Wenn (lediglich) ergänzende Ermittlungen vorzunehmen sind, liegt die (ergänzende) Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das VwG im Interesse der Raschheit iSv § 28 Abs 2 Z 2 erster Fall VwGVG; es ist diesbezüglich nicht bloß auf die voraussichtliche Dauer des ...
Ist das in der Revision erstattete Vorbringen nach der Aktenlage nicht etwa von Vornherein als zutreffend zu erkennen, ist bei der Entscheidung über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung jedenfalls zunächst von den Annahmen im angefochtenen Erkenntnis auszugehen; unter diesen Annahmen sind ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Dass der Sachwalter namens des Betroffenen einen Antrag auf pflegschaftsgerichtliche Genehmigung gestellt hat, steht einem Rechtsmittel des Betroffenen gegen einen stattgebenden Beschluss nicht entgegen; das gilt auch dann, wenn der Sachwalter selbst das Rechtsmittel als Vertreter des Betroffenen ...
Der revisionswerbenden Partei ist es mit ihrem Vorbringen, wonach die durchzuführenden Maßnahmen eine Kostenbelastung von zumindest EUR 30.000,-- mit sich brächten, nicht gelungen, einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG darzutun, weil sie dem Konkretisierungsgebot im Zeitpunkt ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Über die Zumutbarkeit von aufgetragenen Sperrmaßnahmen ist im Impugnationsverfahren abzusprechen
Dem Sachwalter ist bei entsprechenden Verdachtsmomenten gem § 135 Abs 4 AußStrG ein besonderer Auftrag zur Rechnungslegung zu erteilen; anlässlich eines solchen Auftrags können auch Belege abgefordert werden, die der Sachwalter nach § 135 Abs 3 AußStrG in jedem Fall, auch bei Befreiung von der ...
Wenn (lediglich) ergänzende Ermittlungen vorzunehmen sind, liegt die (ergänzende) Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das VwG im Interesse der Raschheit iSv § 28 Abs 2 Z 2 erster Fall VwGVG; es ist diesbezüglich nicht bloß auf die voraussichtliche Dauer des ...
Der revisionswerbenden Partei ist es mit ihrem Vorbringen, wonach die durchzuführenden Maßnahmen eine Kostenbelastung von zumindest EUR 30.000,-- mit sich brächten, nicht gelungen, einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG darzutun, weil sie dem Konkretisierungsgebot im Zeitpunkt ...
Ist das in der Revision erstattete Vorbringen nach der Aktenlage nicht etwa von Vornherein als zutreffend zu erkennen, ist bei der Entscheidung über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung jedenfalls zunächst von den Annahmen im angefochtenen Erkenntnis auszugehen; unter diesen Annahmen sind ...
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Über die Zumutbarkeit von aufgetragenen Sperrmaßnahmen ist im Impugnationsverfahren abzusprechen
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Dem Sachwalter ist bei entsprechenden Verdachtsmomenten gem § 135 Abs 4 AußStrG ein besonderer Auftrag zur Rechnungslegung zu erteilen; anlässlich eines solchen Auftrags können auch Belege abgefordert werden, die der Sachwalter nach § 135 Abs 3 AußStrG in jedem Fall, auch bei Befreiung von der ...

