Die amtswegige Prüfung der Erteilung eines Aufenthaltstiteln nach § 57 AsylG 2005 kommt bei begünstigten Drittstaatsangehörigen iSd § 2 Abs 4 Z 11 FPG nicht in Betracht, weil die genannte Bestimmung des 7. Hauptstücks gem § 54 Abs 5 AsylG 2005 für diese nicht gilt
Das VwG hat (mit der Ladung einer Zeugin) die Notwendigkeit einer näheren Abklärung des Sachverhalts durch deren Einvernahme erkannt, die nicht durch Mutmaßungen hinsichtlich der Gründe für das Fernbleiben von der anberaumten mündlichen Verhandlung revidiert werden kann; Zweifel am Ausreichen ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Art 13 Abs 2 iVm Art 11 Abs 1 lit b EuGVVO 2012 begründet nur die Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des Geschädigten für eine nach dem anwendbaren Recht zulässige Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer; weder aus dieser Bestimmung noch aus Art 8 Nr 1 oder Art 13 Abs 3 EuGVVO 2012 ...
Aus den §§ 18 und 24 Abs 3 VwGVG kann nicht abgeleitet werden, dass der vor dem VwG belBeh, für welche die erste Gelegenheit zur Beantragung der Verhandlung im Rahmen der Vorlage der Beschwerde samt der Verwaltungsakten beim VwG (vgl § 12 VwGVG) besteht, nach der Vorlage der Beschwerde samt der ...
Der Säumnisschutz (auch) durch Fristsetzungsanträge verfolgt den Zweck, Abhilfe gegen die Untätigkeit einer Behörde bzw (zuletzt) des VwG zu bieten; da die vom Antragsteller gewünschte Beendigung seiner Anhaltung in Haft bereits am 27. Juli 2018, also dem Tag der Einbringung des ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Da bei einem einer Stufenklage entsprechenden außerstreitigen Antrag der Antragsteller selbst die Möglichkeit der Bezifferung davon abhängig macht, dass zuvor vom Gegner Rechnung gelegt wird, hat die Abweisung des Rechnungslegungsbegehrens zwingend zur Abweisung des Zahlungsbegehrens zu führen; ...
Die amtswegige Prüfung der Erteilung eines Aufenthaltstiteln nach § 57 AsylG 2005 kommt bei begünstigten Drittstaatsangehörigen iSd § 2 Abs 4 Z 11 FPG nicht in Betracht, weil die genannte Bestimmung des 7. Hauptstücks gem § 54 Abs 5 AsylG 2005 für diese nicht gilt
Aus den §§ 18 und 24 Abs 3 VwGVG kann nicht abgeleitet werden, dass der vor dem VwG belBeh, für welche die erste Gelegenheit zur Beantragung der Verhandlung im Rahmen der Vorlage der Beschwerde samt der Verwaltungsakten beim VwG (vgl § 12 VwGVG) besteht, nach der Vorlage der Beschwerde samt der ...
Das VwG hat (mit der Ladung einer Zeugin) die Notwendigkeit einer näheren Abklärung des Sachverhalts durch deren Einvernahme erkannt, die nicht durch Mutmaßungen hinsichtlich der Gründe für das Fernbleiben von der anberaumten mündlichen Verhandlung revidiert werden kann; Zweifel am Ausreichen ...
Der Säumnisschutz (auch) durch Fristsetzungsanträge verfolgt den Zweck, Abhilfe gegen die Untätigkeit einer Behörde bzw (zuletzt) des VwG zu bieten; da die vom Antragsteller gewünschte Beendigung seiner Anhaltung in Haft bereits am 27. Juli 2018, also dem Tag der Einbringung des ...
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Art 13 Abs 2 iVm Art 11 Abs 1 lit b EuGVVO 2012 begründet nur die Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des Geschädigten für eine nach dem anwendbaren Recht zulässige Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer; weder aus dieser Bestimmung noch aus Art 8 Nr 1 oder Art 13 Abs 3 EuGVVO 2012 ...
Da bei einem einer Stufenklage entsprechenden außerstreitigen Antrag der Antragsteller selbst die Möglichkeit der Bezifferung davon abhängig macht, dass zuvor vom Gegner Rechnung gelegt wird, hat die Abweisung des Rechnungslegungsbegehrens zwingend zur Abweisung des Zahlungsbegehrens zu führen; ...

