Der bloße Umstand, dass die Beschuldigte - die nach der Niederschrift über die mündliche Verhandlung dieser auch ohne Dolmetscher persönlich beiwohnen konnte - griechische Staatsbürgerin ist, schließt eine hinreichende Kenntnis der deutschen Sprache nicht aus
Der Aufbau eines Erkenntnisses entspricht nicht den Vorgaben des § 17 VwGVG iVm § 60 AVG, wenn die Feststellungen des VwG und die beweiswürdigenden Erwägungen gemischt dargestellt wurden
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Ein rechtliches Interesse an der Einleitung eines Verfahrens zur inhaltlichen Prüfung von Versagungsgründen für die Vollstreckung einer Entscheidung noch vor deren wirksamer Zustellung an den Verpflichteten ist zu verneinen
Nach stRsp des VwGH ist jedenfalls dann, wenn zwischen der Höhe der verhängten Geldstrafe und der verhängten Ersatzfreiheitsstrafe ein erheblicher, nach dem Verhältnis zur Höchststrafe zu bemessender Unterschied besteht, dafür eine Begründung erforderlich
Wurde eine Ausfertigung des Erkenntnisses nach § 29 Abs 4 VwGVG beantragt, ist eine gekürzte Ausfertigung, die nach § 29 Abs 5 VwGVG keine Begründung enthalten muss, unzulässig; im Hinblick darauf, dass aufgrund des rechtzeitig gestellten Antrags einer Partei das Revisionsrecht nicht ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Der parallel zum Gerichtsakt geführte Handakt des Gerichtskommissärs ist als solcher nicht Teil des gerichtlichen Verlassenschaftsakts und daher auch nicht Gegenstand der Akteneinsicht
Der bloße Umstand, dass die Beschuldigte - die nach der Niederschrift über die mündliche Verhandlung dieser auch ohne Dolmetscher persönlich beiwohnen konnte - griechische Staatsbürgerin ist, schließt eine hinreichende Kenntnis der deutschen Sprache nicht aus
Nach stRsp des VwGH ist jedenfalls dann, wenn zwischen der Höhe der verhängten Geldstrafe und der verhängten Ersatzfreiheitsstrafe ein erheblicher, nach dem Verhältnis zur Höchststrafe zu bemessender Unterschied besteht, dafür eine Begründung erforderlich
Der Aufbau eines Erkenntnisses entspricht nicht den Vorgaben des § 17 VwGVG iVm § 60 AVG, wenn die Feststellungen des VwG und die beweiswürdigenden Erwägungen gemischt dargestellt wurden
Wurde eine Ausfertigung des Erkenntnisses nach § 29 Abs 4 VwGVG beantragt, ist eine gekürzte Ausfertigung, die nach § 29 Abs 5 VwGVG keine Begründung enthalten muss, unzulässig; im Hinblick darauf, dass aufgrund des rechtzeitig gestellten Antrags einer Partei das Revisionsrecht nicht ...
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Ein rechtliches Interesse an der Einleitung eines Verfahrens zur inhaltlichen Prüfung von Versagungsgründen für die Vollstreckung einer Entscheidung noch vor deren wirksamer Zustellung an den Verpflichteten ist zu verneinen
Der parallel zum Gerichtsakt geführte Handakt des Gerichtskommissärs ist als solcher nicht Teil des gerichtlichen Verlassenschaftsakts und daher auch nicht Gegenstand der Akteneinsicht

