BGBl-Langtitel der letzten Woche
Durch die Beurteilung einer Vorfrage wird eine Person, selbst wenn eine spruchmäßige Entscheidung iSd gefundenen Lösung ihre rechtlichen geschützten Interessen unmittelbar berührte, noch nicht gem § 47 Abs 3 AußStrG beschwert; ebenso wenig kann allein aus den Gründen einer Entscheidung – ...
In Betracht kommen insbesondere persönliche Beziehungen zu einer Prozesspartei, die über einen rein kollegialen Kontakt hinausgehen; nichts Anderes gilt, wenn derartige Beziehungen des Richters zu einem Gesellschafter einer GmbH, die Partei des Verfahrens ist, bestehen
Bei der Bemessung der Geldbuße ist gem § 30 Abs 1 KartG ua auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens Bedacht zu nehmen; zur Bestimmung dieses Kriteriums wird regelmäßig auf den Umsatz und nicht auf andere Parameter, wie etwa den Gewinn, abgestellt; in diesem Zusammenhang kommt ...
Dass der vorgelegte Bescheid noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, hindert angesichts seiner vorläufigen Rechtswirksamkeit nicht seine Qualifikation als unbedenkliche Urkunde iSd § 44 Abs 2 Z 1 EO
Richtet sich ein Rechtsmittel gegen einen Zurückweisungsbeschluss des Rekursgerichts, der auf die abschließende Verweigerung des Rechtsschutzes nach einer Klage hinausläuft, so ist nach nun stRsp für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsmittels § 519 Abs 1 Z 1 ZPO analog anzuwenden
Wenn eine Geldsumme mit dem Auftrag übergeben wird, dafür Waren einzukaufen, dann sind nicht nur die Geldsumme und die ursprünglichen damit erworbenen Güter „anvertraut“, sondern auch allfällige Umtauschgegenstände wie ein rücküberwiesener Kaufpreis
Der Beitragstäter (§ 11 dritter Fall FinStrG) eines vorsätzlichen Finanzvergehens wird nicht schon mit dessen Vollendung zum (Gesamt-)Schuldner der Republik Österreich; vielmehr setzt dessen Haftung für die Abgabenschuld gem § 11 BAO zunächst eine rechtskräftige Verurteilung im ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Dass der vorgelegte Bescheid noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, hindert angesichts seiner vorläufigen Rechtswirksamkeit nicht seine Qualifikation als unbedenkliche Urkunde iSd § 44 Abs 2 Z 1 EO
Durch die Beurteilung einer Vorfrage wird eine Person, selbst wenn eine spruchmäßige Entscheidung iSd gefundenen Lösung ihre rechtlichen geschützten Interessen unmittelbar berührte, noch nicht gem § 47 Abs 3 AußStrG beschwert; ebenso wenig kann allein aus den Gründen einer Entscheidung – ...
Richtet sich ein Rechtsmittel gegen einen Zurückweisungsbeschluss des Rekursgerichts, der auf die abschließende Verweigerung des Rechtsschutzes nach einer Klage hinausläuft, so ist nach nun stRsp für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsmittels § 519 Abs 1 Z 1 ZPO analog anzuwenden
In Betracht kommen insbesondere persönliche Beziehungen zu einer Prozesspartei, die über einen rein kollegialen Kontakt hinausgehen; nichts Anderes gilt, wenn derartige Beziehungen des Richters zu einem Gesellschafter einer GmbH, die Partei des Verfahrens ist, bestehen
Wenn eine Geldsumme mit dem Auftrag übergeben wird, dafür Waren einzukaufen, dann sind nicht nur die Geldsumme und die ursprünglichen damit erworbenen Güter „anvertraut“, sondern auch allfällige Umtauschgegenstände wie ein rücküberwiesener Kaufpreis
Bei der Bemessung der Geldbuße ist gem § 30 Abs 1 KartG ua auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens Bedacht zu nehmen; zur Bestimmung dieses Kriteriums wird regelmäßig auf den Umsatz und nicht auf andere Parameter, wie etwa den Gewinn, abgestellt; in diesem Zusammenhang kommt ...
Der Beitragstäter (§ 11 dritter Fall FinStrG) eines vorsätzlichen Finanzvergehens wird nicht schon mit dessen Vollendung zum (Gesamt-)Schuldner der Republik Österreich; vielmehr setzt dessen Haftung für die Abgabenschuld gem § 11 BAO zunächst eine rechtskräftige Verurteilung im ...

