Die gerichtliche Nutzwertfestsetzung aufgrund baulicher Vorgänge nach Vollendung der (ursprünglichen) Bauführung iSd § 9 Abs 2 Z 4 WEG kann nur innerhalb eines Jahres ab Vollendung dieser (späteren) Bauführung beantragt werden; das allfällige baurechtliche Erfordernis einer Baubewilligung ...
Bestand im Hinblick auf vorhandene Alternativen keine unbedingte technische Notwendigkeit zum Einsatz des Thermofensters, so ist das Thermofenster unzulässig, ohne dass es auf die Umgebungsbedingungen, unter denen das Thermofenster seine volle Wirkung entfaltet, entscheidend ankäme
Die Einschätzung, es liegt kein "Familienleben" iSd Art 8 EMRK vor, ist im Fall der aufrechten Beziehung zu einer Verlobten, die mit dem Fremden nicht im selben Haushalt lebt, sondern sogar in einer anderen Stadt als der Fremde wohnhaft ist, nicht zu beanstanden
Bei den in den einzelnen Tatbeständen des § 14 GebG vorgesehenen Gebühren handelt es sich nicht um eine einzige, einheitliche Abgabe, sondern entsprechend den einzelnen Tatbeständen um jeweils verschiedene Abgaben
Unter der Überschrift „Beendigung der Versicherung“ wird der durchschnittlich sorgfältige Leser thematisch nur Regelungen über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses erwarten und keine Einschränkung der unter der entsprechenden Überschrift „Leistungsvoraussetzungen“ enthaltenen ...
Dem Berufungsgericht ist dahin zuzustimmen, dass sich die Instandhaltungspflichten der Beklagten und des Nebenintervenienten zwangsläufig überschneiden, weil die für die Nutzung als Mountainbike-Strecke erforderliche Instandhaltung zwar grundsätzlich über die für die landwirtschaftliche ...
Nach dem eindeutigen Wortlaut des mit § 54 Abs 5 Z 1 NAG umgesetzten Art 13 Abs 2 Unterabs 1 Buchst a der Freizügigkeitsrichtlinie (RL 2004/38/EG) bedarf es eines Zeitraums von drei Jahren bis zur Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens, damit das Aufenthaltsrecht - unter den weiteren ...
Nach stRsp kann das Vorliegen einer grundsätzlichen Rechtsfrage nicht mit einem Vorbringen begründet werden, das unter das Neuerungsverbot (§ 41 VwGG) fällt
Die gerichtliche Nutzwertfestsetzung aufgrund baulicher Vorgänge nach Vollendung der (ursprünglichen) Bauführung iSd § 9 Abs 2 Z 4 WEG kann nur innerhalb eines Jahres ab Vollendung dieser (späteren) Bauführung beantragt werden; das allfällige baurechtliche Erfordernis einer Baubewilligung ...
Unter der Überschrift „Beendigung der Versicherung“ wird der durchschnittlich sorgfältige Leser thematisch nur Regelungen über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses erwarten und keine Einschränkung der unter der entsprechenden Überschrift „Leistungsvoraussetzungen“ enthaltenen ...
Bestand im Hinblick auf vorhandene Alternativen keine unbedingte technische Notwendigkeit zum Einsatz des Thermofensters, so ist das Thermofenster unzulässig, ohne dass es auf die Umgebungsbedingungen, unter denen das Thermofenster seine volle Wirkung entfaltet, entscheidend ankäme
Dem Berufungsgericht ist dahin zuzustimmen, dass sich die Instandhaltungspflichten der Beklagten und des Nebenintervenienten zwangsläufig überschneiden, weil die für die Nutzung als Mountainbike-Strecke erforderliche Instandhaltung zwar grundsätzlich über die für die landwirtschaftliche ...
Die Einschätzung, es liegt kein "Familienleben" iSd Art 8 EMRK vor, ist im Fall der aufrechten Beziehung zu einer Verlobten, die mit dem Fremden nicht im selben Haushalt lebt, sondern sogar in einer anderen Stadt als der Fremde wohnhaft ist, nicht zu beanstanden
Nach dem eindeutigen Wortlaut des mit § 54 Abs 5 Z 1 NAG umgesetzten Art 13 Abs 2 Unterabs 1 Buchst a der Freizügigkeitsrichtlinie (RL 2004/38/EG) bedarf es eines Zeitraums von drei Jahren bis zur Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens, damit das Aufenthaltsrecht - unter den weiteren ...
Bei den in den einzelnen Tatbeständen des § 14 GebG vorgesehenen Gebühren handelt es sich nicht um eine einzige, einheitliche Abgabe, sondern entsprechend den einzelnen Tatbeständen um jeweils verschiedene Abgaben
Nach stRsp kann das Vorliegen einer grundsätzlichen Rechtsfrage nicht mit einem Vorbringen begründet werden, das unter das Neuerungsverbot (§ 41 VwGG) fällt

