Grundsätzlich ist auch Geisteskrankheit kein Freibrief für unleidliches Verhalten; das Verhalten einer geisteskranken Person ist zwar nicht unter allen Umständen ebenso unleidlich (dh für die Mitbewohner unerträglich), wie ein gleichartiges Verhalten einer zurechnungsfähigen Person; das ...
Der bloße Umstand, dass eine Maßnahme die Substanz der gemeinsamen Sache betrifft, reicht für eine Qualifikation als Verfügung iSd § 828 ABGB noch nicht aus, weil sie auch in der Verwaltung der Sache begründet sein kann
Der Versicherungsnehmer kann davon ausgehen, dass ein Versicherer, dem das Weisungsrecht zukommt, gerade bei nicht eindeutiger Schadensursache selbst entscheidet, welche Kontroll- und Suchtätigkeiten er entfalten will und er sich dabei nicht auf die laienhafte Meinung des Versicherungsnehmers oder ...
Voraussetzung für die Anwendung der §§ 62 ff VersVG ist, dass der Versicherungsfall unmittelbar bevorstand oder der Versicherungsnehmer subjektiv dies annehmen durfte, wofür stets den Versicherungsnehmer die Beweislast trifft; idR nicht zu den Rettungskosten iSd § 63 VersVG zählen ...
Im innerstädtischen Bereich rechtfertigen die Erschließung der Wohnumgebung des Hauses mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die dort bestehenden Möglichkeiten der Nahversorgung nicht die Annahme einer überdurchschnittlichen Lage iSd § 16 Abs 4 MRG
Hier lag bei der Versicherten eine suizidale Einengung vor; sie konnte zwar ihr Handeln, aufgrund ihrer psychosewertigen depressiven Verstimmung aber keine Alternativen mehr zur Selbsttötung erkennen, sodass ihr keine freie Willensbildung mehr möglich und die Dispositionsfähigkeit aufgehoben war; ...
Typische Ermittlungs- und Feststellungskosten sind Auslagen für Sachverständige oder Spesen für die Beschaffung von Urkunden
Nur dann, wenn einem der mit dem konkreten Kausalitätsverdacht Belasteten der Beweis gelingt, dass der andere Beteiligte jedenfalls kausal gehandelt hat oder aber das eigene Handeln jedenfalls nicht kausal war, liegt kein Fall der alternativen Kausalität (mehr) vor
Grundsätzlich ist auch Geisteskrankheit kein Freibrief für unleidliches Verhalten; das Verhalten einer geisteskranken Person ist zwar nicht unter allen Umständen ebenso unleidlich (dh für die Mitbewohner unerträglich), wie ein gleichartiges Verhalten einer zurechnungsfähigen Person; das ...
Im innerstädtischen Bereich rechtfertigen die Erschließung der Wohnumgebung des Hauses mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die dort bestehenden Möglichkeiten der Nahversorgung nicht die Annahme einer überdurchschnittlichen Lage iSd § 16 Abs 4 MRG
Der bloße Umstand, dass eine Maßnahme die Substanz der gemeinsamen Sache betrifft, reicht für eine Qualifikation als Verfügung iSd § 828 ABGB noch nicht aus, weil sie auch in der Verwaltung der Sache begründet sein kann
Hier lag bei der Versicherten eine suizidale Einengung vor; sie konnte zwar ihr Handeln, aufgrund ihrer psychosewertigen depressiven Verstimmung aber keine Alternativen mehr zur Selbsttötung erkennen, sodass ihr keine freie Willensbildung mehr möglich und die Dispositionsfähigkeit aufgehoben war; ...
Der Versicherungsnehmer kann davon ausgehen, dass ein Versicherer, dem das Weisungsrecht zukommt, gerade bei nicht eindeutiger Schadensursache selbst entscheidet, welche Kontroll- und Suchtätigkeiten er entfalten will und er sich dabei nicht auf die laienhafte Meinung des Versicherungsnehmers oder ...
Typische Ermittlungs- und Feststellungskosten sind Auslagen für Sachverständige oder Spesen für die Beschaffung von Urkunden
Voraussetzung für die Anwendung der §§ 62 ff VersVG ist, dass der Versicherungsfall unmittelbar bevorstand oder der Versicherungsnehmer subjektiv dies annehmen durfte, wofür stets den Versicherungsnehmer die Beweislast trifft; idR nicht zu den Rettungskosten iSd § 63 VersVG zählen ...
Nur dann, wenn einem der mit dem konkreten Kausalitätsverdacht Belasteten der Beweis gelingt, dass der andere Beteiligte jedenfalls kausal gehandelt hat oder aber das eigene Handeln jedenfalls nicht kausal war, liegt kein Fall der alternativen Kausalität (mehr) vor

