Dem Revisionswerber Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers zu gewähren, stellt eine Rechtsfrage des Einzelfalls dar, deren Beurteilung nur dann revisibel ist, wenn diese in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise erfolgt ist
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ein ursprünglich schlüssiges Klagsvorbringen kann durch eine unsubstanziierte Klageeinschränkung, aufgrund derer die geltend gemachten mehreren Ansprüche nicht mehr im Einzelnen ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sind, unschlüssig werden
Streitigkeiten, welche Gegenstände zum GesbR-Vermögen zählen, sind mittels Klage im streitigen Verfahren zwischen den Gesellschaftern auszutragen; auch der Streit über die Verteilung des Gesellschaftsvermögens ist dort auszutragen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, in welcher Form einem Elternteil das Kontaktrecht eingeräumt werden soll, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab
Die (implizite) Beurteilung der Vorinstanzen, Rechtswissenschaft sei kein für die Tätigkeit als Berufsschullehrer in den vom Kläger unterrichteten (insbesondere kaufmännischen) Fächern üblicherweise benötigtes Studium, bedarf keiner höchstgerichtlichen Korrektur
Warum aus dem Recht des Gerichts, einen Liquidator zu bestellen oder aus wichtigem Grund abzuberufen, dessen Weisungsbefugnis dahin, wie der Liquidator diese Tätigkeit auszuüben habe, resultieren sollte, kann die Antragstellerin, die sich bloß auf einen „Größenschluss“ beruft, nicht ...
Dem Revisionswerber Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers zu gewähren, stellt eine Rechtsfrage des Einzelfalls dar, deren Beurteilung nur dann revisibel ist, wenn diese in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise erfolgt ist
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, in welcher Form einem Elternteil das Kontaktrecht eingeräumt werden soll, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab
Ein ursprünglich schlüssiges Klagsvorbringen kann durch eine unsubstanziierte Klageeinschränkung, aufgrund derer die geltend gemachten mehreren Ansprüche nicht mehr im Einzelnen ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sind, unschlüssig werden
Die (implizite) Beurteilung der Vorinstanzen, Rechtswissenschaft sei kein für die Tätigkeit als Berufsschullehrer in den vom Kläger unterrichteten (insbesondere kaufmännischen) Fächern üblicherweise benötigtes Studium, bedarf keiner höchstgerichtlichen Korrektur
Streitigkeiten, welche Gegenstände zum GesbR-Vermögen zählen, sind mittels Klage im streitigen Verfahren zwischen den Gesellschaftern auszutragen; auch der Streit über die Verteilung des Gesellschaftsvermögens ist dort auszutragen
Warum aus dem Recht des Gerichts, einen Liquidator zu bestellen oder aus wichtigem Grund abzuberufen, dessen Weisungsbefugnis dahin, wie der Liquidator diese Tätigkeit auszuüben habe, resultieren sollte, kann die Antragstellerin, die sich bloß auf einen „Größenschluss“ beruft, nicht ...

