Das Berufungsgericht hat im Anlassfall eine Sittenwidrigkeit der Vereinbarung verneint, weil der Klägerin im Hinblick auf den fünfzehnjährigen Kündigungsverzicht der Beklagten eine langjährige Nutzungsmöglichkeit des Bestandobjekts (und damit auch der von ihr getätigten Investitionen) ...
Die Beurteilung der Vorinstanzen, der mit der Erstellung von Jahresabschlüssen beauftragte Steuerberater sei nicht verpflichtet, die ortsüblichen Mietzinse in einer Stadt, in der sich auch nicht sein Sitz befindet, zu kennen oder zu eruieren, die ihm von seinem (in diesen Angelegenheiten nicht ...
Wäre die Klägerin bei Wegdenken des Unfalls nicht in den Ruhestand versetzt worden, ist die Kausalität ungeachtet der Mitursächlichkeit anderer Beeinträchtigungen zu bejahen
Eine Anwendung des § 43 Abs 1 Sbg SHG auf nachträgliche Kostenbeiträge iSd Sbg BHG kommt aufgrund der in § 17 Abs 5 Sbg BHG zum Ausdruck kommenden Einschränkung ("soweit nicht anderes bestimmt ist") nicht in Betracht, weil für diese nachträglichen Kostenbeiträge gerade die "andere" Regelung ...
Durch die Frage nach dem Vorhandensein einer Beschattungsmöglichkeit musste dem Geschäftsführer der klagenden Partei bewusst sein, dass die Farbechtheit trotz Sonneneinstrahlung nicht stillschweigend zugestanden war, er hat aber von sich aus keine weitere Aufklärung mehr verlangt; die Ansicht ...
Bei Abwägung der Verschuldenskomponenten ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin nicht beim Tanzen zu Sturz kam, sondern als sie rückwärtsgehend ein Kind auf die Tanzfläche ziehen wollte; da ihr der Mangel der Metallleiste und das davon ausgehende Gefahrenpotential bekannt war und sie auch ...
Dem Waldentwicklungsplan als einem grobflächigen Planungsinstrument kommt im Rodungsverfahren eine wesentliche Indizwirkung zu; allerdings entbindet er die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, die Frage des Walderhaltungsinteresses iSd § 17 Abs 2 ForstG an Hand eines Gutachtens eines ...
Aus dem klaren Wortlaut des§ 19 Abs 4 UVP-G 2000 ergibt sich, dass nur Personen, die nach dem österreichischen Gemeindeverfassungsrecht zu Gemeinderatswahlen in den in dieser Bestimmung bezeichneten Gemeinden wahlberechtigt sind, mit ihrer Unterschrift eine Stellungnahme gem § 9 Abs 5 UVP-G 2000 ...
Das Berufungsgericht hat im Anlassfall eine Sittenwidrigkeit der Vereinbarung verneint, weil der Klägerin im Hinblick auf den fünfzehnjährigen Kündigungsverzicht der Beklagten eine langjährige Nutzungsmöglichkeit des Bestandobjekts (und damit auch der von ihr getätigten Investitionen) ...
Durch die Frage nach dem Vorhandensein einer Beschattungsmöglichkeit musste dem Geschäftsführer der klagenden Partei bewusst sein, dass die Farbechtheit trotz Sonneneinstrahlung nicht stillschweigend zugestanden war, er hat aber von sich aus keine weitere Aufklärung mehr verlangt; die Ansicht ...
Die Beurteilung der Vorinstanzen, der mit der Erstellung von Jahresabschlüssen beauftragte Steuerberater sei nicht verpflichtet, die ortsüblichen Mietzinse in einer Stadt, in der sich auch nicht sein Sitz befindet, zu kennen oder zu eruieren, die ihm von seinem (in diesen Angelegenheiten nicht ...
Bei Abwägung der Verschuldenskomponenten ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin nicht beim Tanzen zu Sturz kam, sondern als sie rückwärtsgehend ein Kind auf die Tanzfläche ziehen wollte; da ihr der Mangel der Metallleiste und das davon ausgehende Gefahrenpotential bekannt war und sie auch ...
Wäre die Klägerin bei Wegdenken des Unfalls nicht in den Ruhestand versetzt worden, ist die Kausalität ungeachtet der Mitursächlichkeit anderer Beeinträchtigungen zu bejahen
Dem Waldentwicklungsplan als einem grobflächigen Planungsinstrument kommt im Rodungsverfahren eine wesentliche Indizwirkung zu; allerdings entbindet er die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, die Frage des Walderhaltungsinteresses iSd § 17 Abs 2 ForstG an Hand eines Gutachtens eines ...
Eine Anwendung des § 43 Abs 1 Sbg SHG auf nachträgliche Kostenbeiträge iSd Sbg BHG kommt aufgrund der in § 17 Abs 5 Sbg BHG zum Ausdruck kommenden Einschränkung ("soweit nicht anderes bestimmt ist") nicht in Betracht, weil für diese nachträglichen Kostenbeiträge gerade die "andere" Regelung ...
Aus dem klaren Wortlaut des§ 19 Abs 4 UVP-G 2000 ergibt sich, dass nur Personen, die nach dem österreichischen Gemeindeverfassungsrecht zu Gemeinderatswahlen in den in dieser Bestimmung bezeichneten Gemeinden wahlberechtigt sind, mit ihrer Unterschrift eine Stellungnahme gem § 9 Abs 5 UVP-G 2000 ...

