Wenn jemand einer ihn treffenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtung nachkommen oder zur Regelung eines ihn betreffenden, aber im öffentlichen Recht wurzelnden Rechtsverhältnisses vorsprechen oder Anträge stellen will, und deshalb die Notwendigkeit, ein öffentliches Gebäude zu betreten ...
Die Durchführung der in § 15 Abs 1 MeldeG vorgesehenen An- , Ab- oder Ummeldung obliegt der Behörde von Amts wegen; eine betroffene Person kann die Vornahme einer entsprechenden Verfügung daher bei der Behörde lediglich anregen, ein diesbezügliches Antragsrecht bzw ein subjektives Recht auf ...
Richtig ist, dass der VwGH wiederholt darauf hingewiesen hat, bei der Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen komme der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks im Rahmen einer mündlichen Verhandlung besondere Bedeutung zu, und zwar sowohl in Bezug auf die (allenfalls erforderliche) ...
Das VwG hat insoweit, als der Spruch des erstinstanzlichen Bescheides unvollständig ist, dies in seinem Abspruch zu ergänzen
Dass die FIS-Regel 5 für die Begegnung in einem Gegenverkehrsbereich nicht einschlägig ist, ergibt sich sowohl aus ihrem Wortlaut als auch dem damit verfolgten Zweck; ds mag zwar richtig sein, dass die Klägerin bei einer festgestellten Steigung zwischen 6° und 3° streng genommen „bergauf“ ...
IZm einer Übertretung des § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO kann ein Proband auf ein ihm unbekanntes Leiden naturgemäß nicht hinweisen; es kommt auch nicht darauf an, ob das Unvermögen, den Alkomaten ordnungsgemäß zu bedienen, für den die Amtshandlung durchführenden Beamten sofort klar ...
Hat der Antragsteller eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der Österreichischen Botschaft Islamabad über seinen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 AsylG 2005 und keine Beschwerde gegen eine Entscheidung des BFA erhoben, ist die zwölfmonatige Entscheidungsfrist des § 21 Abs ...
Ist für ein Abringen keine andere Behörde zuständig, hat die (unzuständige) Behörde, an die das Anbringen herangetragen wurde, dieses wegen Unzuständigkeit gem § 6 Abs 1 AVG zurückzuweisen
Wenn jemand einer ihn treffenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtung nachkommen oder zur Regelung eines ihn betreffenden, aber im öffentlichen Recht wurzelnden Rechtsverhältnisses vorsprechen oder Anträge stellen will, und deshalb die Notwendigkeit, ein öffentliches Gebäude zu betreten ...
Dass die FIS-Regel 5 für die Begegnung in einem Gegenverkehrsbereich nicht einschlägig ist, ergibt sich sowohl aus ihrem Wortlaut als auch dem damit verfolgten Zweck; ds mag zwar richtig sein, dass die Klägerin bei einer festgestellten Steigung zwischen 6° und 3° streng genommen „bergauf“ ...
Die Durchführung der in § 15 Abs 1 MeldeG vorgesehenen An- , Ab- oder Ummeldung obliegt der Behörde von Amts wegen; eine betroffene Person kann die Vornahme einer entsprechenden Verfügung daher bei der Behörde lediglich anregen, ein diesbezügliches Antragsrecht bzw ein subjektives Recht auf ...
IZm einer Übertretung des § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO kann ein Proband auf ein ihm unbekanntes Leiden naturgemäß nicht hinweisen; es kommt auch nicht darauf an, ob das Unvermögen, den Alkomaten ordnungsgemäß zu bedienen, für den die Amtshandlung durchführenden Beamten sofort klar ...
Richtig ist, dass der VwGH wiederholt darauf hingewiesen hat, bei der Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen komme der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks im Rahmen einer mündlichen Verhandlung besondere Bedeutung zu, und zwar sowohl in Bezug auf die (allenfalls erforderliche) ...
Hat der Antragsteller eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der Österreichischen Botschaft Islamabad über seinen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 AsylG 2005 und keine Beschwerde gegen eine Entscheidung des BFA erhoben, ist die zwölfmonatige Entscheidungsfrist des § 21 Abs ...
Das VwG hat insoweit, als der Spruch des erstinstanzlichen Bescheides unvollständig ist, dies in seinem Abspruch zu ergänzen
Ist für ein Abringen keine andere Behörde zuständig, hat die (unzuständige) Behörde, an die das Anbringen herangetragen wurde, dieses wegen Unzuständigkeit gem § 6 Abs 1 AVG zurückzuweisen

