Für die in § 8 Abs 2 NÖ MSG genannten Personen sind dieselben Mindeststandards in Ansatz zu bringen wie für hilfsbedürftige Personen; die - die Mindeststandards des § 11 Abs 1 NÖ MSG hinsichtlich des Mindeststandards zu Deckung des Wohnbedarfs präzisierenden - Vorgaben des § 11 Abs 3 NÖ ...
Nach der Rsp des VwGH liegt das "Erschleichen" eines Bescheides vor, wenn dieser in einer Art zustande kam, dass bei der Behörde bzw dem VwG von der Partei objektiv unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung mit Irreführungsabsicht gemacht und diese Angaben dann der Entscheidung zugrunde gelegt ...
Hat das VwG seine Entscheidung gem § 62 Abs 4 AVG iVm § 17 VwGVG berichtigt und wurde gegen diesen Berichtigungsbeschluss keine Revision erhoben, so hat der VwGH als Prüfungsgegenstand die angefochtene Entscheidung in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses zugrunde zu legen, und zwar auch dann, ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Auf Grund der eindeutigen Rechtslage ist es nach § 35 NÖ BauO 2014 nicht erforderlich, einen Alternativauftrag zur Einholung einer nachträglichen Baubewilligung zu erteilen
Eine Vereinbarung nach Art 15a B-VG bindet nur die vertragschließenden Gebietskörperschaften selbst, sodass darüber hinausgehende Rechtswirkungen der Transformation in die Landesrechtsordnung bedürfen
Wenn sich auch die auf § 63 Abs 1 VwGG beruhende Bindung nur auf die im Erkenntnis des VwGH zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung, nicht aber auf den Sachverhalt bezieht, so ist die Behörde nicht der Verpflichtung enthoben, die bisherigen Verfahrensergebnisse im Zusammenhalt mit den neu ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Für die in § 8 Abs 2 NÖ MSG genannten Personen sind dieselben Mindeststandards in Ansatz zu bringen wie für hilfsbedürftige Personen; die - die Mindeststandards des § 11 Abs 1 NÖ MSG hinsichtlich des Mindeststandards zu Deckung des Wohnbedarfs präzisierenden - Vorgaben des § 11 Abs 3 NÖ ...
Auf Grund der eindeutigen Rechtslage ist es nach § 35 NÖ BauO 2014 nicht erforderlich, einen Alternativauftrag zur Einholung einer nachträglichen Baubewilligung zu erteilen
Nach der Rsp des VwGH liegt das "Erschleichen" eines Bescheides vor, wenn dieser in einer Art zustande kam, dass bei der Behörde bzw dem VwG von der Partei objektiv unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung mit Irreführungsabsicht gemacht und diese Angaben dann der Entscheidung zugrunde gelegt ...
Eine Vereinbarung nach Art 15a B-VG bindet nur die vertragschließenden Gebietskörperschaften selbst, sodass darüber hinausgehende Rechtswirkungen der Transformation in die Landesrechtsordnung bedürfen
Hat das VwG seine Entscheidung gem § 62 Abs 4 AVG iVm § 17 VwGVG berichtigt und wurde gegen diesen Berichtigungsbeschluss keine Revision erhoben, so hat der VwGH als Prüfungsgegenstand die angefochtene Entscheidung in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses zugrunde zu legen, und zwar auch dann, ...
Wenn sich auch die auf § 63 Abs 1 VwGG beruhende Bindung nur auf die im Erkenntnis des VwGH zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung, nicht aber auf den Sachverhalt bezieht, so ist die Behörde nicht der Verpflichtung enthoben, die bisherigen Verfahrensergebnisse im Zusammenhalt mit den neu ...
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