Bemüht sich der Betreiber eines Kraftwerks dessen ungestörten Betrieb dadurch zu sichern, dass weder der Bestand der Anlage durch Ansprüche von Anrainern noch die Zufahrt und Rohrleitung durch die künftigen Bewohner beeinträchtigt werden, kann darin kein unlauteres Motiv erblickt werden
Dass die Vorinstanzen bei einer 10 cm dicken trockeneren Kunstschneeschicht und einer darunterliegenden wassergesättigteren und damit feuchteren Kunstschneeschicht, die zum Sturz des Klägers führte, nicht von einer atypischen und damit abzusichernden Gefahr ausgegangen sind, stellt keine im ...
Der maßgebliche Tatort für das Unterlassungsdelikt nach § 29 Abs 3 FSG ist der Ort, an dem der Täter den entzogenen Führerschein abliefern hätte sollen, also der Sitz der entziehenden Behörde
Bei der Beurteilung des Wohlverhaltens ist in erster Linie das gezeigte Verhalten in Freiheit maßgeblich
Bei gemeinsamer Herstellung eines Werks trifft jeden Unternehmer die Pflicht, alles zu vermeiden, was dessen Gelingen vereiteln könnte
Auf welcher (öffentlich- oder privatrechtlichen) Grundlage das Dienstverhältnis des Beklagten zur Universität beruht, spielt für die Einordnung seiner Lehrtätigkeit zum Hoheitsbereich keine Rolle
Nach der Rsp des VwGH stellt die Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides die einzige Voraussetzung für die Verpflichtung zur Ablieferung der Lenkberechtigung dar
Entgegen der Ansicht des VwG steht der Einziehung der Gegenstände die während des Beschwerdeverfahrens eingetretene Sachlage, wonach die Veranstalterin der Pokerspiele in Konkurs gefallen ist und deren Mietverhältnis über die für die Ausspielungen verwendeten Räumlichkeiten aufgelöst wurde, ...
Bemüht sich der Betreiber eines Kraftwerks dessen ungestörten Betrieb dadurch zu sichern, dass weder der Bestand der Anlage durch Ansprüche von Anrainern noch die Zufahrt und Rohrleitung durch die künftigen Bewohner beeinträchtigt werden, kann darin kein unlauteres Motiv erblickt werden
Bei gemeinsamer Herstellung eines Werks trifft jeden Unternehmer die Pflicht, alles zu vermeiden, was dessen Gelingen vereiteln könnte
Dass die Vorinstanzen bei einer 10 cm dicken trockeneren Kunstschneeschicht und einer darunterliegenden wassergesättigteren und damit feuchteren Kunstschneeschicht, die zum Sturz des Klägers führte, nicht von einer atypischen und damit abzusichernden Gefahr ausgegangen sind, stellt keine im ...
Auf welcher (öffentlich- oder privatrechtlichen) Grundlage das Dienstverhältnis des Beklagten zur Universität beruht, spielt für die Einordnung seiner Lehrtätigkeit zum Hoheitsbereich keine Rolle
Der maßgebliche Tatort für das Unterlassungsdelikt nach § 29 Abs 3 FSG ist der Ort, an dem der Täter den entzogenen Führerschein abliefern hätte sollen, also der Sitz der entziehenden Behörde
Nach der Rsp des VwGH stellt die Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides die einzige Voraussetzung für die Verpflichtung zur Ablieferung der Lenkberechtigung dar
Bei der Beurteilung des Wohlverhaltens ist in erster Linie das gezeigte Verhalten in Freiheit maßgeblich
Entgegen der Ansicht des VwG steht der Einziehung der Gegenstände die während des Beschwerdeverfahrens eingetretene Sachlage, wonach die Veranstalterin der Pokerspiele in Konkurs gefallen ist und deren Mietverhältnis über die für die Ausspielungen verwendeten Räumlichkeiten aufgelöst wurde, ...

