Die Krankenkasse haftet ihren Versicherten nicht nach § 1313a ABGB für das Verschulden eines nicht von der Krankenkasse selbst betriebenen Fahrtendienstes, dessen Kosten sie zu tragen hat
§ 1313a ABGB soll eine Schlechterstellung des Gläubigers verhindern, wenn sich der Schuldner zur Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen eines anderen bedient; entscheidend ist daher, welche konkreten Leistungspflichten bzw Schutz- und Sorgfaltspflichten der Geschäftsherr gegenüber seinem ...
Den Verbreiter von Bonitätsauskünften treffen besondere Pflichten, Vorkehrung dafür zu schaffen, dass die Mitteilung über einen sehr geschlossenen und unter Geheimhaltungspflicht stehenden Kreis nicht hinausgelangt
Abgesehen davon, dass iZm der Einordnung des Hundes als Nutztier auf das Erkenntnis des VwGH vom 14.10.2009, 2007/08/0072, verwiesen werden kann, ist darauf zu verweisen, dass der von der Revision angeführte Tatbestand des § 2 Abs 3 Z 2 GewO das "Halten von Nutztieren zur Zucht, Mästung oder ...
Die Krankenkasse hat nicht selbst die ärztliche Hilfe zu leisten, sondern ist nur verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sie von einem Dritten dem Versicherten geleistet wird; in einem solchen Fall ist für die Anwendung des § 1313a ABGB kein Raum, weil die Leistung der Krankenkasse in dem ...
Die Vorinstanzen haben darauf abgestellt, dass der Kläger (abseits seiner künstlerischen Darbietungen) von Teilen des Publikums aufgrund seiner öffentlichen Kommentare zum sozialen Wandel im Zusammenleben von Männern und Frauen („Gender-Wahnsinn“, Ablehnung der Änderung des Textes der ...
Mit Blick auf die klare Anordnung des § 18 Abs 1 zweiter Satz Sbg BehindertenG 1981 gilt bei der geschützten Arbeit iSd § 11 leg cit anders als bei anderen Maßnahmen der Eingliederungshilfe, der Betriebsinhaber (und nicht der Mensch mit Behinderungen) als Anspruchsberechtigter
Art 6 Abs 1 lit e des Schengener Grenzkodex (Verordnung (EU) 2016/399) normiert als Voraussetzung für die rechtmäßige Einreise eines Drittstaatsangehörigen, dass er (ua) keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen darf und dass er insbesondere nicht in den nationalen Datenbanken der ...
Die Krankenkasse haftet ihren Versicherten nicht nach § 1313a ABGB für das Verschulden eines nicht von der Krankenkasse selbst betriebenen Fahrtendienstes, dessen Kosten sie zu tragen hat
Die Krankenkasse hat nicht selbst die ärztliche Hilfe zu leisten, sondern ist nur verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sie von einem Dritten dem Versicherten geleistet wird; in einem solchen Fall ist für die Anwendung des § 1313a ABGB kein Raum, weil die Leistung der Krankenkasse in dem ...
§ 1313a ABGB soll eine Schlechterstellung des Gläubigers verhindern, wenn sich der Schuldner zur Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen eines anderen bedient; entscheidend ist daher, welche konkreten Leistungspflichten bzw Schutz- und Sorgfaltspflichten der Geschäftsherr gegenüber seinem ...
Die Vorinstanzen haben darauf abgestellt, dass der Kläger (abseits seiner künstlerischen Darbietungen) von Teilen des Publikums aufgrund seiner öffentlichen Kommentare zum sozialen Wandel im Zusammenleben von Männern und Frauen („Gender-Wahnsinn“, Ablehnung der Änderung des Textes der ...
Den Verbreiter von Bonitätsauskünften treffen besondere Pflichten, Vorkehrung dafür zu schaffen, dass die Mitteilung über einen sehr geschlossenen und unter Geheimhaltungspflicht stehenden Kreis nicht hinausgelangt
Mit Blick auf die klare Anordnung des § 18 Abs 1 zweiter Satz Sbg BehindertenG 1981 gilt bei der geschützten Arbeit iSd § 11 leg cit anders als bei anderen Maßnahmen der Eingliederungshilfe, der Betriebsinhaber (und nicht der Mensch mit Behinderungen) als Anspruchsberechtigter
Abgesehen davon, dass iZm der Einordnung des Hundes als Nutztier auf das Erkenntnis des VwGH vom 14.10.2009, 2007/08/0072, verwiesen werden kann, ist darauf zu verweisen, dass der von der Revision angeführte Tatbestand des § 2 Abs 3 Z 2 GewO das "Halten von Nutztieren zur Zucht, Mästung oder ...
Art 6 Abs 1 lit e des Schengener Grenzkodex (Verordnung (EU) 2016/399) normiert als Voraussetzung für die rechtmäßige Einreise eines Drittstaatsangehörigen, dass er (ua) keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen darf und dass er insbesondere nicht in den nationalen Datenbanken der ...

