Keinesfalls ordnet das AVG - insbesondere auch nicht § 42 leg cit oder die NÖ BauO 1996 - an, dass die Ladung zur bzw Verständigung (Kundmachung) über die Anberaumung der Verhandlung einen Hinweis oder Informationen darüber zu enthalten habe, welche Form oder welchen Inhalt zulässige ...
Die vom BVwG erkannte Notwendigkeit zur Situation im Herkunftsstaat des Asylwerbers aktuelle Länderberichte einzuholen und die Feststellungen des BFA zu ergänzen, hätte die Durchführung einer mündliche Verhandlung erforderlich gemacht
Nach § 41 Abs 2 zweiter Satz AVG hat die Verständigung (Kundmachung) über die Anberaumung der Verhandlung die für Ladungen vorgeschriebenen Angaben (§ 19 Abs 2 AVG) einschließlich des Hinweises "auf die gemäß § 42 AVG eintretenden Folgen", somit einen Hinweis auf die in dieser ...
Der vom Revisionswerber vor dem LVwG mit Beschwerde bekämpfte Berufungsbescheid vom 19. Oktober 2016 wurde mit Erkenntnis des LVwG vom 21. April 2017 aufgehoben, wobei dieses Erkenntnis den mitbeteiligten Parteien und dem Gemeindevorstand jeweils am 25. April 2017 zugestellt wurde; das genannte ...
Der VwGH hat bereits dargelegt, dass entsprechend der Intention des Gesetzgebers trotz der durch den starken Zustrom Schutzsuchender hervorgerufenen Belastung der Asylbehörde die Erledigung eines Antrags auf internationalen Schutz grundsätzlich binnen 15 Monaten zu erfolgen hat; davon ausgehend ...
Fehlt es an einer der in § 45 Abs 1 Z 4 VStG genannten Voraussetzungen für die Einstellung des Strafverfahrens, kommt auch keine Ermahnung nach § 45 Abs 1 letzter Satz VStG in Frage
Den Anforderungen an ein verwaltungsgerichtliches Erkenntnis hinsichtlich Klarheit und Übersichtlichkeit widerspricht im vorliegenden Fall schon das Verhältnis einer insgesamt 40 Seiten umfassenden wörtlichen engzeiligen Wiedergabe des Straferkenntnisses, der Beschwerde sowie der Ausführungen in ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Keinesfalls ordnet das AVG - insbesondere auch nicht § 42 leg cit oder die NÖ BauO 1996 - an, dass die Ladung zur bzw Verständigung (Kundmachung) über die Anberaumung der Verhandlung einen Hinweis oder Informationen darüber zu enthalten habe, welche Form oder welchen Inhalt zulässige ...
Der VwGH hat bereits dargelegt, dass entsprechend der Intention des Gesetzgebers trotz der durch den starken Zustrom Schutzsuchender hervorgerufenen Belastung der Asylbehörde die Erledigung eines Antrags auf internationalen Schutz grundsätzlich binnen 15 Monaten zu erfolgen hat; davon ausgehend ...
Die vom BVwG erkannte Notwendigkeit zur Situation im Herkunftsstaat des Asylwerbers aktuelle Länderberichte einzuholen und die Feststellungen des BFA zu ergänzen, hätte die Durchführung einer mündliche Verhandlung erforderlich gemacht
Fehlt es an einer der in § 45 Abs 1 Z 4 VStG genannten Voraussetzungen für die Einstellung des Strafverfahrens, kommt auch keine Ermahnung nach § 45 Abs 1 letzter Satz VStG in Frage
Nach § 41 Abs 2 zweiter Satz AVG hat die Verständigung (Kundmachung) über die Anberaumung der Verhandlung die für Ladungen vorgeschriebenen Angaben (§ 19 Abs 2 AVG) einschließlich des Hinweises "auf die gemäß § 42 AVG eintretenden Folgen", somit einen Hinweis auf die in dieser ...
Den Anforderungen an ein verwaltungsgerichtliches Erkenntnis hinsichtlich Klarheit und Übersichtlichkeit widerspricht im vorliegenden Fall schon das Verhältnis einer insgesamt 40 Seiten umfassenden wörtlichen engzeiligen Wiedergabe des Straferkenntnisses, der Beschwerde sowie der Ausführungen in ...
Der vom Revisionswerber vor dem LVwG mit Beschwerde bekämpfte Berufungsbescheid vom 19. Oktober 2016 wurde mit Erkenntnis des LVwG vom 21. April 2017 aufgehoben, wobei dieses Erkenntnis den mitbeteiligten Parteien und dem Gemeindevorstand jeweils am 25. April 2017 zugestellt wurde; das genannte ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe

