Die Genehmigungspflicht durch die Gesellschafterversammlung gem § 237 AktG ist analog auf die GmbH anzuwenden
Beim entschuldigenden Notstand muss die Notstandshandlung erforderlich, fremde Güter möglichst wenig beeinträchtigend und darf nicht unangemessen sein
Voraussetzung für die Berichtigung des Grundbuchs nach § 136 GBG ist, dass dieses die wirkliche Rechtslage deshalb nicht richtig wiedergibt, weil nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten ist; im Fall der Berichtigung durch Löschung eines Wiederkaufsrechts wäre dies die ...
Das Gesetz erfordert für eine Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung der Ehe die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft während einer bestimmten Zeit, nicht aber den Abbruch jeglichen persönlichen Kontakts; gelegentliche Besuche, Gespräche über gemeinsam zu regelnde Angelegenheiten, ...
Ebenso wie bei der Erlassung einer eV gegen die Gesellschaft nach § 42 Abs 4 GmbHG dient auch die Erlassung einer eV gegen den Geschäftsführer der Absicherung des allfälligen künftigen Prozesserfolgs im Beschlussanfechtungsverfahren
Der im Zuge der aufgeschobenen Erbteilung durch gerichtlichen Beschluss iSd § 19 TirHöfeG festzusetzende Übernahmswert ist für alle Verfahrensbeteiligten über das Verlassenschaftsverfahren hinaus bindend und muss daher für alle Miterben gleich lauten
Eine schwere Eheverfehlung liegt dann nicht vor, wenn für die Strafanzeige das beleidigte Rechtsgefühl oder Angst um das eigene Leben oder die Gesundheit maßgebend waren, wohl aber wenn die Anzeige durch eine feindliche Einstellung und ein Rachegefühl gegen den Ehegatten ausgelöst wurde
Der Verweis auf § 20 Abs 7 WEG 2002 in § 30 Abs 1 Z 5 WEG 2002 ist abweichend von seinem Wortlaut einschränkend auszulegen; die allgemeinen Pflichten des Verwalters nach dem 22. Hauptstücks des 2. Teils des ABGB können nicht als Minderheitsrecht von jedem einzelnen Wohnungseigentümer im ...
Die Genehmigungspflicht durch die Gesellschafterversammlung gem § 237 AktG ist analog auf die GmbH anzuwenden
Ebenso wie bei der Erlassung einer eV gegen die Gesellschaft nach § 42 Abs 4 GmbHG dient auch die Erlassung einer eV gegen den Geschäftsführer der Absicherung des allfälligen künftigen Prozesserfolgs im Beschlussanfechtungsverfahren
Beim entschuldigenden Notstand muss die Notstandshandlung erforderlich, fremde Güter möglichst wenig beeinträchtigend und darf nicht unangemessen sein
Der im Zuge der aufgeschobenen Erbteilung durch gerichtlichen Beschluss iSd § 19 TirHöfeG festzusetzende Übernahmswert ist für alle Verfahrensbeteiligten über das Verlassenschaftsverfahren hinaus bindend und muss daher für alle Miterben gleich lauten
Voraussetzung für die Berichtigung des Grundbuchs nach § 136 GBG ist, dass dieses die wirkliche Rechtslage deshalb nicht richtig wiedergibt, weil nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten ist; im Fall der Berichtigung durch Löschung eines Wiederkaufsrechts wäre dies die ...
Eine schwere Eheverfehlung liegt dann nicht vor, wenn für die Strafanzeige das beleidigte Rechtsgefühl oder Angst um das eigene Leben oder die Gesundheit maßgebend waren, wohl aber wenn die Anzeige durch eine feindliche Einstellung und ein Rachegefühl gegen den Ehegatten ausgelöst wurde
Das Gesetz erfordert für eine Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung der Ehe die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft während einer bestimmten Zeit, nicht aber den Abbruch jeglichen persönlichen Kontakts; gelegentliche Besuche, Gespräche über gemeinsam zu regelnde Angelegenheiten, ...
Der Verweis auf § 20 Abs 7 WEG 2002 in § 30 Abs 1 Z 5 WEG 2002 ist abweichend von seinem Wortlaut einschränkend auszulegen; die allgemeinen Pflichten des Verwalters nach dem 22. Hauptstücks des 2. Teils des ABGB können nicht als Minderheitsrecht von jedem einzelnen Wohnungseigentümer im ...

