Gegen eine in Beschlussform ergehende Weisung des Insolvenzgerichts an den Insolvenzverwalter gem § 84 Abs 1 IO (KO) ist ein Rekurs nicht zulässig; von dem Rechtsmittelausschluss des § 84 Abs 3 IO sind sämtliche Beteiligte, daher etwa auch Insolvenzgläubiger, betroffen; dagegen steht gegen die ...
Der Schutz des Betroffenen endet mit dessen rechtskräftiger Verurteilung; dass die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Strafverfahrens und damit einer – theoretisch auch mehrmaligen – Abfolge von Verfahrensbeendigungen und -fortsetzungen besteht, ändert daran nichts
Dem Einzelrichter (§ 31 Abs 1 Z 1 StPO) steht es im Rahmen gerichtlicher Beweisaufnahme durch einen Sachverständigen offen, mit diesem auch ohne die Parteien zu kommunizieren; hält er aber die Beteiligung einer Partei an einem Gespräch mit dem Sachverständigen über die weitere Vorgangsweise in ...
Nach § 34 Abs 1 letzter Satz WEG 2002 verjährt der Abrechnungsanspruch der Wohnungseigentümer in drei Jahren ab dem Ende der Abrechnungsfrist; der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit der Abrechnung, also sechs Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode; ist die ...
Im Grundbuchsverfahren spricht das Zwischenerledigungsverbot gegen die Zulässigkeit der „Mehrfachverbesserung“ von Rechtsmitteln
Erfolgte mittlerweile eine rechtskräftige Verurteilung, verstößt der Beschluss auf endgültige Verfahrenseinstellung gem § 203 Abs 4 StPO gegen den Grundsatz der Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen, vermag jedoch keine Rechtswirkungen zu erzeugen und wird vom OGH im Rahmen des § 292 ...
Im Hinblick auf die rechtskräftige Verurteilung des Klägers wegen der im inkriminierten Artikel erwähnten Tat(en) scheidet eine Wiederholung der Verletzung der Unschuldsvermutung durch die Beklagte im Hinblick auf diese Tat(en) denknotwendig aus; wenngleich ein Gesetzesverstoß idR die ...
§ 35 Abs 2 WEG 2002 steht der Realteilung durch zusätzliche Begründung von Wohnungseigentum an den schlichten Miteigentumsanteilen nicht entgegen, weil bei dieser speziellen Form der Realteilung die Miteigentumsgemeinschaft der Mit- und Wohnungseigentümer nicht beseitigt wird, sondern in anderer ...
Gegen eine in Beschlussform ergehende Weisung des Insolvenzgerichts an den Insolvenzverwalter gem § 84 Abs 1 IO (KO) ist ein Rekurs nicht zulässig; von dem Rechtsmittelausschluss des § 84 Abs 3 IO sind sämtliche Beteiligte, daher etwa auch Insolvenzgläubiger, betroffen; dagegen steht gegen die ...
Im Grundbuchsverfahren spricht das Zwischenerledigungsverbot gegen die Zulässigkeit der „Mehrfachverbesserung“ von Rechtsmitteln
Der Schutz des Betroffenen endet mit dessen rechtskräftiger Verurteilung; dass die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Strafverfahrens und damit einer – theoretisch auch mehrmaligen – Abfolge von Verfahrensbeendigungen und -fortsetzungen besteht, ändert daran nichts
Erfolgte mittlerweile eine rechtskräftige Verurteilung, verstößt der Beschluss auf endgültige Verfahrenseinstellung gem § 203 Abs 4 StPO gegen den Grundsatz der Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen, vermag jedoch keine Rechtswirkungen zu erzeugen und wird vom OGH im Rahmen des § 292 ...
Dem Einzelrichter (§ 31 Abs 1 Z 1 StPO) steht es im Rahmen gerichtlicher Beweisaufnahme durch einen Sachverständigen offen, mit diesem auch ohne die Parteien zu kommunizieren; hält er aber die Beteiligung einer Partei an einem Gespräch mit dem Sachverständigen über die weitere Vorgangsweise in ...
Im Hinblick auf die rechtskräftige Verurteilung des Klägers wegen der im inkriminierten Artikel erwähnten Tat(en) scheidet eine Wiederholung der Verletzung der Unschuldsvermutung durch die Beklagte im Hinblick auf diese Tat(en) denknotwendig aus; wenngleich ein Gesetzesverstoß idR die ...
Nach § 34 Abs 1 letzter Satz WEG 2002 verjährt der Abrechnungsanspruch der Wohnungseigentümer in drei Jahren ab dem Ende der Abrechnungsfrist; der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit der Abrechnung, also sechs Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode; ist die ...
§ 35 Abs 2 WEG 2002 steht der Realteilung durch zusätzliche Begründung von Wohnungseigentum an den schlichten Miteigentumsanteilen nicht entgegen, weil bei dieser speziellen Form der Realteilung die Miteigentumsgemeinschaft der Mit- und Wohnungseigentümer nicht beseitigt wird, sondern in anderer ...

