärung gekommen ist; entgegen der Auffassung des Revisionswerbers setzt ein Absehen von der Nichtigerklärung, an das die Regelung des § 334 Abs 7 erster Satz BVergG 2006 ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Festzuhalten ist, dass der vom VwG ins Treffen geführte Umstand der rechtswidrigen Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung Voraussetzung für eine Feststellung nach § 331 Abs 1 Z 2 BVergG 2006 und damit (im Fall des Absehens von der Nichtigerklärung des Vertrages) auch ...
Zwar hat es der VwGH insbesondere im Hinblick auf den auch im Unionsrecht anerkannten Stellenwert der Rechtssicherheit als gerechtfertigt angesehen, bei einer Antragstellung nach Ablauf von sechs Monaten nach § 334 Abs 2 zweiter Satz BVergG 2006 von einer Nichtigerklärung des Vertrages abzusehen ...
Die Gefahr allenfalls drohender Amtshaftungsansprüche wegen Verletzung der Entscheidungspflicht vermag kein öffentliches Interesse an der Feststellung, dass ein Antrag zurückgezogen worden ist, zu begründen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Frage des Trassenverlaufes ist nicht mehr Gegenstand des Enteignungsverfahrens, in dem im Wesentlichen nur mehr die Frage zu prüfen ist, ob die Enteignung der für die Realisierung des Straßenbauvorhabens vorgesehenen Grundstücke im beantragten Umfang erforderlich ist; eine Enteignung ist nur ...
Festzuhalten ist, dass der vom VwG ins Treffen geführte Umstand der rechtswidrigen Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung Voraussetzung für eine Feststellung nach § 331 Abs 1 Z 2 BVergG 2006 und damit (im Fall des Absehens von der Nichtigerklärung des Vertrages) auch ...
Der VwGH hat bereits festgehalten, dass ein Abspruch über die Kosten von den übrigen Spruchpunkten trennbar und ein gesonderter Abspruch in einer eigenen Erledigung daher zulässig ist; dies gilt gleichermaßen für die Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße nach § 334 Abs 7 BVergG ...
Zwar hat es der VwGH insbesondere im Hinblick auf den auch im Unionsrecht anerkannten Stellenwert der Rechtssicherheit als gerechtfertigt angesehen, bei einer Antragstellung nach Ablauf von sechs Monaten nach § 334 Abs 2 zweiter Satz BVergG 2006 von einer Nichtigerklärung des Vertrages abzusehen ...
Für die Verhängung einer Geldbuße nach § 334 Abs 7 BVergG 2006 ist es irrelevant, aus welchem Grund es zu keiner Nichtigerklärung gekommen ist; entgegen der Auffassung des Revisionswerbers setzt ein Absehen von der Nichtigerklärung, an das die Regelung des § 334 Abs 7 erster Satz BVergG 2006 ...
Die Gefahr allenfalls drohender Amtshaftungsansprüche wegen Verletzung der Entscheidungspflicht vermag kein öffentliches Interesse an der Feststellung, dass ein Antrag zurückgezogen worden ist, zu begründen
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