Mit der Eintragung eines vertraglich vereinbarten Besitznachfolgerechts im Grundbuch ist grundsätzlich eine dem Veräußerungs- und Belastungsverbot vergleichbare Verfügungsbeschränkung des Eigentümers begründet
Beruft sich der Vermieter auf diesen Kündigungsgrund, muss er behaupten und beweisen, dass es sich bei dem Mietobjekt zumindest überwiegend um Wohnräume handelt
Der Terminus „Erhaltungsarbeit“ in § 37 Abs 4 WEG 2002 ist iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002 und damit im Einklang mit § 3 Abs 1 und 2 MRG auszulegen
Bei gebotener objektiver Betrachtung muss derjenige, der die Bestellung eines Kurators gem § 116 ZPO durch Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten zumindest mitverursacht, damit rechnen, dass die gesetzliche Verpflichtung des Kurators, zur Wahrung der Interessen des Abwesenden tätig zu werden, ...
Konnte nicht festgestellt werden, ob der Bestandgegenstand zu einem besonderen Verwendungszweck vermietet wurde, reicht jede Nutzung zu geschäftlichen Zwecken („branchenfreie Vermietung“)
Zu klären wird insbesondere sein, ob zwischen den Beklagten und der Rechtsvorgängerin der Kläger über einen derartigen Verzicht auf die Geltendmachung von Kündigungsgründen gesprochen wurde oder welchen Hintergrund sonst die damals vereinbarte Erhöhung des Mietzinses verfolgte; auf ...
Es ist daran festzuhalten, dass ungeachtet des Umstands, dass § 14 Abs 1 Z 4 WEG 2002 dem überlebenden Partner am Anteil des Verstorbenen nur die Rechte eines Verwalters nach § 837 ABGB zuerkennt, für die Dauer des Schwebezustands bis zur Abgabe einer Verzichtserklärung des § 14 Abs 1 Z 1 WEG ...
Für die Anrechnung des Mitverschuldens gelten keine Besonderheiten: der Kausalzusammenhang muss auch hier adäquat sein
Mit der Eintragung eines vertraglich vereinbarten Besitznachfolgerechts im Grundbuch ist grundsätzlich eine dem Veräußerungs- und Belastungsverbot vergleichbare Verfügungsbeschränkung des Eigentümers begründet
Konnte nicht festgestellt werden, ob der Bestandgegenstand zu einem besonderen Verwendungszweck vermietet wurde, reicht jede Nutzung zu geschäftlichen Zwecken („branchenfreie Vermietung“)
Beruft sich der Vermieter auf diesen Kündigungsgrund, muss er behaupten und beweisen, dass es sich bei dem Mietobjekt zumindest überwiegend um Wohnräume handelt
Zu klären wird insbesondere sein, ob zwischen den Beklagten und der Rechtsvorgängerin der Kläger über einen derartigen Verzicht auf die Geltendmachung von Kündigungsgründen gesprochen wurde oder welchen Hintergrund sonst die damals vereinbarte Erhöhung des Mietzinses verfolgte; auf ...
Der Terminus „Erhaltungsarbeit“ in § 37 Abs 4 WEG 2002 ist iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002 und damit im Einklang mit § 3 Abs 1 und 2 MRG auszulegen
Es ist daran festzuhalten, dass ungeachtet des Umstands, dass § 14 Abs 1 Z 4 WEG 2002 dem überlebenden Partner am Anteil des Verstorbenen nur die Rechte eines Verwalters nach § 837 ABGB zuerkennt, für die Dauer des Schwebezustands bis zur Abgabe einer Verzichtserklärung des § 14 Abs 1 Z 1 WEG ...
Bei gebotener objektiver Betrachtung muss derjenige, der die Bestellung eines Kurators gem § 116 ZPO durch Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten zumindest mitverursacht, damit rechnen, dass die gesetzliche Verpflichtung des Kurators, zur Wahrung der Interessen des Abwesenden tätig zu werden, ...
Für die Anrechnung des Mitverschuldens gelten keine Besonderheiten: der Kausalzusammenhang muss auch hier adäquat sein

