Aussagen zu treffen, etwas könne nicht festgestellt werden, ist im Allgemeinen nicht die Aufgabe eines VwG; vielmehr hat es - unter Bedachtnahme auf das im Grunde des § 17 VwGVG auch für die Verwaltungsgerichte maßgebliche Prinzip der Amtswegigkeit - regelmäßig ein Ermittlungsverfahren zu ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Voraussetzung, dass „die Abtretungserklärung abgelaufen ist“ ist einschränkend dahin zu verstehen, dass die Abtretungserklärung frühestens am oder nach dem 1. 11. 2017 abgelaufen sein muss
Wenn sogar die Entscheidung durch ein örtlich unzuständiges Gericht sanktionslos bleibt, muss dies umso mehr auch dann gelten, wenn nur gegen die Geschäftsverteilung verstoßen wurde, ebenso bei unzulässiger Geschäftsverteilung
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Der Rechtsmittelausschluss gem § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 78 EO (bei Konformatbeschlüssen im Exekutionsverfahren) gilt auch für Exekutionsführungen gem § 350 EO
Das Verlassenschaftsgericht kann nur über die Einbeziehung von Vermögenswerten in das Verlassenschaftsverfahren entscheiden, eine Auskunftspflicht gegen das Kreditinstitut ist aber im streitigen Rechtsweg durchzusetzen
Die Angabe eines Ablieferungsorts im Frachtbrief begründet keinen Erfüllungsort, weil damit nur der Bestimmungsort festgelegt wird, also das geographische Ende der Transportstrecke, ebenso nicht die Angabe des Ablieferungsorts in einem Konnossement
Aussagen zu treffen, etwas könne nicht festgestellt werden, ist im Allgemeinen nicht die Aufgabe eines VwG; vielmehr hat es - unter Bedachtnahme auf das im Grunde des § 17 VwGVG auch für die Verwaltungsgerichte maßgebliche Prinzip der Amtswegigkeit - regelmäßig ein Ermittlungsverfahren zu ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Der Rechtsmittelausschluss gem § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 78 EO (bei Konformatbeschlüssen im Exekutionsverfahren) gilt auch für Exekutionsführungen gem § 350 EO
Die Voraussetzung, dass „die Abtretungserklärung abgelaufen ist“ ist einschränkend dahin zu verstehen, dass die Abtretungserklärung frühestens am oder nach dem 1. 11. 2017 abgelaufen sein muss
Das Verlassenschaftsgericht kann nur über die Einbeziehung von Vermögenswerten in das Verlassenschaftsverfahren entscheiden, eine Auskunftspflicht gegen das Kreditinstitut ist aber im streitigen Rechtsweg durchzusetzen
Wenn sogar die Entscheidung durch ein örtlich unzuständiges Gericht sanktionslos bleibt, muss dies umso mehr auch dann gelten, wenn nur gegen die Geschäftsverteilung verstoßen wurde, ebenso bei unzulässiger Geschäftsverteilung
Die Angabe eines Ablieferungsorts im Frachtbrief begründet keinen Erfüllungsort, weil damit nur der Bestimmungsort festgelegt wird, also das geographische Ende der Transportstrecke, ebenso nicht die Angabe des Ablieferungsorts in einem Konnossement

