Für die qualifizierte Vorsorgevollmacht nach § 284f Abs 3 ABGB aF gelten nicht die Formerfordernisse des § 284f Abs 2 ABGB aF; dieser gelangt nicht kumulativ zur Anwendung; vielmehr ist es ausreichend, wenn die qualifizierte Vorsorgevollmacht vor einem Rechtsanwalt, Notar oder bei Gericht ...
Die Familienbeihilfe und der nach § 33 Abs 3 EStG gemeinsam ausgezahlte Kinderabsetzbetrag dienen bei gleichwertigen Betreuungsleistungen primär der Unterstützung der Betreuenden in finanzieller Sicht; der Restgeldunterhaltspflichtige wird durch die Gegenüberstellung der fiktiven ...
Eine Sprungeintragung ist auch möglich, wenn der Zwischenerwerber zwar (noch) nicht zu einer unbedingten Eintragung des Rechts, aber zu dessen Vormerkung iSd § 35 GBG berechtigt ist und auch der Letzterwerber lediglich die Vormerkung des einzutragenden Rechts beantragt
In Bezug auf die in § 31 Abs 3 WEG 2002 festgelegte besondere Abrechnungs- und Herausgabepflicht des Verwalters ist die Betrachtung der Rücklage als das der Deckung von Aufwendungen dienende Gesamtvermögen der Eigentümergemeinschaft (also ein weites Verständnis des Rücklagenbegriffs) geboten, ...
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann daher auch unter das – vielfach als „absolute Belastungsgrenze“ bezeichnete – niedrigste Unterhaltsexistenzminimum iHv 75 % des allgemeinen Grundbetrags (§ 291b Abs 2 iVm § 291a Abs 1 EO) herabgegangen werden; als ein solcher Ausnahmefall wurde der ...
Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung hindert auch dann das selbständige Prüfungsrecht des Grundbuchsgerichts, wenn das Verlassenschaftsgericht in Überschreitung seiner Kompetenzen eine Amtsbestätigung über erst zu begründende Rechte ausgestellt hat
Da es bei Vorliegen einer Vereinbarung über einen vom § 32 Abs 1 WEG 2002 abweichenden Aufteilungsschlüssel zwingende gesetzliche Voraussetzung für eine gerichtliche Änderung ist, dass sich seit einer solchen Vereinbarung eine wesentliche Änderung der Nutzungsmöglichkeiten ergeben hat, ...
Bei der Beurteilung der Frage der Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung ist auch die mögliche Interessensbeeinträchtigung der anderen Mit- und Wohnungseigentümer durch eine erhebliche Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses mitzuberücksichtigen; als bagatellhaft zu ...
Für die qualifizierte Vorsorgevollmacht nach § 284f Abs 3 ABGB aF gelten nicht die Formerfordernisse des § 284f Abs 2 ABGB aF; dieser gelangt nicht kumulativ zur Anwendung; vielmehr ist es ausreichend, wenn die qualifizierte Vorsorgevollmacht vor einem Rechtsanwalt, Notar oder bei Gericht ...
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann daher auch unter das – vielfach als „absolute Belastungsgrenze“ bezeichnete – niedrigste Unterhaltsexistenzminimum iHv 75 % des allgemeinen Grundbetrags (§ 291b Abs 2 iVm § 291a Abs 1 EO) herabgegangen werden; als ein solcher Ausnahmefall wurde der ...
Die Familienbeihilfe und der nach § 33 Abs 3 EStG gemeinsam ausgezahlte Kinderabsetzbetrag dienen bei gleichwertigen Betreuungsleistungen primär der Unterstützung der Betreuenden in finanzieller Sicht; der Restgeldunterhaltspflichtige wird durch die Gegenüberstellung der fiktiven ...
Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung hindert auch dann das selbständige Prüfungsrecht des Grundbuchsgerichts, wenn das Verlassenschaftsgericht in Überschreitung seiner Kompetenzen eine Amtsbestätigung über erst zu begründende Rechte ausgestellt hat
Eine Sprungeintragung ist auch möglich, wenn der Zwischenerwerber zwar (noch) nicht zu einer unbedingten Eintragung des Rechts, aber zu dessen Vormerkung iSd § 35 GBG berechtigt ist und auch der Letzterwerber lediglich die Vormerkung des einzutragenden Rechts beantragt
Da es bei Vorliegen einer Vereinbarung über einen vom § 32 Abs 1 WEG 2002 abweichenden Aufteilungsschlüssel zwingende gesetzliche Voraussetzung für eine gerichtliche Änderung ist, dass sich seit einer solchen Vereinbarung eine wesentliche Änderung der Nutzungsmöglichkeiten ergeben hat, ...
In Bezug auf die in § 31 Abs 3 WEG 2002 festgelegte besondere Abrechnungs- und Herausgabepflicht des Verwalters ist die Betrachtung der Rücklage als das der Deckung von Aufwendungen dienende Gesamtvermögen der Eigentümergemeinschaft (also ein weites Verständnis des Rücklagenbegriffs) geboten, ...
Bei der Beurteilung der Frage der Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung ist auch die mögliche Interessensbeeinträchtigung der anderen Mit- und Wohnungseigentümer durch eine erhebliche Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses mitzuberücksichtigen; als bagatellhaft zu ...

