Weshalb die Beurteilung des Berufungsgerichts, die (bloß mit der prozessualen Vorgangsweise im Zusammenhang stehende) Einigung der Parteien anlässlich einer Tagsatzung, zunächst ein Sachverständigengutachten zur Eruierung der Unterhaltsbemessungsgrundlage einzuholen, stelle keine vertragliche, ...
Die Minderheitsgesellschafter einer GmbH sind keine Teilnehmer iSd § 12 NTG an Kapitalerhöhungen; sie haften daher nur für das Honorar des Notars für die von ihnen selbst unterfertigten Übernahmserklärungen
Wenn über das Vermögen einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, trifft die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen - und zwar auch für davor gelegene Zeiträume - ab dem der öffentlichen Bekanntmachung des Insolvenzedikts folgenden Tag (§ 2 Abs 1 IO) nicht mehr die ...
Das TMSG sieht eine „aufgeschobene“ Legalzession vor, die nach der Rsp die Anrechnung der dem Unterhaltsberechtigten gewährten Sozialleistungen als dessen Eigeneinkommen ausschließt
Eine „Funktionsbeeinträchtigung“ bzw eine „Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen“ iSd § 3 BEinstG ist nach hA eine Einschränkung jener Funktionen, die bei einem gesunden Gleichaltrigen idR vorhanden sind; micht jede Funktionsbeeinträchtigung ist allerdings auch eine Behinderung; ...
Antragslegitimiert sind nur Personen, denen ein rechtliches Interesse zukommt; dazu zählen (ua) aktuell Begünstigte, denen ein rechtliches Interesse (auch) am Vorhandensein vollständiger Stiftungsorgane zuzuerkennen ist, ohne dass ihnen zusätzlich ein klagbarer Anspruch auf Zuwendungen oder ...
Zur Annahme einer Interessenkollision reicht ein objektiver Tatbestand und die Wahrscheinlichkeit einer Interessenverletzung des Betroffenen bereits aus; ein Interessenwiderspruch kann sich auch aus den Interessen anderer Personen als des Vertretungsbefugten ergeben, weil Letzterer geneigt sein ...
Partner, bei denen die äußeren Umstände das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft vermuten lassen, trifft eine Offenlegungspflicht hinsichtlich ihrer inneren Einstellung und einer über eine intime Beziehung hinausgehenden Bindung; dabei handelt es sich um eine Frage der Beweislastverteilung
Weshalb die Beurteilung des Berufungsgerichts, die (bloß mit der prozessualen Vorgangsweise im Zusammenhang stehende) Einigung der Parteien anlässlich einer Tagsatzung, zunächst ein Sachverständigengutachten zur Eruierung der Unterhaltsbemessungsgrundlage einzuholen, stelle keine vertragliche, ...
Eine „Funktionsbeeinträchtigung“ bzw eine „Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen“ iSd § 3 BEinstG ist nach hA eine Einschränkung jener Funktionen, die bei einem gesunden Gleichaltrigen idR vorhanden sind; micht jede Funktionsbeeinträchtigung ist allerdings auch eine Behinderung; ...
Die Minderheitsgesellschafter einer GmbH sind keine Teilnehmer iSd § 12 NTG an Kapitalerhöhungen; sie haften daher nur für das Honorar des Notars für die von ihnen selbst unterfertigten Übernahmserklärungen
Antragslegitimiert sind nur Personen, denen ein rechtliches Interesse zukommt; dazu zählen (ua) aktuell Begünstigte, denen ein rechtliches Interesse (auch) am Vorhandensein vollständiger Stiftungsorgane zuzuerkennen ist, ohne dass ihnen zusätzlich ein klagbarer Anspruch auf Zuwendungen oder ...
Wenn über das Vermögen einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, trifft die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen - und zwar auch für davor gelegene Zeiträume - ab dem der öffentlichen Bekanntmachung des Insolvenzedikts folgenden Tag (§ 2 Abs 1 IO) nicht mehr die ...
Zur Annahme einer Interessenkollision reicht ein objektiver Tatbestand und die Wahrscheinlichkeit einer Interessenverletzung des Betroffenen bereits aus; ein Interessenwiderspruch kann sich auch aus den Interessen anderer Personen als des Vertretungsbefugten ergeben, weil Letzterer geneigt sein ...
Das TMSG sieht eine „aufgeschobene“ Legalzession vor, die nach der Rsp die Anrechnung der dem Unterhaltsberechtigten gewährten Sozialleistungen als dessen Eigeneinkommen ausschließt
Partner, bei denen die äußeren Umstände das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft vermuten lassen, trifft eine Offenlegungspflicht hinsichtlich ihrer inneren Einstellung und einer über eine intime Beziehung hinausgehenden Bindung; dabei handelt es sich um eine Frage der Beweislastverteilung

