Bei einem Anspruch auf Versehrtenrente und Versehrtengeld handelt es sich um ein "civil right" im Verständnis des Art 6 EMRK
Für die belBeh besteht keine Verpflichtung, dem Asylwerber im Wege eines Vorhalts zur Kenntnis zu bringen, dass Widersprüche vorhanden seien, die im Rahmen der gem § 45 Abs 2 AVG vorzunehmenden Beweiswürdigung zu seinem Nachteil von Bedeutung sein könnten, und ihm aus diesem Grunde eine ...
Der VwGH hat bereits festgehalten, dass der ermittelte Sachverhalt, wenn die eigenen Angaben der Partei die wesentliche Entscheidungsgrundlage bilden, sowie die Würdigung der von der Partei selbst stammenden Beweismittel und die darauf gestützte rechtliche Beurteilung dieser Partei nicht vor der ...
Die Erörterung über künftige mögliche Rechtsfolgen in einem anhängigen oder in weiteren Verfahren geht weit über die gem § 13a AVG gebotene Manuduktion hinaus
Die berufsmäßige Vertretung durch Ziviltechniker vor Behörden steht einerseits unter der Einschränkung, dass nicht bundesgesetzlich eine besondere Berechtigung gefordert wird, andererseits bezieht sie sich auf das gesamte, von der Befugnis des Ziviltechnikers umfasste Fachgebiet; abgesehen von ...
Bei der Auslegung einer gesetzlichen Norm kommt es nicht darauf an, welche Vorstellungen ein späterer Gesetzgeber vom Norminhalt der seiner Meinung nach novellierungsbedürftigen Regelung allenfalls haben mag
In der gesonderten Zulassungsbegründung ist konkret darzulegen, in welchen Punkten die angefochtene Entscheidung von welcher Rsp des VwGH abweicht bzw konkret welche Rechtsfrage der VwGH uneinheitlich oder noch gar nicht beantwortet hat; lediglich pauschale Behauptungen erfüllen diese ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Bei einem Anspruch auf Versehrtenrente und Versehrtengeld handelt es sich um ein "civil right" im Verständnis des Art 6 EMRK
Die berufsmäßige Vertretung durch Ziviltechniker vor Behörden steht einerseits unter der Einschränkung, dass nicht bundesgesetzlich eine besondere Berechtigung gefordert wird, andererseits bezieht sie sich auf das gesamte, von der Befugnis des Ziviltechnikers umfasste Fachgebiet; abgesehen von ...
Für die belBeh besteht keine Verpflichtung, dem Asylwerber im Wege eines Vorhalts zur Kenntnis zu bringen, dass Widersprüche vorhanden seien, die im Rahmen der gem § 45 Abs 2 AVG vorzunehmenden Beweiswürdigung zu seinem Nachteil von Bedeutung sein könnten, und ihm aus diesem Grunde eine ...
Bei der Auslegung einer gesetzlichen Norm kommt es nicht darauf an, welche Vorstellungen ein späterer Gesetzgeber vom Norminhalt der seiner Meinung nach novellierungsbedürftigen Regelung allenfalls haben mag
Der VwGH hat bereits festgehalten, dass der ermittelte Sachverhalt, wenn die eigenen Angaben der Partei die wesentliche Entscheidungsgrundlage bilden, sowie die Würdigung der von der Partei selbst stammenden Beweismittel und die darauf gestützte rechtliche Beurteilung dieser Partei nicht vor der ...
In der gesonderten Zulassungsbegründung ist konkret darzulegen, in welchen Punkten die angefochtene Entscheidung von welcher Rsp des VwGH abweicht bzw konkret welche Rechtsfrage der VwGH uneinheitlich oder noch gar nicht beantwortet hat; lediglich pauschale Behauptungen erfüllen diese ...
Die Erörterung über künftige mögliche Rechtsfolgen in einem anhängigen oder in weiteren Verfahren geht weit über die gem § 13a AVG gebotene Manuduktion hinaus
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe

