Mangels planwidriger Unvollständigkeit kommt eine analoge Ausdehnung des § 3a Abs 2 Z 4 BPGG auf Personen, die lediglich über einen Aufenthaltstitel nach § 47 Abs 3 NAG verfügen, nicht in Betracht
Gewerbetreibender iSd UWG Anh Z 29 umfasst jede geschäftlich tätige Person, dh jeden Unternehmer iSd KSchG und UGB; die Tatbestandsmerkmale nach UWG Anh Z 29 können – je nach Ausgestaltung der in Frage stehenden Geschäftspraktik – auch im Rahmen einer Geschäftsbeziehung erfüllt sein
Die Überschuldung des Nachlasses ist erst bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen; denn bei der Bestimmung der Schenkungsquote geht es um die Frage, welcher Teil des übergebenen Vermögens aufgrund des konkreten Vertrags als geschenkt anzusehen ist; dafür kann zwar eine im ...
Selbst für bereits abgelaufene Unterhaltsvorschussperioden ist die Vorschusserhöhung zulässig, wenn eine ununterbrochene Gewährung von Unterhaltsvorschüssen des gleichen Typs vorliegt; bei Erhöhung zurückliegender Vorschüsse müssen nach der Rsp aber – bei Erhöhung auf Antrag – im ...
Die Statutenänderung betrifft (nur) die Frage, welcher konkrete Verein die Rechte und Pflichten als Landesverband des Beklagten wahrnimmt; die Rechtsbeziehungen zwischen einem Hauptverein und seinen Zweigverein sind privatrechtlicher Natur; in deren Ausgestaltung ist der Verein innerhalb der ...
Das Recht des Verteidigers, die Aussage zu verweigern, darf nicht durch die Vernehmung des bei einer vertraulichen Besprechung anwesenden Übersetzungsbeistands umgangen werden
Die Auswahl von geeigneten Sachwaltern ist Sache der unabhängigen Gerichte, eine iSd § 86 Geo geführte Liste ist nur als Vorschlag anzusehen; die vom Revisionsrekurswerber vertretene Ansicht, entweder sei die Liste sehr wohl verbindlich oder eine Bestellung bedürfe – über den Hinweis auf die ...
Bei der Beurteilung der Frage, ob den Mieter an der verspäteten Zahlung des Mietzinses ein grobes Verschulden trifft, ist seine „Willensrichtung“, die zur Zahlungssäumnis führte, maßgebend; grobes Verschulden setzt ein besonderes Maß an Sorglosigkeit voraus; nach der jedenfalls vertretbaren ...
Mangels planwidriger Unvollständigkeit kommt eine analoge Ausdehnung des § 3a Abs 2 Z 4 BPGG auf Personen, die lediglich über einen Aufenthaltstitel nach § 47 Abs 3 NAG verfügen, nicht in Betracht
Die Statutenänderung betrifft (nur) die Frage, welcher konkrete Verein die Rechte und Pflichten als Landesverband des Beklagten wahrnimmt; die Rechtsbeziehungen zwischen einem Hauptverein und seinen Zweigverein sind privatrechtlicher Natur; in deren Ausgestaltung ist der Verein innerhalb der ...
Gewerbetreibender iSd UWG Anh Z 29 umfasst jede geschäftlich tätige Person, dh jeden Unternehmer iSd KSchG und UGB; die Tatbestandsmerkmale nach UWG Anh Z 29 können – je nach Ausgestaltung der in Frage stehenden Geschäftspraktik – auch im Rahmen einer Geschäftsbeziehung erfüllt sein
Das Recht des Verteidigers, die Aussage zu verweigern, darf nicht durch die Vernehmung des bei einer vertraulichen Besprechung anwesenden Übersetzungsbeistands umgangen werden
Die Überschuldung des Nachlasses ist erst bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen; denn bei der Bestimmung der Schenkungsquote geht es um die Frage, welcher Teil des übergebenen Vermögens aufgrund des konkreten Vertrags als geschenkt anzusehen ist; dafür kann zwar eine im ...
Die Auswahl von geeigneten Sachwaltern ist Sache der unabhängigen Gerichte, eine iSd § 86 Geo geführte Liste ist nur als Vorschlag anzusehen; die vom Revisionsrekurswerber vertretene Ansicht, entweder sei die Liste sehr wohl verbindlich oder eine Bestellung bedürfe – über den Hinweis auf die ...
Selbst für bereits abgelaufene Unterhaltsvorschussperioden ist die Vorschusserhöhung zulässig, wenn eine ununterbrochene Gewährung von Unterhaltsvorschüssen des gleichen Typs vorliegt; bei Erhöhung zurückliegender Vorschüsse müssen nach der Rsp aber – bei Erhöhung auf Antrag – im ...
Bei der Beurteilung der Frage, ob den Mieter an der verspäteten Zahlung des Mietzinses ein grobes Verschulden trifft, ist seine „Willensrichtung“, die zur Zahlungssäumnis führte, maßgebend; grobes Verschulden setzt ein besonderes Maß an Sorglosigkeit voraus; nach der jedenfalls vertretbaren ...

