Zur Befristung der Aufenthaltstitel hat das VwG im Spruch festgelegt, dass diese "mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten zu erteilen" seien, "wobei die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltstitel nicht über die Gültigkeitsdauer der Reisedokumente der (Mitbeteiligten) hinausgehen" könne; in der ...
Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Spruchs dürfen nicht überspannt werden; so darf etwa neben dem in erster Linie maßgeblichen Wortlaut des Spruchs auch die Begründung der Entscheidung als Auslegungshilfe herangezogen werden, wenn der Spruch als individuelle Norm einer Auslegung bedarf; ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Nach dem klaren Wortlaut des § 10 Abs 5 Satz 2 AußStrG kann die für eine Notfrist eingeräumte Verbesserungsfrist nicht verlängert werden
Sache des vorliegend angefochtenen Beschlusses ist nicht die (Frage der Rechtmäßigkeit der) Erteilung der Betriebsanlagengenehmigung an die mitbeteiligte Partei, sondern die Behandlung der Beschwerde als unzulässig und deren Zurückweisung; ausgehend davon muss sich auch die in der Revision als ...
Das VwG hat gem § 44 Abs 1 VwGVG grundsätzlich eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen; in den Abs 2 bis 5 leg cit finden sich zulässige Ausnahmen von der Verhandlungspflicht; ein Absehen von der Verhandlung wäre nach dieser Bestimmung zu beurteilen und zu begründen gewesen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Es ist gleichgültig ob die Betroffene einen neuen Verfahrenshilfeantrag (zur Erhebung eines Rekurses gegen einen Verfahrenshilfebeschluss) gestellt oder bereits Rekurs gegen die Entscheidung über einen Verfahrenshilfeantrag erhoben hat; beide Fälle sind von § 62 Abs 2 Z 2 AußStrG erfasst
Zur Befristung der Aufenthaltstitel hat das VwG im Spruch festgelegt, dass diese "mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten zu erteilen" seien, "wobei die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltstitel nicht über die Gültigkeitsdauer der Reisedokumente der (Mitbeteiligten) hinausgehen" könne; in der ...
Sache des vorliegend angefochtenen Beschlusses ist nicht die (Frage der Rechtmäßigkeit der) Erteilung der Betriebsanlagengenehmigung an die mitbeteiligte Partei, sondern die Behandlung der Beschwerde als unzulässig und deren Zurückweisung; ausgehend davon muss sich auch die in der Revision als ...
Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Spruchs dürfen nicht überspannt werden; so darf etwa neben dem in erster Linie maßgeblichen Wortlaut des Spruchs auch die Begründung der Entscheidung als Auslegungshilfe herangezogen werden, wenn der Spruch als individuelle Norm einer Auslegung bedarf; ...
Das VwG hat gem § 44 Abs 1 VwGVG grundsätzlich eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen; in den Abs 2 bis 5 leg cit finden sich zulässige Ausnahmen von der Verhandlungspflicht; ein Absehen von der Verhandlung wäre nach dieser Bestimmung zu beurteilen und zu begründen gewesen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Nach dem klaren Wortlaut des § 10 Abs 5 Satz 2 AußStrG kann die für eine Notfrist eingeräumte Verbesserungsfrist nicht verlängert werden
Es ist gleichgültig ob die Betroffene einen neuen Verfahrenshilfeantrag (zur Erhebung eines Rekurses gegen einen Verfahrenshilfebeschluss) gestellt oder bereits Rekurs gegen die Entscheidung über einen Verfahrenshilfeantrag erhoben hat; beide Fälle sind von § 62 Abs 2 Z 2 AußStrG erfasst

