Die den einstweiligen Verfügungen der EO nahestehenden Sicherungsmaßnahmen nach § 78 IO schaffen weder neue materiell-rechtliche Ansprüche der Masse gegenüber Dritten noch dürfen sie in die Rechtsposition Dritter eingreifen
Der Zweifelsgrundsatz gilt auch hinsichtlich der Feststellung für die Strafbemessung maßgebender entscheidender Tatsachen; kann das Gericht mangels Beweissubstrats nicht feststellen, ob alle gesetzlichen Merkmale eines Milderungsgrundes erfüllt sind, muss es von diesen ausgehen (§ 14 zweiter ...
Der Einsatz einer elektronischen Überwachungsmaßnahme ist an sich noch keine Freiheitsbeschränkung; er dient vielmehr erst dann der Freiheitsbeschränkung, wenn bei einem Auslösen des Alarms unmittelbare freiheitsentziehende Folgen gesetzt oder für den Bewohner zu erwarten sind, was etwa dann ...
Wenn das Rekursgericht hier einen ausreichenden Antrag darin erkannte, dass die Mitarbeiterin des Kinder- und Jugendhilfeträgers erklärte, sie befürworte die von der mj Antragstellerin beantragte einstweilige Verfügung und sie solle zu deren Schutz erlassen werden, dann stellt dies jedenfalls ...
Ein schon bestehender vollstreckbarer Unterlassungstitel, der auch die zu beurteilende (weitere) Verletzungshandlung erfasst, beseitigt das materielle Rechtsschutzbedürfnis für den Unterlassungsanspruch; das bloße Veröffentlichungsinteresse hinsichtlich eines neuerlichen Verstoßes rechtfertigt ...
Das Unterbinden einer Ortsveränderung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG wird üblicherweise in einem aktiven Tun bestehen; ein Unterlassen kann dann als Freiheitsbeschränkung angesehen werden, wenn damit nach dem äußeren Erscheinungsbild dieses Verhaltens zumindest auch eine Beschränkung der ...
Dass der Antragsteller allenfalls in der Zeit, für die der Unterhaltsanspruch geltend gemacht wird, mit weniger auskommen musste und auch ausgekommen ist, mindert nicht grundsätzlich seinen Anspruch auf Unterhalt; eine Änderung der Unterhaltsbemessung für die Vergangenheit darf immer dann ...
Die konkrete Bezeichnung der Liegenschaft im Europäischen Nachlasszeugnis (bzw dessen Abschrift) ist keine zwingende Voraussetzung für eine Einverleibung
Die den einstweiligen Verfügungen der EO nahestehenden Sicherungsmaßnahmen nach § 78 IO schaffen weder neue materiell-rechtliche Ansprüche der Masse gegenüber Dritten noch dürfen sie in die Rechtsposition Dritter eingreifen
Ein schon bestehender vollstreckbarer Unterlassungstitel, der auch die zu beurteilende (weitere) Verletzungshandlung erfasst, beseitigt das materielle Rechtsschutzbedürfnis für den Unterlassungsanspruch; das bloße Veröffentlichungsinteresse hinsichtlich eines neuerlichen Verstoßes rechtfertigt ...
Der Zweifelsgrundsatz gilt auch hinsichtlich der Feststellung für die Strafbemessung maßgebender entscheidender Tatsachen; kann das Gericht mangels Beweissubstrats nicht feststellen, ob alle gesetzlichen Merkmale eines Milderungsgrundes erfüllt sind, muss es von diesen ausgehen (§ 14 zweiter ...
Das Unterbinden einer Ortsveränderung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG wird üblicherweise in einem aktiven Tun bestehen; ein Unterlassen kann dann als Freiheitsbeschränkung angesehen werden, wenn damit nach dem äußeren Erscheinungsbild dieses Verhaltens zumindest auch eine Beschränkung der ...
Der Einsatz einer elektronischen Überwachungsmaßnahme ist an sich noch keine Freiheitsbeschränkung; er dient vielmehr erst dann der Freiheitsbeschränkung, wenn bei einem Auslösen des Alarms unmittelbare freiheitsentziehende Folgen gesetzt oder für den Bewohner zu erwarten sind, was etwa dann ...
Dass der Antragsteller allenfalls in der Zeit, für die der Unterhaltsanspruch geltend gemacht wird, mit weniger auskommen musste und auch ausgekommen ist, mindert nicht grundsätzlich seinen Anspruch auf Unterhalt; eine Änderung der Unterhaltsbemessung für die Vergangenheit darf immer dann ...
Wenn das Rekursgericht hier einen ausreichenden Antrag darin erkannte, dass die Mitarbeiterin des Kinder- und Jugendhilfeträgers erklärte, sie befürworte die von der mj Antragstellerin beantragte einstweilige Verfügung und sie solle zu deren Schutz erlassen werden, dann stellt dies jedenfalls ...
Die konkrete Bezeichnung der Liegenschaft im Europäischen Nachlasszeugnis (bzw dessen Abschrift) ist keine zwingende Voraussetzung für eine Einverleibung

