Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass der Verweis in § 207m Abs 4 AußStrG auf die sinngemäße Anwendung des Abs 3 leg cit auch die Anwendung der für Beendigungsverfahren vorgesehenen Verfahrensbestimmungen idF des 2. Erwachsenenschutzgesetzes, somit hier § 128 AußStrG nF, umfasst
Der Senat ist der Auffassung, dass die bloß 14tägige Frist für den Revisionsrekurs gegen Entscheidungen über die Feststellung des Erbrechts – also in einer „streitigen“ Materie des Außerstreitverfahrens – in sachlich nicht gerechtfertigter Weise von der Regelung für vergleichbare ...
Durch die Übernahme des nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteils aus einer Wortbildmarke kann Verwechslungsgefahr nicht abgeleitet werden, sondern nur aus der Übernahme der bildlichen Gestaltung ganz oder in ihren charakteristischen Elementen; bei nicht kennzeichnungskräftigen Buchstaben ...
ISd in der Judikatur zur EMRK herausgearbeiteten Grundsatzes „Justice must not only be done, it must also be seen to be done“ muss schon jeder Anschein vermieden werden, wonach bei einem am Verfahren beteiligten Richter eine konventionskonforme objektive Unparteilichkeit in Frage stehen könnte
Es kann im vorliegenden Fall entgegen der zu 1 Ob 236/08z vertretenen Auffassung – dort wurde ausgesprochen, dass zwar eine förmliche Unterbrechung nicht in Betracht komme, vor Klärung der Frage der Verfahrensfähigkeit aber weitere Verfahrensschritte nicht möglich seien – § 25 Abs 2 Z 1 ...
Die Ausbezahlung der Verwendungsgruppenzulage bis zum 31. 12. 2015 fußte auf einem Beschluss der Oberösterreichischen Landesregierung vom 5. 12. 1988, dessen Rechtsgrundlage sich nicht mehr nachvollziehen lässt und die das Land auch nicht angeben kann; zwischen der Klägerin und dem beklagten ...
Bezugspunkt des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 SMG ist „eine die Grenzmenge (§ 28b) übersteigende Menge“; weil das Wort „übersteigend“ keine Begrenzung nach oben zulässt und das Wort „eine“ nicht als Zahlwort verstanden werden kann, ist bei Additionsvorsatz das Überlassen über ...
Entscheidend dafür, ob ein Grundstück „zu einem Unternehmen gehört“ (§ 82 Abs 1 Z 3 EheG), ist die Widmung des Eigentümers zu Zwecken eines – sei es etwa auch vom anderen Ehegatten betriebenen – Unternehmens
Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass der Verweis in § 207m Abs 4 AußStrG auf die sinngemäße Anwendung des Abs 3 leg cit auch die Anwendung der für Beendigungsverfahren vorgesehenen Verfahrensbestimmungen idF des 2. Erwachsenenschutzgesetzes, somit hier § 128 AußStrG nF, umfasst
Es kann im vorliegenden Fall entgegen der zu 1 Ob 236/08z vertretenen Auffassung – dort wurde ausgesprochen, dass zwar eine förmliche Unterbrechung nicht in Betracht komme, vor Klärung der Frage der Verfahrensfähigkeit aber weitere Verfahrensschritte nicht möglich seien – § 25 Abs 2 Z 1 ...
Der Senat ist der Auffassung, dass die bloß 14tägige Frist für den Revisionsrekurs gegen Entscheidungen über die Feststellung des Erbrechts – also in einer „streitigen“ Materie des Außerstreitverfahrens – in sachlich nicht gerechtfertigter Weise von der Regelung für vergleichbare ...
Die Ausbezahlung der Verwendungsgruppenzulage bis zum 31. 12. 2015 fußte auf einem Beschluss der Oberösterreichischen Landesregierung vom 5. 12. 1988, dessen Rechtsgrundlage sich nicht mehr nachvollziehen lässt und die das Land auch nicht angeben kann; zwischen der Klägerin und dem beklagten ...
Durch die Übernahme des nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteils aus einer Wortbildmarke kann Verwechslungsgefahr nicht abgeleitet werden, sondern nur aus der Übernahme der bildlichen Gestaltung ganz oder in ihren charakteristischen Elementen; bei nicht kennzeichnungskräftigen Buchstaben ...
Bezugspunkt des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 SMG ist „eine die Grenzmenge (§ 28b) übersteigende Menge“; weil das Wort „übersteigend“ keine Begrenzung nach oben zulässt und das Wort „eine“ nicht als Zahlwort verstanden werden kann, ist bei Additionsvorsatz das Überlassen über ...
ISd in der Judikatur zur EMRK herausgearbeiteten Grundsatzes „Justice must not only be done, it must also be seen to be done“ muss schon jeder Anschein vermieden werden, wonach bei einem am Verfahren beteiligten Richter eine konventionskonforme objektive Unparteilichkeit in Frage stehen könnte
Entscheidend dafür, ob ein Grundstück „zu einem Unternehmen gehört“ (§ 82 Abs 1 Z 3 EheG), ist die Widmung des Eigentümers zu Zwecken eines – sei es etwa auch vom anderen Ehegatten betriebenen – Unternehmens

