Steht noch nicht fest, welche einklagbare Rechtswirkung (Wandlung, Preisminderung oder Verbesserung bzw Schadenersatz in Folge Verzugs des Gewährleistungspflichtigen mit der Verbesserung) der Leistungsstörung entspringt, muss dem Gewährleistungsberechtigten das Feststellungsinteresse zuerkannt ...
Die Rechtsansicht, § 59 Abs 1 ASVG verschiebe den Eintritt der Fälligkeit der monatlichen Beitragszahlungen auf den 15. des jeweiligen Folgemonats, ist verfehlt; die genannte Bestimmung regelt nur den – nicht schon mit der Fälligkeit des Kapitals einsetzenden – Beginn des Laufs von ...
Die Individualisierung der Begünstigten kann der Stifter auch in der Stiftungszusatzurkunde vornehmen; dies gilt auch dann, wenn sich der Stifter die Änderung der Stiftungserklärung in der Stiftungsurkunde vorbehalten hat
Die Frage der Festsetzung einer allfälligen Ausgleichszahlung gem § 94 EheG bzw die Forderung einer solchen oder die Ausdehnung eines auf eine Ausgleichszahlung gerichteten Begehrens wird von § 95 EheG nicht berührt, handelt es sich doch beim – letztlich erst vom Gericht festzulegenden – ...
Der Bestrafte stellt in seinem Rekurs nicht in Abrede, dass die gegen seinen Bruder („Stück Dreck“; „dreckiger Protzer“; „Nichtsnutz“) und das Gericht („scheiß Richter“) gerichteten Unmutsäußerungen als beleidigend iSd § 86 ZPO zu werten sind
Keine Berücksichtigung eines „fiktiven Streitwerts“, zB in Form der beantragten Geldbuße, bei der Gebührenbestimmung im Kartellrecht; die von der Rekurswerberin angestrebte Heranziehung der zivilprozessualen Pauschalgebühr als „Orientierungshilfe“ für die Festsetzung der ...
Soweit sich § 252 Abs 1 StPO auf amtliche Schriftstücke bezieht, in denen Aussagen von Zeugen festgehalten wurden, sind darunter nur Protokolle, Amtsvermerke und andere vom Gericht, von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei errichtete Schriftstücke zu verstehen, in denen gezielt ...
Dass sich die Lebenshaltungskosten des Kindes nach dessen Aufenthaltsort bestimmen, schließt nicht aus, bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs eines in Österreich wohnenden Kindes auch das Lohnniveau und die Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen an dessen gewöhnlichem Aufenthaltsort ...
Steht noch nicht fest, welche einklagbare Rechtswirkung (Wandlung, Preisminderung oder Verbesserung bzw Schadenersatz in Folge Verzugs des Gewährleistungspflichtigen mit der Verbesserung) der Leistungsstörung entspringt, muss dem Gewährleistungsberechtigten das Feststellungsinteresse zuerkannt ...
Der Bestrafte stellt in seinem Rekurs nicht in Abrede, dass die gegen seinen Bruder („Stück Dreck“; „dreckiger Protzer“; „Nichtsnutz“) und das Gericht („scheiß Richter“) gerichteten Unmutsäußerungen als beleidigend iSd § 86 ZPO zu werten sind
Die Rechtsansicht, § 59 Abs 1 ASVG verschiebe den Eintritt der Fälligkeit der monatlichen Beitragszahlungen auf den 15. des jeweiligen Folgemonats, ist verfehlt; die genannte Bestimmung regelt nur den – nicht schon mit der Fälligkeit des Kapitals einsetzenden – Beginn des Laufs von ...
Keine Berücksichtigung eines „fiktiven Streitwerts“, zB in Form der beantragten Geldbuße, bei der Gebührenbestimmung im Kartellrecht; die von der Rekurswerberin angestrebte Heranziehung der zivilprozessualen Pauschalgebühr als „Orientierungshilfe“ für die Festsetzung der ...
Die Individualisierung der Begünstigten kann der Stifter auch in der Stiftungszusatzurkunde vornehmen; dies gilt auch dann, wenn sich der Stifter die Änderung der Stiftungserklärung in der Stiftungsurkunde vorbehalten hat
Soweit sich § 252 Abs 1 StPO auf amtliche Schriftstücke bezieht, in denen Aussagen von Zeugen festgehalten wurden, sind darunter nur Protokolle, Amtsvermerke und andere vom Gericht, von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei errichtete Schriftstücke zu verstehen, in denen gezielt ...
Die Frage der Festsetzung einer allfälligen Ausgleichszahlung gem § 94 EheG bzw die Forderung einer solchen oder die Ausdehnung eines auf eine Ausgleichszahlung gerichteten Begehrens wird von § 95 EheG nicht berührt, handelt es sich doch beim – letztlich erst vom Gericht festzulegenden – ...
Dass sich die Lebenshaltungskosten des Kindes nach dessen Aufenthaltsort bestimmen, schließt nicht aus, bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs eines in Österreich wohnenden Kindes auch das Lohnniveau und die Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen an dessen gewöhnlichem Aufenthaltsort ...

