Richtig ist, dass eine vereinbarte Schriftform im Regelfall die Vollmacht von Vertretern beschränkt; das gilt aber nicht, wenn der Vertreter über eine umfassende Vollmacht verfügt
Bestimmt ein Liegenschaftskaufvertrag, dass das Kaufobjekt auf den Käufer mit sämtlichen Rechten und Vorteilen übergeht, mit denen es der Verkäufer besessen hat oder zu besitzen berechtigt war, und auch einen allgemeinen Gewährleistungsausschluss, so ergibt die (ergänzende) Vertragsauslegung ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Der Wahlgerichtsstand des § 34 Abs 4 DSG wird gegenüber Medienunternehmen nicht durch das Medienprivileg des § 48 DSG ausgeschlossen
Die Abbestellung (Stornierung) des Werkes durch den Besteller ist - sofern keine Abnahmeverpflichtung vereinbart wurde - nicht rechtswidrig, sondern grundsätzlich immer zulässig; Rechtsfolge der Abbestellung (Stornierung) ist nach § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB die Berechtigung des Unternehmers, den ...
Der Gesetzgeber sieht für die verjährungsunterbrechende Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche durch den Privatbeteiligtenanschluss dessen Zustellung an den Schädiger gerade nicht vor
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Es besteht kein Anlass, für die Haftung des Sachverständigen zwischen Versteigerungsverfahren, an denen sich mehrere Bieter beteiligen, und solchen, bei denen der einzige Bieter den Zuschlag erhält, zu differenzieren
Richtig ist, dass eine vereinbarte Schriftform im Regelfall die Vollmacht von Vertretern beschränkt; das gilt aber nicht, wenn der Vertreter über eine umfassende Vollmacht verfügt
Die Abbestellung (Stornierung) des Werkes durch den Besteller ist - sofern keine Abnahmeverpflichtung vereinbart wurde - nicht rechtswidrig, sondern grundsätzlich immer zulässig; Rechtsfolge der Abbestellung (Stornierung) ist nach § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB die Berechtigung des Unternehmers, den ...
Bestimmt ein Liegenschaftskaufvertrag, dass das Kaufobjekt auf den Käufer mit sämtlichen Rechten und Vorteilen übergeht, mit denen es der Verkäufer besessen hat oder zu besitzen berechtigt war, und auch einen allgemeinen Gewährleistungsausschluss, so ergibt die (ergänzende) Vertragsauslegung ...
Der Gesetzgeber sieht für die verjährungsunterbrechende Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche durch den Privatbeteiligtenanschluss dessen Zustellung an den Schädiger gerade nicht vor
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Der Wahlgerichtsstand des § 34 Abs 4 DSG wird gegenüber Medienunternehmen nicht durch das Medienprivileg des § 48 DSG ausgeschlossen
Es besteht kein Anlass, für die Haftung des Sachverständigen zwischen Versteigerungsverfahren, an denen sich mehrere Bieter beteiligen, und solchen, bei denen der einzige Bieter den Zuschlag erhält, zu differenzieren

