Insbesondere dann, wenn das schwerwiegende Verhalten des Arztes in Unterlassungen besteht, genügt ein sehr hoher Grad von Wahrscheinlichkeit des Zusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden für die Haftung
§ 57 StbG ermöglicht nur den erstmaligen Erwerb, nicht den Wiedererwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
Für die Zulässigkeit einer Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG kommt es allein auf die in der Revision dargestellte abweichende Rsp eines VwG und auf gegenteilige Rechtsauffassungen in der Lehre nicht an
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Liegt kein aliud vor, können bei einer Änderungsbewilligung Nachbareinwendungen nicht mehr erhoben werden, die sich auf bereits rechtskräftig bewilligte Gebäudeteile beziehen; im Hinblick auf die Verletzung von subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten kommt es nicht nur darauf an, dass ein Bauteil ...
Ein vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union eingetretener Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft fällt nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts; auch der Umstand, dass der vom Verlust Betroffene (weiterhin) - uU jahrzehntelang - von österreichischen Behörden als ...
Eine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen Ladungsbescheid liegt ua dann nicht mehr vor, wenn die belBeh ein Verhalten gesetzt hat, das einen Verzicht auf die in einem Ladungsbescheid angedrohten Sanktionen darstellt
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Insbesondere dann, wenn das schwerwiegende Verhalten des Arztes in Unterlassungen besteht, genügt ein sehr hoher Grad von Wahrscheinlichkeit des Zusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden für die Haftung
Liegt kein aliud vor, können bei einer Änderungsbewilligung Nachbareinwendungen nicht mehr erhoben werden, die sich auf bereits rechtskräftig bewilligte Gebäudeteile beziehen; im Hinblick auf die Verletzung von subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten kommt es nicht nur darauf an, dass ein Bauteil ...
§ 57 StbG ermöglicht nur den erstmaligen Erwerb, nicht den Wiedererwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
Ein vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union eingetretener Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft fällt nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts; auch der Umstand, dass der vom Verlust Betroffene (weiterhin) - uU jahrzehntelang - von österreichischen Behörden als ...
Für die Zulässigkeit einer Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG kommt es allein auf die in der Revision dargestellte abweichende Rsp eines VwG und auf gegenteilige Rechtsauffassungen in der Lehre nicht an
Eine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen Ladungsbescheid liegt ua dann nicht mehr vor, wenn die belBeh ein Verhalten gesetzt hat, das einen Verzicht auf die in einem Ladungsbescheid angedrohten Sanktionen darstellt
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