Dass Fertigstellungsarbeiten an einem weitgehend noch im Rohbauzustand befindlichen Gebäude nicht als Erhaltungsarbeiten zu werten sind, sprach der erkennende Senat bereits aus; die hier festgestellte Errichtung und Fertigstellung des Hauses samt Fundament im Jahr 1910 und dessen Sanierung durch ...
Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass der (notwendigerweise) später erfolgte Schuldbeitritt der erstbeklagten Partei nicht zur Sittenwidrigkeit der Klausel führt, hält sich im Rahmen der Rsp, wonach für die Angemessenheitskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB auf den Zeitpunkt des ...
Das Argument, dass es im Anwendungsbereich des BTVG, das vordergründig ein „Konsumentenschutzgesetz“ darstelle, wenig nachvollziehbar sei, eine Haftung des Treuhänders für die Strafzinsen dem Bauträger gegenüber zu bejahen, gegenüber dem Erwerber aber im Fall der Insolvenz des Bauträgers ...
Nach Auffassung des Senats sind die für eine Ausweitung des „Schutzkleidungsmitverschuldens“ sprechenden Argumente gravierender als die Gegenargumente; den im Ortsgebiet geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen kommt keine für eine Differenzierung entscheidende Bedeutung zu; der Senat ...
Dass der Begriff der „Erhaltungsarbeit“ in § 18 Abs 1 MRG iSd § 3 Abs 2 MRG zu verstehen ist, ergibt sich nicht nur aus dem Gesetzeswortlaut, sondern auch aus der Rsp, wonach Erhaltungsarbeiten, die ohnehin im Katalog des § 3 Abs 2 MRG enthalten sind, jedenfalls auch im Verfahren zur ...
Bei den gesetzlich und behördlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Überprüfungen der Gasanlage der Bestandnehmerin handelt es sich nicht um typische Bestandgeberpflichten; so ist im Zweifel der Bestandgeber für die Erlangung baurechtlicher Bewilligungen, insbesondere Benützungsbewilligungen, ...
Es liegt im allgemeinen Interesse der Rechtsordnung, dass juristische Personen tunlichst vertreten sein sollen; dementsprechend normiert § 1 Abs 4 Z 1 PartG, dass die Satzung einer Partei auch Angaben über die Organe der Partei und deren Vertretungsbefugnis zu enthalten hat; nach der Intention des ...
Wenn die Vorinstanzen von einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bloß 5 km/h ausgehen und angesichts der gravierenden Vorrangverletzung, die dem Erstbeklagten zur Last zu legen ist, ein Auslösungsmitverschulden als vernachlässigbar ansehen, ist das nicht zu beanstanden
Dass Fertigstellungsarbeiten an einem weitgehend noch im Rohbauzustand befindlichen Gebäude nicht als Erhaltungsarbeiten zu werten sind, sprach der erkennende Senat bereits aus; die hier festgestellte Errichtung und Fertigstellung des Hauses samt Fundament im Jahr 1910 und dessen Sanierung durch ...
Dass der Begriff der „Erhaltungsarbeit“ in § 18 Abs 1 MRG iSd § 3 Abs 2 MRG zu verstehen ist, ergibt sich nicht nur aus dem Gesetzeswortlaut, sondern auch aus der Rsp, wonach Erhaltungsarbeiten, die ohnehin im Katalog des § 3 Abs 2 MRG enthalten sind, jedenfalls auch im Verfahren zur ...
Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass der (notwendigerweise) später erfolgte Schuldbeitritt der erstbeklagten Partei nicht zur Sittenwidrigkeit der Klausel führt, hält sich im Rahmen der Rsp, wonach für die Angemessenheitskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB auf den Zeitpunkt des ...
Bei den gesetzlich und behördlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Überprüfungen der Gasanlage der Bestandnehmerin handelt es sich nicht um typische Bestandgeberpflichten; so ist im Zweifel der Bestandgeber für die Erlangung baurechtlicher Bewilligungen, insbesondere Benützungsbewilligungen, ...
Das Argument, dass es im Anwendungsbereich des BTVG, das vordergründig ein „Konsumentenschutzgesetz“ darstelle, wenig nachvollziehbar sei, eine Haftung des Treuhänders für die Strafzinsen dem Bauträger gegenüber zu bejahen, gegenüber dem Erwerber aber im Fall der Insolvenz des Bauträgers ...
Es liegt im allgemeinen Interesse der Rechtsordnung, dass juristische Personen tunlichst vertreten sein sollen; dementsprechend normiert § 1 Abs 4 Z 1 PartG, dass die Satzung einer Partei auch Angaben über die Organe der Partei und deren Vertretungsbefugnis zu enthalten hat; nach der Intention des ...
Nach Auffassung des Senats sind die für eine Ausweitung des „Schutzkleidungsmitverschuldens“ sprechenden Argumente gravierender als die Gegenargumente; den im Ortsgebiet geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen kommt keine für eine Differenzierung entscheidende Bedeutung zu; der Senat ...
Wenn die Vorinstanzen von einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bloß 5 km/h ausgehen und angesichts der gravierenden Vorrangverletzung, die dem Erstbeklagten zur Last zu legen ist, ein Auslösungsmitverschulden als vernachlässigbar ansehen, ist das nicht zu beanstanden

