Insbesondere ist im StVG die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte zur Entscheidung über Beschwerden gegen Bescheide der zuständigen Verwaltungsbehörden vorgesehen (vgl in diesem Zusammenhang §§ 11, 16, 16a StVG sowie ferner §§ 119 ff StVG in dessen Unterabschnitt über "Ansuchen und ...
Bei einem rechtswidrigen Unterlassen der nach Art 6 EMRK erforderlichen mündlichen Verhandlung ist keine Relevanzprüfung hinsichtlich des Verfahrensmangels vorzunehmen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eine Restschuldbefreiung ist nach § 213 Abs 1 Z 2 KO (IO) nur dann zulässig, wenn die Gläubiger den Mindestbetrag von 10 % der Forderungen auch tatsächlich erhalten haben; erfolgte eine geringere Auszahlung aufgrund von Veruntreuungen durch den Treuhänder, ist diese Minderzahlung nicht zu ...
Im Fall eines Antrages nach § 30 Abs 3 VwGG ist grundsätzlich nur die Begründung des ursprünglichen Antrages maßgeblich; das Verfahren nach § 30 Abs 3 VwGG dient nämlich nicht dazu, dem Antragsteller eine "Nachbegründung" seines Antrages zu erlauben
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Rückführungen eines revolvierenden Kontokorrentkredits sind (nur) insoweit nach § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall IO anfechtbar, als die Bank ihre Position bei Konkurseröffnung gegenüber jener bei Beginn der kritischen Frist verbesserte
Beugestrafen zur Durchsetzung eines (früheren) Kontaktrechts scheiden aus, wenn aufgrund geänderter Umstände zugleich eine neue Kontaktsrechtsregelung rechtskräftig beschlossen wird, die die frühere Regelung nicht bloß erweitert, sondern die Modalitäten wesentlich ändert
Insbesondere ist im StVG die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte zur Entscheidung über Beschwerden gegen Bescheide der zuständigen Verwaltungsbehörden vorgesehen (vgl in diesem Zusammenhang §§ 11, 16, 16a StVG sowie ferner §§ 119 ff StVG in dessen Unterabschnitt über "Ansuchen und ...
Im Fall eines Antrages nach § 30 Abs 3 VwGG ist grundsätzlich nur die Begründung des ursprünglichen Antrages maßgeblich; das Verfahren nach § 30 Abs 3 VwGG dient nämlich nicht dazu, dem Antragsteller eine "Nachbegründung" seines Antrages zu erlauben
Bei einem rechtswidrigen Unterlassen der nach Art 6 EMRK erforderlichen mündlichen Verhandlung ist keine Relevanzprüfung hinsichtlich des Verfahrensmangels vorzunehmen
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Rückführungen eines revolvierenden Kontokorrentkredits sind (nur) insoweit nach § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall IO anfechtbar, als die Bank ihre Position bei Konkurseröffnung gegenüber jener bei Beginn der kritischen Frist verbesserte
Eine Restschuldbefreiung ist nach § 213 Abs 1 Z 2 KO (IO) nur dann zulässig, wenn die Gläubiger den Mindestbetrag von 10 % der Forderungen auch tatsächlich erhalten haben; erfolgte eine geringere Auszahlung aufgrund von Veruntreuungen durch den Treuhänder, ist diese Minderzahlung nicht zu ...
Beugestrafen zur Durchsetzung eines (früheren) Kontaktrechts scheiden aus, wenn aufgrund geänderter Umstände zugleich eine neue Kontaktsrechtsregelung rechtskräftig beschlossen wird, die die frühere Regelung nicht bloß erweitert, sondern die Modalitäten wesentlich ändert

