Wenn das VwG argumentiert, die belBeh habe gegen die Säumigkeit der Gutachterkommission keine Abhilfe schaffen können, weil sie deren Abläufe nicht habe beeinflussen können und gleichzeitig deren Gutachten habe abwarten müssen, vermag dies eine Verweigerung des Säumnisschutzes nicht zu ...
Die Wasserrechtsbehörde kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 85 Abs 1 WRG (auch) zur Erlassung von Feststellungsbescheiden zB über die Frage der Mitgliedschaft bei der Wassergenossenschaft zuständig sein kann; ein solches Streitbeilegungsverfahren liegt hier aber nicht vor; die im ...
Wie in den Materialien klar zum Ausdruck gebracht wird, wird durch die Bestimmung des § 13 Abs 4 BFA-VG nicht vom amtswegigen Ermittlungsgrundsatz (unter Beachtung der Mitwirkungspflicht des Fremden) abgegangen; sie kommt daher nur zur Anwendung, wenn es einem Fremden nicht gelingt, ein behauptetes ...
Der Ausspruch des VfGH, dass die aufgehobenen Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind, bewirkte eine Erstreckung der Anlassfallwirkung (auch) auf sämtliche vom VwGH noch nicht entschiedenen Fälle, sodass die Anwendung der als verfassungswidrig aufgehobenen gesetzlichen Bestimmung auch im ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Das Mitspracherecht der Nachbarn im vereinfachten Verfahren (§ 24 lit g Z 1 und lit h Krnt BauO 1996) ist auf die in § 23 Abs 3 lit b bis g leg cit aufgezählten subjektiv-öffentlichen Rechte beschränkt; Einwendungen iSd § 23 Abs 3 lit a leg cit (widmungsgemäße Verwendung des ...
Die Judikatur erklärt nur Verweise auf Schriftstücke außerhalb des Spruches für rechtswidrig
Eine erforderliche Ergänzung eines Gutachtens bzw Befragung von Sachverständigen oder überhaupt die Notwendigkeit der Einholung eines (weiteren) Gutachtens rechtfertigen im Allgemeinen nicht die Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG
Wenn das VwG argumentiert, die belBeh habe gegen die Säumigkeit der Gutachterkommission keine Abhilfe schaffen können, weil sie deren Abläufe nicht habe beeinflussen können und gleichzeitig deren Gutachten habe abwarten müssen, vermag dies eine Verweigerung des Säumnisschutzes nicht zu ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Wasserrechtsbehörde kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 85 Abs 1 WRG (auch) zur Erlassung von Feststellungsbescheiden zB über die Frage der Mitgliedschaft bei der Wassergenossenschaft zuständig sein kann; ein solches Streitbeilegungsverfahren liegt hier aber nicht vor; die im ...
Das Mitspracherecht der Nachbarn im vereinfachten Verfahren (§ 24 lit g Z 1 und lit h Krnt BauO 1996) ist auf die in § 23 Abs 3 lit b bis g leg cit aufgezählten subjektiv-öffentlichen Rechte beschränkt; Einwendungen iSd § 23 Abs 3 lit a leg cit (widmungsgemäße Verwendung des ...
Wie in den Materialien klar zum Ausdruck gebracht wird, wird durch die Bestimmung des § 13 Abs 4 BFA-VG nicht vom amtswegigen Ermittlungsgrundsatz (unter Beachtung der Mitwirkungspflicht des Fremden) abgegangen; sie kommt daher nur zur Anwendung, wenn es einem Fremden nicht gelingt, ein behauptetes ...
Die Judikatur erklärt nur Verweise auf Schriftstücke außerhalb des Spruches für rechtswidrig
Der Ausspruch des VfGH, dass die aufgehobenen Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind, bewirkte eine Erstreckung der Anlassfallwirkung (auch) auf sämtliche vom VwGH noch nicht entschiedenen Fälle, sodass die Anwendung der als verfassungswidrig aufgehobenen gesetzlichen Bestimmung auch im ...
Eine erforderliche Ergänzung eines Gutachtens bzw Befragung von Sachverständigen oder überhaupt die Notwendigkeit der Einholung eines (weiteren) Gutachtens rechtfertigen im Allgemeinen nicht die Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG

