Es ist auch ohne Bedeutung, dass sämtliche von der Veränderung betroffenen Anteile im Eigentum desselben Eigentümers verbleiben
Das Betätigen einer "Drei-Mann-Wasserbombenschleuder" in einer Wasserbombenschlacht gehört nicht zu den Gefahren des täglichen Lebens
Die Gläubiger einer GmbH, die für ihre Forderungen im Vermögen der Gesellschaft keine oder keine zureichende Deckung gefunden haben, können den Geschäftsführer der Gesellschaft nach allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundsätzen (§§ 1293 ff ABGB) auf Ersatz des Schadens in Anspruch ...
Aus § 2 Abs 1 Z 19 StVO lässt sich erschließen, dass die Benützer von Rollstühlen wie Fußgänger zu behandeln sind
Die in § 10 Abs 4 WEG 2002 normierte Verpflichtung des Miteigentumsanteile übernehmenden Miteigentümers, dem übertragenden Miteigentümer ein angemessenes Entgelt zu entrichten, ist als Zug‑um‑Zug‑Verpflichtung zu qualifizieren
Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass dann, wenn der Monopolist den Betrieb und die Verwaltung der Taxizone an ein anderes Unternehmen auslagere, dieses andere Unternehmen in die Monopolstellung eintrete und aufgrund der Monopolstellung dem Kontrahierungszwang Rechnung tragen müsse, ist nicht ...
Dass sich ein allgemeines Bewusstsein der beteiligten Kreise dahin gebildet hätte, dass Rollstuhlfahrer auf Straßen ohne Gehsteige und Beleuchtung in der Nacht zu ihrer eigenen Sicherheit gut sichtbare Kleidung tragen sollen, behaupten die Beklagten gar nicht; allein, dass die Beklagten bestimmte ...
Keine freiwillige Teilnahme an einem erkennbar gefährlichen Geschehen, wenn ein dem lokalen Brauchtum entsprechender Wurf eines „Klaubauf“ erfolgt, nachdem die Brauchtumsgruppe bereits weitergezogen war
Es ist auch ohne Bedeutung, dass sämtliche von der Veränderung betroffenen Anteile im Eigentum desselben Eigentümers verbleiben
Die in § 10 Abs 4 WEG 2002 normierte Verpflichtung des Miteigentumsanteile übernehmenden Miteigentümers, dem übertragenden Miteigentümer ein angemessenes Entgelt zu entrichten, ist als Zug‑um‑Zug‑Verpflichtung zu qualifizieren
Das Betätigen einer "Drei-Mann-Wasserbombenschleuder" in einer Wasserbombenschlacht gehört nicht zu den Gefahren des täglichen Lebens
Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass dann, wenn der Monopolist den Betrieb und die Verwaltung der Taxizone an ein anderes Unternehmen auslagere, dieses andere Unternehmen in die Monopolstellung eintrete und aufgrund der Monopolstellung dem Kontrahierungszwang Rechnung tragen müsse, ist nicht ...
Die Gläubiger einer GmbH, die für ihre Forderungen im Vermögen der Gesellschaft keine oder keine zureichende Deckung gefunden haben, können den Geschäftsführer der Gesellschaft nach allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundsätzen (§§ 1293 ff ABGB) auf Ersatz des Schadens in Anspruch ...
Dass sich ein allgemeines Bewusstsein der beteiligten Kreise dahin gebildet hätte, dass Rollstuhlfahrer auf Straßen ohne Gehsteige und Beleuchtung in der Nacht zu ihrer eigenen Sicherheit gut sichtbare Kleidung tragen sollen, behaupten die Beklagten gar nicht; allein, dass die Beklagten bestimmte ...
Aus § 2 Abs 1 Z 19 StVO lässt sich erschließen, dass die Benützer von Rollstühlen wie Fußgänger zu behandeln sind
Keine freiwillige Teilnahme an einem erkennbar gefährlichen Geschehen, wenn ein dem lokalen Brauchtum entsprechender Wurf eines „Klaubauf“ erfolgt, nachdem die Brauchtumsgruppe bereits weitergezogen war

