In einer unzulässigen Betriebsvereinbarung zugunsten des Arbeitgebers vorgesehene Änderungs- und Beendigungsvorbehalte sowie Gestaltungsvorbehalte bleiben im Fall der Einbeziehung in den Einzelarbeitsvertrag grundsätzlich bestehen; der Arbeitgeber muss für die Ausübung derartiger ...
Die Begehung der Tat auch wegen der sexuellen Ausrichtung des Opfers (hier: Homosexualität) stellt einen besonders verwerflichen Beweggrund iSd § 33 Abs 1 Z 5 StGB dar
Das Vermögensopfer ist jedenfalls dann nicht erbracht, wenn der Geschenkgeber die Schenkung rückgängig machen kann, zB bei einem Widerrufsrecht; dagegen stehen bloße Änderungsrechte dem Eintritt des Vermögensopfers nicht entgegen, wohl aber einem Dritten eingeräumte Änderungsrechte, die ...
Der individualrechtliche Abwehranspruch dient zur Wahrung eigener Rechte; er legitimiert nicht dazu, unabhängig von einer individuellen Beeinträchtigung an Stelle der zuständigen Behörde die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder Strafbestimmungen durchzusetzen
Erfolgt eine Klageänderung mehr als sechs Monate, nachdem die Klägerin vom Wettbewerbsverstoß der Beklagten erfahren hat, ist der durch die Klageerweiterung erstmals geltend gemachte, über das frühere Begehren hinausgehende Teil des Unterlassungsanspruchs bereits verjährt
Wenn der Tod einer Person feststeht, ist der Todeszeitpunkt im Rahmen der Eintragung in das Personenstandsregister von der Behörde nach dem PStG 2013 festzustellen; dabei besteht auch die Möglichkeit bei (vermeintlich) unrichtigen Eintragungen einen Berichtigungsantrag zu stellen (§ 42 Abs 3 PStG ...
Im vorliegenden Fall hat die Klägerin vorgebracht, die Beklagte halte sich insbesondere während der Zeit, zu der sich die Klägerin an ihrem Arbeitsplatz befinde, in der Wohnung auf; der Ex-Ehemann der Klägerin ist Hauptmieter der Wohnung, die Ehe ist inzwischen rechtskräftig geschieden; bei ...
Außerhalb der Prüfung eines Rückforderungsanspruchs wegen nicht (ordnungsgemäßer) Verwendung kann die „Richtigkeit“ des EVB nur an der Einhaltung der Bestimmungen des § 14d Abs 2 WGG über die gesetzlichen Höchstgrenzen gemessen werden
In einer unzulässigen Betriebsvereinbarung zugunsten des Arbeitgebers vorgesehene Änderungs- und Beendigungsvorbehalte sowie Gestaltungsvorbehalte bleiben im Fall der Einbeziehung in den Einzelarbeitsvertrag grundsätzlich bestehen; der Arbeitgeber muss für die Ausübung derartiger ...
Erfolgt eine Klageänderung mehr als sechs Monate, nachdem die Klägerin vom Wettbewerbsverstoß der Beklagten erfahren hat, ist der durch die Klageerweiterung erstmals geltend gemachte, über das frühere Begehren hinausgehende Teil des Unterlassungsanspruchs bereits verjährt
Die Begehung der Tat auch wegen der sexuellen Ausrichtung des Opfers (hier: Homosexualität) stellt einen besonders verwerflichen Beweggrund iSd § 33 Abs 1 Z 5 StGB dar
Wenn der Tod einer Person feststeht, ist der Todeszeitpunkt im Rahmen der Eintragung in das Personenstandsregister von der Behörde nach dem PStG 2013 festzustellen; dabei besteht auch die Möglichkeit bei (vermeintlich) unrichtigen Eintragungen einen Berichtigungsantrag zu stellen (§ 42 Abs 3 PStG ...
Das Vermögensopfer ist jedenfalls dann nicht erbracht, wenn der Geschenkgeber die Schenkung rückgängig machen kann, zB bei einem Widerrufsrecht; dagegen stehen bloße Änderungsrechte dem Eintritt des Vermögensopfers nicht entgegen, wohl aber einem Dritten eingeräumte Änderungsrechte, die ...
Im vorliegenden Fall hat die Klägerin vorgebracht, die Beklagte halte sich insbesondere während der Zeit, zu der sich die Klägerin an ihrem Arbeitsplatz befinde, in der Wohnung auf; der Ex-Ehemann der Klägerin ist Hauptmieter der Wohnung, die Ehe ist inzwischen rechtskräftig geschieden; bei ...
Der individualrechtliche Abwehranspruch dient zur Wahrung eigener Rechte; er legitimiert nicht dazu, unabhängig von einer individuellen Beeinträchtigung an Stelle der zuständigen Behörde die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder Strafbestimmungen durchzusetzen
Außerhalb der Prüfung eines Rückforderungsanspruchs wegen nicht (ordnungsgemäßer) Verwendung kann die „Richtigkeit“ des EVB nur an der Einhaltung der Bestimmungen des § 14d Abs 2 WGG über die gesetzlichen Höchstgrenzen gemessen werden

