Bauaufträge nach § 129 Abs 10 Wr BauO sind im Falle des Miteigentums grundsätzlich - sofern keine anders lautende Sondervorschrift besteht - an alle Miteigentümer und im Falle des Wohnungseigentums an den Wohnungseigentümer der betroffenen Nutzungseinheit zu richten; dies bedeutet, dass in ...
Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim Bundesfinanzgericht; im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war die BAO anzuwenden (§ 24 Abs 1 BFGG), welche Regelungen über die Einbringung von Anbringen ...
Das VwG ist nicht bei der Ermessenskontrolle beschränkt, sondern hat - in Verwaltungsstrafsachen - auch das im Gesetz vorgesehene Ermessen zu üben
Allfällige Verfahrensmängel im Verfahren vor der belBeh können durch ein mängelfreies Verfahren vor dem VwG saniert werden
Die Leistungsbeschreibung muss in einem solchen Maße konkret sein, dass die Einschätzung des genauen Marktwerts der Leistung möglich ist und in der Folge die Feststellung getroffen werden kann, ob auch ein fremder Dritter jene Gegenleistung zu erbringen bereit gewesen wäre, welche von der ...
Solange es zu keiner Erhöhung der Strafe kommt, hindert das Verschlechterungsverbot nicht eine rechtliche Korrektur des erstinstanzlichen Bescheides; insbesondere steht es der richtigstellenden Anlastung des Verhaltens als Begehung mehrerer Verwaltungsübertretungen und der entsprechenden ...
In Verwaltungsstrafsachen haben die Verwaltungsgerichte jedenfalls, also ohne dass die ausnahmsweise nach § 28 VwGVG bestehende Möglichkeit zur Aufhebung des Bescheids zum Tragen kommen könnte, in der Sache selbst zu entscheiden (sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren ...
Eine Zulässigkeitsbegründung, die bloß pauschale Behauptungen, jedoch keine konkrete Rechtsfrage und auch keine Bezugnahme auf (allenfalls fehlende) Judikatur enthält, entspricht nicht den Anforderungen des § 28 Abs 3 VwGG
Bauaufträge nach § 129 Abs 10 Wr BauO sind im Falle des Miteigentums grundsätzlich - sofern keine anders lautende Sondervorschrift besteht - an alle Miteigentümer und im Falle des Wohnungseigentums an den Wohnungseigentümer der betroffenen Nutzungseinheit zu richten; dies bedeutet, dass in ...
Die Leistungsbeschreibung muss in einem solchen Maße konkret sein, dass die Einschätzung des genauen Marktwerts der Leistung möglich ist und in der Folge die Feststellung getroffen werden kann, ob auch ein fremder Dritter jene Gegenleistung zu erbringen bereit gewesen wäre, welche von der ...
Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim Bundesfinanzgericht; im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war die BAO anzuwenden (§ 24 Abs 1 BFGG), welche Regelungen über die Einbringung von Anbringen ...
Solange es zu keiner Erhöhung der Strafe kommt, hindert das Verschlechterungsverbot nicht eine rechtliche Korrektur des erstinstanzlichen Bescheides; insbesondere steht es der richtigstellenden Anlastung des Verhaltens als Begehung mehrerer Verwaltungsübertretungen und der entsprechenden ...
Das VwG ist nicht bei der Ermessenskontrolle beschränkt, sondern hat - in Verwaltungsstrafsachen - auch das im Gesetz vorgesehene Ermessen zu üben
In Verwaltungsstrafsachen haben die Verwaltungsgerichte jedenfalls, also ohne dass die ausnahmsweise nach § 28 VwGVG bestehende Möglichkeit zur Aufhebung des Bescheids zum Tragen kommen könnte, in der Sache selbst zu entscheiden (sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren ...
Allfällige Verfahrensmängel im Verfahren vor der belBeh können durch ein mängelfreies Verfahren vor dem VwG saniert werden
Eine Zulässigkeitsbegründung, die bloß pauschale Behauptungen, jedoch keine konkrete Rechtsfrage und auch keine Bezugnahme auf (allenfalls fehlende) Judikatur enthält, entspricht nicht den Anforderungen des § 28 Abs 3 VwGG

