Nur wenn der Lenker des Fahrzeugs nach den gegebenen Umständen nicht mit der Anwesenheit fremder Personen rechnen muss und er annehmen kann, dass die auf dem Gelände anwesenden Personen sich nicht im Gefahrenbereich hinter dem Fahrzeug aufhalten oder mit den entsprechenden Vorgängen vertraut sind ...
Die Aufteilung des Pauschalbetrags auf die einzelnen Schadenspositionen kann nicht dem Gericht überlassen werden; lediglich gleichartige Ansprüche können zu einem einheitlichen Begehren zusammengefasst werden; Nur wenn ein Schaden als einheitlicher Gesamtschaden zu betrachten ist, bedarf auch die ...
Ein Anspruch auf eine weitere, allenfalls bequemere Zufahrt wird durch § 13 Abs 2 Z 3 NÖ Straßengesetz 1999 nicht vermittelt; entscheidend ist, dass eine zumutbare Zufahrtsmöglichkeit, die der bisherigen annähernd entspricht, nach wie vor besteht
Da § 3 Abs 7 achter Satz UVP-G 2000 keine weitere Differenzierung trifft, sondern ausspricht, dass "der Bescheid" neben der öffentlichen Auflage auch im Internet bereitzustellen ist, wird damit auf den vollständigen Bescheid, dh inklusive der zum Bescheidinhalt erklärten Beilagen, abgestellt
Der Vermieter bleibt nach der Judikatur regelmäßig Halter des Kfz, insbesondere wenn er das Fahrzeug, zB als Inhaber einer Autoverleihanstalt, für eine verhältnismäßig kurze Zeit einem Dritten entgeltlich überlässt; nur bei längerfristiger Gebrauchsüberlassung endet die Haltereigenschaft ...
Die Zulassung zum Diplomstudium ist unzulässig, wenn dieses auch als Bakkalaureats- und Magisterstudien "eingerichtet" ist; das Gesetz bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass eine Zulassung zum eingerichteten Diplomstudium auch dann erfolgen kann, wenn trotz Einrichtung des betreffenden Studiums ...
Die Einzelfallprüfung beschränkt sich auf die mögliche Beeinträchtigung des Schutzzweckes, für den das schutzwürdige Gebiet festgelegt wurde; das bedeutet, dass keine umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen des Vorhabens, sondern eine auf den Schutzzweck des schutzwürdigen Gebietes (hier ...
Anders als nach der früheren Rechtslage ist es nunmehr im Fall eines Antrages auf internationalen Schutz geradezu Voraussetzung für die Zulässigkeit der Erlassung eines Einreiseverbotes, dass dem Antrag auf internationalen Schutz keine Folge gegeben (und infolgedessen eine Rückkehrentscheidung ...
Nur wenn der Lenker des Fahrzeugs nach den gegebenen Umständen nicht mit der Anwesenheit fremder Personen rechnen muss und er annehmen kann, dass die auf dem Gelände anwesenden Personen sich nicht im Gefahrenbereich hinter dem Fahrzeug aufhalten oder mit den entsprechenden Vorgängen vertraut sind ...
Der Vermieter bleibt nach der Judikatur regelmäßig Halter des Kfz, insbesondere wenn er das Fahrzeug, zB als Inhaber einer Autoverleihanstalt, für eine verhältnismäßig kurze Zeit einem Dritten entgeltlich überlässt; nur bei längerfristiger Gebrauchsüberlassung endet die Haltereigenschaft ...
Die Aufteilung des Pauschalbetrags auf die einzelnen Schadenspositionen kann nicht dem Gericht überlassen werden; lediglich gleichartige Ansprüche können zu einem einheitlichen Begehren zusammengefasst werden; Nur wenn ein Schaden als einheitlicher Gesamtschaden zu betrachten ist, bedarf auch die ...
Die Zulassung zum Diplomstudium ist unzulässig, wenn dieses auch als Bakkalaureats- und Magisterstudien "eingerichtet" ist; das Gesetz bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass eine Zulassung zum eingerichteten Diplomstudium auch dann erfolgen kann, wenn trotz Einrichtung des betreffenden Studiums ...
Ein Anspruch auf eine weitere, allenfalls bequemere Zufahrt wird durch § 13 Abs 2 Z 3 NÖ Straßengesetz 1999 nicht vermittelt; entscheidend ist, dass eine zumutbare Zufahrtsmöglichkeit, die der bisherigen annähernd entspricht, nach wie vor besteht
Die Einzelfallprüfung beschränkt sich auf die mögliche Beeinträchtigung des Schutzzweckes, für den das schutzwürdige Gebiet festgelegt wurde; das bedeutet, dass keine umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen des Vorhabens, sondern eine auf den Schutzzweck des schutzwürdigen Gebietes (hier ...
Da § 3 Abs 7 achter Satz UVP-G 2000 keine weitere Differenzierung trifft, sondern ausspricht, dass "der Bescheid" neben der öffentlichen Auflage auch im Internet bereitzustellen ist, wird damit auf den vollständigen Bescheid, dh inklusive der zum Bescheidinhalt erklärten Beilagen, abgestellt
Anders als nach der früheren Rechtslage ist es nunmehr im Fall eines Antrages auf internationalen Schutz geradezu Voraussetzung für die Zulässigkeit der Erlassung eines Einreiseverbotes, dass dem Antrag auf internationalen Schutz keine Folge gegeben (und infolgedessen eine Rückkehrentscheidung ...

