Für die Überlassung an Zahlungs statt ist ein ausdrücklicher Antrag des Gläubigers, dem die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft überlassen werden sollen, jedenfalls dann erforderlich, wenn mit dem überlassenen Vermögen auch Belastungen verbunden sein können
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Verkehrsauffassung an, also auf die durchschnittlichen Anschauungen eines nicht ganz unbeträchtlichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise; entscheidend ist der Gesamteindruck, nicht eine zergliedernde Betrachtung der Einzelheiten; es ...
Auch wenn das Kind während der Woche in einem Internat untergebracht ist und sich nur an Wochenenden, zu den Feiertagen und während der Ferien beim betreuenden Elternteil befindet, leistet dieser Elternteil einen vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes
Auf den Grundsatz, dass alle Teilhaber dem Werte nach gleichgehalten werden müssen und nur geringfügige Wertunterschiede in Geld ausgeglichen werden können, kommt es dann nicht an, wenn die von einer Anteilsverminderung betroffenen Miteigentümer auf eine Ausgleichszahlung verzichten
Die Regelung des § 285 Abs 3 UGB idF RÄG 2014 stellt eine lex specialis für die Nachsicht iSd § 9 GEG dar
Nach § 48 Abs 1 dritter Satz zweiter Fall StGB kommt es nicht auf die Reststrafe an, und es ist im Falle einer teilbedingten Strafnachsicht (§ 43a Abs 3 und 4 StGB) nicht erforderlich, dass der unbedingte Strafteil, aus dem entlassen wird, die Grenze von einem Jahr übersteigt; es genügt, wenn ...
Ein auf einem Betonsockel ruhender Zaun ist mangels selbständiger Bedeutung kein Gebäude iSd § 418 ABGB
Beschlüsse oder Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung sind ganz allgemein auflösend bedingt, sodass sie bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Aufhebung schwebend wirksam und daher zeitlich eingeschränkt vollziehbar sind; das gilt auch für einen Beschluss über die (Wieder-)Bestellung des ...
Für die Überlassung an Zahlungs statt ist ein ausdrücklicher Antrag des Gläubigers, dem die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft überlassen werden sollen, jedenfalls dann erforderlich, wenn mit dem überlassenen Vermögen auch Belastungen verbunden sein können
Die Regelung des § 285 Abs 3 UGB idF RÄG 2014 stellt eine lex specialis für die Nachsicht iSd § 9 GEG dar
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Verkehrsauffassung an, also auf die durchschnittlichen Anschauungen eines nicht ganz unbeträchtlichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise; entscheidend ist der Gesamteindruck, nicht eine zergliedernde Betrachtung der Einzelheiten; es ...
Nach § 48 Abs 1 dritter Satz zweiter Fall StGB kommt es nicht auf die Reststrafe an, und es ist im Falle einer teilbedingten Strafnachsicht (§ 43a Abs 3 und 4 StGB) nicht erforderlich, dass der unbedingte Strafteil, aus dem entlassen wird, die Grenze von einem Jahr übersteigt; es genügt, wenn ...
Auch wenn das Kind während der Woche in einem Internat untergebracht ist und sich nur an Wochenenden, zu den Feiertagen und während der Ferien beim betreuenden Elternteil befindet, leistet dieser Elternteil einen vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes
Ein auf einem Betonsockel ruhender Zaun ist mangels selbständiger Bedeutung kein Gebäude iSd § 418 ABGB
Auf den Grundsatz, dass alle Teilhaber dem Werte nach gleichgehalten werden müssen und nur geringfügige Wertunterschiede in Geld ausgeglichen werden können, kommt es dann nicht an, wenn die von einer Anteilsverminderung betroffenen Miteigentümer auf eine Ausgleichszahlung verzichten
Beschlüsse oder Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung sind ganz allgemein auflösend bedingt, sodass sie bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Aufhebung schwebend wirksam und daher zeitlich eingeschränkt vollziehbar sind; das gilt auch für einen Beschluss über die (Wieder-)Bestellung des ...

