In der Bekanntgabe der Vollmacht kann noch kein den Erfordernissen des § 160 Abs 1 ZPO entsprechender Antrag auf Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens erblickt werden
Die Zulässigkeit bedingt obligatorischer Auslieferungshaft hängt davon ab, dass die Straftat sowohl nach dem Recht des Ausstellungsstaates als auch nach österreichischem Recht mit einer zumindest zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist
Behauptet ein Nachlassgläubiger, dass das gesamte Guthaben auf einem Oder-Konto in die Verlassenschaft fällt, so kann ihm der von ihm behauptete Anspruch der Verlassenschaft an Zahlungs statt überlassen werden, ohne dass es eines Verlassenschaftskurators bedarf
Im Revisionsrekurs wird nicht dargelegt, welche konkreten Umstände dazu führen könnten, dass die Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung des Kindes als subsidiär Schutzberechtigter mangels weiteren Vorliegens der Voraussetzungen – etwa wegen zwischenzeitiger Verbesserung der Sicherheitslage ...
Die Frage, ob der Kläger konkrete Sachverhaltselemente zur Darlegung der spürbaren Beeinflussung des Wettbewerbs behaupten muss, kann nur davon abhängen, ob bei Verletzung der fraglichen Norm ein ausreichend gravierender Wettbewerbsvorteil geradezu typisch ist; diese Beurteilung hängt von den ...
Für die Beurteilung, ob eine der Überprüfung nach diesem Gesetz unterliegende Maßnahme vorliegt, kommt es nicht auf die (Un-)Wahrscheinlichkeit der Äußerung eines Fortbewegungswillens an; vielmehr steht schon die nicht völlig ausgeschlossene Möglichkeit dazu der Annahme entgegen, eine ...
Es ergibt sich schon aus der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 433 ABGB iVm § 4 UHG, dass sich eine Urkunde nur dann zu einer dem Eigentumserwerb an einem Superädifikat dienenden Hinterlegung eignet, wenn sie einen hiefür gültigen Rechtsgrund enthält; der erforderliche Nachweis des ...
Das Recht auf Information des nicht mit der Obsorge betrauten Elternteils richtet sich gegen die Person, die mit der Obsorge betraut ist, hier somit gegen die Mutter; im Streitfall hätte das Gericht daher nach § 189 Abs 4 ABGB in erster Linie dem Obsorgebetrauten aufzutragen, dem nicht ...
In der Bekanntgabe der Vollmacht kann noch kein den Erfordernissen des § 160 Abs 1 ZPO entsprechender Antrag auf Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens erblickt werden
Die Frage, ob der Kläger konkrete Sachverhaltselemente zur Darlegung der spürbaren Beeinflussung des Wettbewerbs behaupten muss, kann nur davon abhängen, ob bei Verletzung der fraglichen Norm ein ausreichend gravierender Wettbewerbsvorteil geradezu typisch ist; diese Beurteilung hängt von den ...
Die Zulässigkeit bedingt obligatorischer Auslieferungshaft hängt davon ab, dass die Straftat sowohl nach dem Recht des Ausstellungsstaates als auch nach österreichischem Recht mit einer zumindest zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist
Für die Beurteilung, ob eine der Überprüfung nach diesem Gesetz unterliegende Maßnahme vorliegt, kommt es nicht auf die (Un-)Wahrscheinlichkeit der Äußerung eines Fortbewegungswillens an; vielmehr steht schon die nicht völlig ausgeschlossene Möglichkeit dazu der Annahme entgegen, eine ...
Behauptet ein Nachlassgläubiger, dass das gesamte Guthaben auf einem Oder-Konto in die Verlassenschaft fällt, so kann ihm der von ihm behauptete Anspruch der Verlassenschaft an Zahlungs statt überlassen werden, ohne dass es eines Verlassenschaftskurators bedarf
Es ergibt sich schon aus der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 433 ABGB iVm § 4 UHG, dass sich eine Urkunde nur dann zu einer dem Eigentumserwerb an einem Superädifikat dienenden Hinterlegung eignet, wenn sie einen hiefür gültigen Rechtsgrund enthält; der erforderliche Nachweis des ...
Im Revisionsrekurs wird nicht dargelegt, welche konkreten Umstände dazu führen könnten, dass die Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung des Kindes als subsidiär Schutzberechtigter mangels weiteren Vorliegens der Voraussetzungen – etwa wegen zwischenzeitiger Verbesserung der Sicherheitslage ...
Das Recht auf Information des nicht mit der Obsorge betrauten Elternteils richtet sich gegen die Person, die mit der Obsorge betraut ist, hier somit gegen die Mutter; im Streitfall hätte das Gericht daher nach § 189 Abs 4 ABGB in erster Linie dem Obsorgebetrauten aufzutragen, dem nicht ...

