Die Vornahme von baulichen Veränderungen durch den Mieter ohne Zustimmung des Bestandgebers rechtfertigt die Auflösung des Bestandvertrags gem § 30 Abs 2 Z 3 MRG (§ 1118 erster Fall ABGB), wenn die vom Mieter vorgenommenen Veränderungen für die Bestandsache erheblich nachteilig sind; ...
Der Vermieter ist zur Durchführung der gesetzlich gebotenen Erhaltungsarbeiten jedenfalls verpflichtet, allfälliger Regress gegenüber dem Mieter, der eine vertragliche Erhaltungspflicht missachtet oder den zu behebenden Schaden schuldhaft verursacht hat, muss hernach auf dem streitigen Rechtsweg ...
Die Sonderstellung des Wohnungseigentums beruht auf der Einheit von dinglichem Nutzungsrecht an einem wohnungseigentumsfähigen Objekt mit dem im Mindestanteil ausgedrückten ideellen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft; durch den Mindestanteil wird daher – wie auch im schlichten Miteigentum ...
Die „Uneinbringlichkeit“ bezieht sich ausschließlich auf die zugrunde liegende Hauptschuld, konkret auf die durch die Ausfallsbürgschaft besicherte Forderung gegen den Hauptschuldner
Die vorliegende Befristungsvereinbarung wurde am 19. 3. 2013 – vor Ablauf der nach § 29 Abs 3 lit b MRG erfolgten Verlängerung – unterfertigt; es war nicht grundsätzlich unzulässig, anlässlich der Unterfertigung dieser Vereinbarung festzuhalten, dass das Vertragsverhältnis am Monatsanfang ...
Nach § 13 Abs 3 WEG 2002 kann der nicht verpflichtete Partner mit Klage gem § 37 EO das Unterbleiben der Aufhebung der Gemeinschaft und damit der Zwangsversteigerung durchsetzen, wenn ihm das Wohnungseigentumsobjekt zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient; der widersprechende ...
Dass das Berufungsgericht im hier zu beurteilenden Fall von einer iSd Rsp ausreichenden Individualisierung der Abschlussgelegenheit ausging, bildet keine vom OGH aufzugreifende Fehlbeurteilung; seine Beurteilung, das dem Beklagten übermittelte Exposé habe das zu kaufende Grundstück durch die ...
Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, der Beklagte, der zunächst vor Ablauf der Nachfrist erklärte, sich an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden zu erachten und ausdrücklich jegliche Leistungserbringung zu verweigern, könne sich in der Folge auf einen Rücktritt mangels (fristgerechter) ...
Die Vornahme von baulichen Veränderungen durch den Mieter ohne Zustimmung des Bestandgebers rechtfertigt die Auflösung des Bestandvertrags gem § 30 Abs 2 Z 3 MRG (§ 1118 erster Fall ABGB), wenn die vom Mieter vorgenommenen Veränderungen für die Bestandsache erheblich nachteilig sind; ...
Die vorliegende Befristungsvereinbarung wurde am 19. 3. 2013 – vor Ablauf der nach § 29 Abs 3 lit b MRG erfolgten Verlängerung – unterfertigt; es war nicht grundsätzlich unzulässig, anlässlich der Unterfertigung dieser Vereinbarung festzuhalten, dass das Vertragsverhältnis am Monatsanfang ...
Der Vermieter ist zur Durchführung der gesetzlich gebotenen Erhaltungsarbeiten jedenfalls verpflichtet, allfälliger Regress gegenüber dem Mieter, der eine vertragliche Erhaltungspflicht missachtet oder den zu behebenden Schaden schuldhaft verursacht hat, muss hernach auf dem streitigen Rechtsweg ...
Nach § 13 Abs 3 WEG 2002 kann der nicht verpflichtete Partner mit Klage gem § 37 EO das Unterbleiben der Aufhebung der Gemeinschaft und damit der Zwangsversteigerung durchsetzen, wenn ihm das Wohnungseigentumsobjekt zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient; der widersprechende ...
Die Sonderstellung des Wohnungseigentums beruht auf der Einheit von dinglichem Nutzungsrecht an einem wohnungseigentumsfähigen Objekt mit dem im Mindestanteil ausgedrückten ideellen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft; durch den Mindestanteil wird daher – wie auch im schlichten Miteigentum ...
Dass das Berufungsgericht im hier zu beurteilenden Fall von einer iSd Rsp ausreichenden Individualisierung der Abschlussgelegenheit ausging, bildet keine vom OGH aufzugreifende Fehlbeurteilung; seine Beurteilung, das dem Beklagten übermittelte Exposé habe das zu kaufende Grundstück durch die ...
Die „Uneinbringlichkeit“ bezieht sich ausschließlich auf die zugrunde liegende Hauptschuld, konkret auf die durch die Ausfallsbürgschaft besicherte Forderung gegen den Hauptschuldner
Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, der Beklagte, der zunächst vor Ablauf der Nachfrist erklärte, sich an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden zu erachten und ausdrücklich jegliche Leistungserbringung zu verweigern, könne sich in der Folge auf einen Rücktritt mangels (fristgerechter) ...

