Das von den Hauseigentümern eingeholte Sachverständigengutachten diente der Ermittlung der noch vorhandenen Mängel und der demnach von der Klägerin noch durchzuführenden Verbesserungsarbeiten; es handelte sich daher um einen Vermögensschaden, der einerseits als Teil des Erfüllungsvorgangs ...
Wenn die Fälligkeit inzwischen eingetreten ist, kann der Erwerber zwar nicht mehr das Kapital zurückfordern, aber noch immer die bis zum Eintritt der Fälligkeit aufgelaufenen Zinsen verlangen; der Rückforderungsanspruch verjährt gem § 14 Abs 2 BTVG in drei Jahren; maßgeblich ist nicht die ...
Die Auffassung der Vorinstanzen, der Lenker habe durch die Teilnahme an einem Schnellfahrduell/einer Wettfahrt mit einem anderen PKW die Zustimmung des Halters zur konkreten Benutzung des dabei verunfallten PKW erheblich überschritten, sodass eine Schwarzfahrt iSd § 6 Abs 2 EKHG vorlag, ist durch ...
Bei volatilen Werten kann der Schädiger dem Anleger den Einwand der Schadensminderungsobliegenheit bei Verkauf oder Behalten nur dann entgegenhalten, wenn die Verkaufs- oder Behalteobliegenheit dem Anleger zumutbar war; da bei Wertpapieren im Regelfall die Kursentwicklung keine sicheren Schlüsse ...
Eine Gefahrenerhöhung ist unerheblich, wenn durch sie der Wahrscheinlichkeitsgrad für den Versicherungsfall oder für einen größeren Schadensumfang nur geringfügig erhöht wird
§ 918 Abs 2 ABGB sanktioniert nicht nur den Leistungsverzug, sondern auch den in der Verweigerung der Zuhaltung von vereinbarten wesentlichen Vertragsbedingungen gelegenen Vertragsbruch, wenn er mit einer schweren Erschütterung des Vertrauens in die Person des Vertragspartners einhergeht; dabei ...
Auch über Tatsachen geäußerte Vermutungen und Verdächtigungen sowie in Frage gestellte Behauptungen können Tatsachenbehauptungen sein; deren Weitergabe in Vermutungsform ist als „Verbreitung“ anzusehen, wäre doch bei anderer Deutung § 1330 Abs 2 ABGB gegen geschickte Formulierungen ...
Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass die Frage, ob nach einem "Zurückkehren" der mobilen Anlage die Sechs-Monate-Frist von Neuem zu laufen beginnt, grundsätzlich zu bejahen ist, es allerdings eine Beurteilung im Einzelfall erfordert, Umgehungen des Gesetzes zu verhindern, und dass keine mobile ...
Das von den Hauseigentümern eingeholte Sachverständigengutachten diente der Ermittlung der noch vorhandenen Mängel und der demnach von der Klägerin noch durchzuführenden Verbesserungsarbeiten; es handelte sich daher um einen Vermögensschaden, der einerseits als Teil des Erfüllungsvorgangs ...
Eine Gefahrenerhöhung ist unerheblich, wenn durch sie der Wahrscheinlichkeitsgrad für den Versicherungsfall oder für einen größeren Schadensumfang nur geringfügig erhöht wird
Wenn die Fälligkeit inzwischen eingetreten ist, kann der Erwerber zwar nicht mehr das Kapital zurückfordern, aber noch immer die bis zum Eintritt der Fälligkeit aufgelaufenen Zinsen verlangen; der Rückforderungsanspruch verjährt gem § 14 Abs 2 BTVG in drei Jahren; maßgeblich ist nicht die ...
§ 918 Abs 2 ABGB sanktioniert nicht nur den Leistungsverzug, sondern auch den in der Verweigerung der Zuhaltung von vereinbarten wesentlichen Vertragsbedingungen gelegenen Vertragsbruch, wenn er mit einer schweren Erschütterung des Vertrauens in die Person des Vertragspartners einhergeht; dabei ...
Die Auffassung der Vorinstanzen, der Lenker habe durch die Teilnahme an einem Schnellfahrduell/einer Wettfahrt mit einem anderen PKW die Zustimmung des Halters zur konkreten Benutzung des dabei verunfallten PKW erheblich überschritten, sodass eine Schwarzfahrt iSd § 6 Abs 2 EKHG vorlag, ist durch ...
Auch über Tatsachen geäußerte Vermutungen und Verdächtigungen sowie in Frage gestellte Behauptungen können Tatsachenbehauptungen sein; deren Weitergabe in Vermutungsform ist als „Verbreitung“ anzusehen, wäre doch bei anderer Deutung § 1330 Abs 2 ABGB gegen geschickte Formulierungen ...
Bei volatilen Werten kann der Schädiger dem Anleger den Einwand der Schadensminderungsobliegenheit bei Verkauf oder Behalten nur dann entgegenhalten, wenn die Verkaufs- oder Behalteobliegenheit dem Anleger zumutbar war; da bei Wertpapieren im Regelfall die Kursentwicklung keine sicheren Schlüsse ...
Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass die Frage, ob nach einem "Zurückkehren" der mobilen Anlage die Sechs-Monate-Frist von Neuem zu laufen beginnt, grundsätzlich zu bejahen ist, es allerdings eine Beurteilung im Einzelfall erfordert, Umgehungen des Gesetzes zu verhindern, und dass keine mobile ...

